Antrag Nr. 0918/2017:
Änderungsantrag der Gruppe LINKE& PIRATEN zu Drucks. Nr. 2143/2016 N1: Anpassung der Entgelte für Eintritte, Führungen und vergleichbare Formate für das Museum August Kestner und das Historische Museum am Hohen Ufer

Informationen:

verwandte Drucksachen:

0918/2017 (Originalvorlage)
2143/2016 N1 (Ursprungsvorlage)

Beratungsverlauf:

  • 21.04.2017: Kulturausschuss: Antragspunkte einzeln abgestimmt Ergebnis jeweils: 1 Stimme dafür, 9 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
  • 04.05.2017: Verwaltungsausschuss: 2 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
  • 18.05.2017: Ratsversammlung: Getrennte Abstimmung zu Ziffer 1 und 2: jeweils 11 Stimmen dafür, 46 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

Antragsteller(in):

Gruppe LINKE & PIRATEN

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag der Gruppe LINKE& PIRATEN zu Drucks. Nr. 2143/2016 N1: Anpassung der Entgelte für Eintritte, Führungen und vergleichbare Formate für das Museum August Kestner und das Historische Museum am Hohen Ufer

Antrag

zu beschließen:

In der Anlage 1 (Entgelte) werden folgende Ergänzungen und Änderungen vorgenommen:

1. Der Kreis der Berechtigten unter dem Punkt „Ermäßigungen“ wird wie folgt ergänzt:
- Auszubildende, Studierende und BFD-, FSJ-, FÖJ- sowie FWD-Leistende

2. Der Eintritt für alle Ermäßigungsberechtigten (mit Ausnahme von Kindern zwischen 6 und
12 Jahren) wird auf 50 % des Normalpreises (Dauerausstellungen/Sonderausstellungen)
reduziert, beträgt also künftig 2,50 Euro.

Begründung


Zu 1.
Die Anlagen zur Drucksache 0041 aus 2005, auf die im jetzigen Verwaltungsentwurf Bezug genommen worden ist, sahen Ermäßigungen auch für „Auszubildende, Studierende sowie Wehr- und Ersatzdienstleistende“ als selbstverständlich an (vgl. Anlage 1 mit angefügten Eintrittspreis-Anlagen der seinerzeitigen Drucksache).

Auszubildende über 18 Jahren sind gemäß dem Verwaltungsentwurf nicht mehr ermäßigungsberechtigt, obwohl sich ihre zumeist schwierige finanzielle Lage nicht von Auszubildenden im Jugendalter unterscheidet. Sie sollten auch dann ermäßigungsberechtigt sein, wenn sie sich außerhalb einer Lerngruppe in den Museen für Kulturgeschichte informieren und bilden wollen.

Studierende haben zumeist ebenfalls eine karge Kassenlage und sollten deswegen wie bisher bei individuellen Besuchen in den Museen für Kulturgeschichte ermäßigungsberechtigt sein.- 1 -
Mit Wirkung vom 1. Juli 2011 wurde die Wehrpflicht ausgesetzt und damit einhergehend auch der Zivildienst. Gleichwohl gibt es erfreulicherweise eine hohe Zahl von vor allem jungen Menschen, die ihr Engagement für die Gesellschaft mit Teilnahme an den unterschiedlichen, teils neu eingeführten Freiwilligendiensten (Bundesfreiwilligendienst – BFD, Freiwilliges Soziales Jahr – FSJ, Freiwilliges Ökologisches Jahr – FÖJ, Freiwilliger Wehrdienst – FWD) dokumentieren. Es sollte selbstverständlich sein, dass die hannoversche Stadtgesellschaft diesen engagierten, im Regelfall finanziell dürftig entschädigten Menschen nicht nur ideelle Anerkennung zollt, sondern ihnen mindestens einen ermäßigten Eintritt zu den Museen für Kulturgeschichte gewährt, wenn sie schon nicht in die Gruppe derjenigen aufgenommen werden, die grundsätzlich freien Eintritt haben.

Da andere städtischen Institutionen, z.B. die Herrenhäuser Gärten inklusive des Museums Schloss Herrenhausen, das bekanntermaßen zum Museumsverbund „Museen für Kulturgeschichte“ gehört, Auszubildenden, Studierenden und Freiwilligendienst-Leistenden Ermäßigungen gewährt (vgl. Anlage 2 mit Herrenhausen-Preisübersicht), ist auch unter dem Gesichtspunkt des Gleichbehandlungsgrundsatzes eine Regelermäßigung für die drei benannten Gruppen geboten.


Zu 2.

Zweck der Anpassung der Museumseintritte ist laut Verwaltungsentwurf, eine höhere Transparenz und Vereinheitlichung zu schaffen ohne Mehreinnahmen zu generieren. Bei der geplanten „Anpassung“ würde es sich allerdings um eine Erhöhung der meisten Eintrittspreise handeln, insbesondere bei dem ermäßigten Eintritt des Museums August Kestner (MAK) um 33 %. Im Wesentlichen wurden die Preise des MAK auf das Preisniveau des Historischen Museums am Hohen Ufer (HMH) angehoben.

Das Schloss Museum Herrenhausen gehört mit zum Museumsverbund „Museen für Kulturgeschichte“, bleibt jedoch bei der Preisbildung ausgenommen, laut Verwaltungsentwurf wegen der vertraglichen Einbindung weiterer Partner. Gleichwohl lohnt sich insbesondere im Hinblick auf die Ermäßigungen ein Vergleich:


Erw.
Erm.
Jug.
Jug.
Kind.
Erm. in %
Großer Garten, Berggarten und Museum Schloss Herrenhausen¹
8 EUR
5 EUR
12 – 17 Jahre:


4 EUR
12 -17 Jahre mit 50 % Behinderung

3 EUR
Bis 12 Jahre


Frei
37,5 / 50 / 62,5
¹) Ermäßigungsberechtigt sind Schüler/innen, Auszubildende, Studierende, BFD-, FSJ-, FÖJ-, FWD-Leistende, Behinderte ab 50 GdB. HannoverAktivPass-Inhaber zahlen 50 % vom Normalpreis.

Im Sinne der angestrebten Transparenz und Vereinheitlichung sollten die Ermäßigungssätze beim HMH und MAK an den Ermäßigungsmittelwert von 50 % bei der Gesamtkarte Großer Garten, Berggarten und Museum Schloss Herrenhausen angeglichen werden.

Für diesen Satz spricht auch, dass die Ermäßigungsvariante der im vergangenen Jahr neu eingeführten MuseumsCard einen Reduzierungssatz von 50 % hat.












Überdies zeigt ein Vergleich mit anderen Städten ebenfalls einen deutlich höheren Preisnachlass bei ermäßigten Eintrittskarten:

Stadt
Erw.
Erm.
Kinder
Preisreduzierung Erm.
Städt .Mus. Braunschweig¹
5 EUR
2,50 EUR
ab 6 bis 16 Jahre:


2 EUR
50 % / 60 %
Bremen Focke-Museum²
6 EUR
3,50 EUR
Ab 6 Jahre:



2 EUR
42 % / 67 %
Hist. Museum Bielefeld³
6 EUR
Jugendliche unter 18 Jahren, Studierende etc.


3 EUR

50 % / ------
Museen für Kultur-geschichte Hannover
5 EUR
Jugendliche. ab 13 J., Arbeitslose, Aktiv-Pass Region .Hannover, Schwerbehinderte
derzeit geplant:

4 EUR

20 % / ------
¹) Ermäßigung für Schüler, Studierende, Auszubildende, Menschen mit Behinderung, Rentner und Inhaber des Braunschweig Passes. Schulklassen und Kinder bis 6 Jahre freier Eintritt.

²) Freier Eintritt für Kinder unter 6 Jahren. Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger und Geflüchtete haben freien Eintritt in Dauer- und Sonderausstellungen. Schulklassen haben freien Eintritt in die Dauerausstellungen.

³) Kinder unter 6 Jahren, Besucher mit Bielefelder-Pass, Fördervereinsmitglieder, ICOM/DMB Mitglieder: Eintritt frei.

Der Kulturstadt Hannover sollte hier keinen sozialen Negativtrend setzen, sondern stattdessen mit einem einheitlichen Ermäßigungssatz von mindestens 50 % operieren.

Brigitte Falke
stv. Gruppenvorsitzende

Anlagen: 2