Drucksache Nr. 0917/2006:
Entgeltordnung städtischer Jugendeinrichtungen

Inhalt der Drucksache:

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0917/2006
2
 

Entgeltordnung städtischer Jugendeinrichtungen

Antrag,

das Inkrafttreten der als Anlage 1 beigefügten Entgeltordnung für die Anmietung einer städtischen Kinder- und Jugendeinrichtung (Jugendzentren, Spielparks und Jugendtreffs) zum 01.07.2006 zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Räumlichkeiten und Angebote der städtischen Kinder- und Jugendeinrichtungen stehen gleichermaßen weiblichen und männlichen Besuchern offen. Eine Benachteiligung ist nicht erkennbar.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei der Hsh-Stelle
(im Budget Nr.)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei der Hsh-Stelle
(im Budget Nr.)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von Dritten0,00 €Betriebseinnahmen30.000,00 €Budget 351501
sonstige Einnahmen0,00 €Finanzeinnahmen von Dritten0,00 €
Einnahmen insgesamt0,00 € Einnahmen insgesamt30.000,00 € 
AusgabenAusgaben
Erwerbsaufwand0,00 €Personalausgaben0,00 €
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung0,00 €Sachausgaben0,00 €
Einrichtungsaufwand0,00 €Zuwendungen0,00 €
Investitionszuschuss an Dritte0,00 €Kalkulatorische Kosten0,00 €
Ausgaben insgesamt0,00 € Ausgaben insgesamt0,00 € 
Finanzierungssaldo0,00 € Überschuss / Zuschuss30.000,00 € 

Begründung des Antrages


Im Rahmen des Haushaltskonsolidierungsprogrammes V (DS 0382/2005) wurde beschlossen, dass durch geänderte Raum- und Nutzungskonzepte jährlich 30.000 € Einnahmen erzielt werden sollen. Daher sollen nunmehr vermehrt Vereine, Verbände, gemeinnützige Organisationen, sowie Privatpersonen die Möglichkeit erhalten, die Kinder- und Jugendeinrichtungen auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten für Veranstaltungen nutzen zu können. Der reguläre Betrieb der Einrichtung darf durch eine Vermietung nicht beeinträchtigt werden. Durch die Staffelung der Nutzungsentgelte werden soziale Aspekte berücksichtigt. Insbesondere haben Jugendliche weiterhin die Möglichkeit, für ein relativ geringes Entgelt, eine Kinder- und Jugendeinrichtung der Stadt Hannover auch für eine private Feier nutzen zu können.

Eine Nutzungsvereinbarung ist zur Kenntnis als Anlage 2 beigefügt.
51.5 
Hannover / 24.04.2006