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Entgeltordnung städtischer Jugendeinrichtungen
Antrag,
das Inkrafttreten der als Anlage 1 beigefügten Entgeltordnung für die Anmietung einer städtischen Kinder- und Jugendeinrichtung (Jugendzentren, Spielparks und Jugendtreffs) zum 01.07.2006 zu beschließen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Räumlichkeiten und Angebote der städtischen Kinder- und Jugendeinrichtungen stehen gleichermaßen weiblichen und männlichen Besuchern offen. Eine Benachteiligung ist nicht erkennbar.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionen | in € | bei der Hsh-Stelle (im Budget Nr.)/ Wipl-Position | Verwaltungs- haushalt; auchInvestitions- folgekosten | in € p.a. | bei der Hsh-Stelle (im Budget Nr.)/ Wipl-Position |
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Einnahmen | Einnahmen |
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Finanzierungsanteile von Dritten | 0,00 € | | Betriebseinnahmen | 30.000,00 € | Budget 351501 |
sonstige Einnahmen | 0,00 € | | Finanzeinnahmen von Dritten | 0,00 € | |
Einnahmen insgesamt | 0,00 € | | Einnahmen insgesamt | 30.000,00 € | |
Ausgaben | Ausgaben |
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Erwerbsaufwand | 0,00 € | | Personalausgaben | 0,00 € | |
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung | 0,00 € | | Sachausgaben | 0,00 € | |
Einrichtungsaufwand | 0,00 € | | Zuwendungen | 0,00 € | |
Investitionszuschuss an Dritte | 0,00 € | | Kalkulatorische Kosten | 0,00 € | |
Ausgaben insgesamt | 0,00 € | | Ausgaben insgesamt | 0,00 € | |
Finanzierungssaldo | 0,00 € | | Überschuss / Zuschuss | 30.000,00 € | |
Begründung des Antrages
Im Rahmen des Haushaltskonsolidierungsprogrammes V (DS 0382/2005) wurde beschlossen, dass durch geänderte Raum- und Nutzungskonzepte jährlich 30.000 € Einnahmen erzielt werden sollen. Daher sollen nunmehr vermehrt Vereine, Verbände, gemeinnützige Organisationen, sowie Privatpersonen die Möglichkeit erhalten, die Kinder- und Jugendeinrichtungen auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten für Veranstaltungen nutzen zu können. Der reguläre Betrieb der Einrichtung darf durch eine Vermietung nicht beeinträchtigt werden. Durch die Staffelung der Nutzungsentgelte werden soziale Aspekte berücksichtigt. Insbesondere haben Jugendliche weiterhin die Möglichkeit, für ein relativ geringes Entgelt, eine Kinder- und Jugendeinrichtung der Stadt Hannover auch für eine private Feier nutzen zu können.
Eine Nutzungsvereinbarung ist zur Kenntnis als Anlage 2 beigefügt.
51.5
Hannover / 24.04.2006