Drucksache Nr. 0916/2024 E2:
2. Ergänzung zum Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes 2025/2026 nach den Beratungen im Ausschuss für Haushalt, Finanzen, Rechnungsprüfung, Feuerwehr und öffentliche Ordnung am 27.11.2024

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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2. Ergänzung
0916/2024 E2
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2. Ergänzung zum Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes 2025/2026 nach den Beratungen im Ausschuss für Haushalt, Finanzen, Rechnungsprüfung, Feuerwehr und öffentliche Ordnung am 27.11.2024

Antrag,

  1. die Fortschreibung der Haushaltssatzung 2025/2026 (Anlage 1) mit den Veränderungen des Haushaltsplanes 2025/2026 zu beschließen, die durch die politischen Änderungsanträge (Anlage 2) und durch verwaltungsseitige Änderungen entstanden sind und insgesamt im anliegenden Veränderungsverzeichnis für den Ergebnishaushalt (Anlage 3) und den Finanzhaushalt (Anlage 4) aufgeführt sind. Dazu gehören auch die geänderte Verpflichtungsermächtigung (Anlage 5) und der geänderte Wirtschaftsplan der Städtischen Alten- und Pflegezentren (Anlage 6),
  2. den Verzicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes gemäß § 110 Abs. 8 NKomVG für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 trotz nicht erreichten Haushaltsausgleiches zu beschließen und
  3. den nachgereichten Wirtschaftsplan der Hafen Hannover GmbH (Anlage 7) zur Kenntnis zu nehmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Aussagen zur Geschlechterdifferenzierung können im Falle dieser Drucksache nicht getroffen werden.

Ergebnis der Klimawirkungsprüfung

Die Vorlage des Haushaltsplanes 2025/2026 hat keine Auswirkung auf das Klima, eine Klimawirkungsprüfung wird daher nicht durchgeführt.

Kostentabelle

Zu den finanziellen Auswirkungen wird auf den Inhalt der Anlagen zur Drucksache verwiesen.

Begründung des Antrages
Die 2. Veränderung zum Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes 2025/2026 berücksichtigt alle summenmäßigen Veränderungen durch die Fachausschussbeschlüsse bis zum 18.11.2024, die haushaltswirksamen Veränderungen der Verwaltung seit der Einbringung des Haushaltsplanes 2025/2026 am 08.08.2024 sowie neu die Beschlussfassungen des Ausschusses für Haushalt, Finanzen, Rechnungsprüfung, Feuerwehr und öffentliche Ordnung am 27.11.2024.

Darüber hinaus wird mit Punkt 2 des Antrages der Verzicht auf die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes gemäß § 110 Abs. 8 NKomVG für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 trotz nicht erreichten Haushaltsausgleichs beantragt.



Mit Artikel 2 des Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes und des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes vom 22. 9. 2022 (Nds. GVBl. Nr. 33/2022 vom 30.09.2022, S. 588) wurden die haushaltsrechtlichen Regelungen in § 182 Abs. 4 NKomVG auch für die Bewältigung der Folgen des Krieges in der Ukraine für die kommunale Haushaltswirtschaft befristet bis zum 30. Juni 2024 mit dem angefügten § 182 Abs. 5 NKomVG für entsprechend anwendbar erklärt. Die Anwendbarkeit des § 182 Abs. 5 NKomVG endete am 30. Juni 2024 und somit im laufenden Haushaltsjahr. Das Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport regelt mit dem Erlass vom 13.12.2022 (33.12-10005 § 182 Abs.5), dass die Vertretung auch zu einem Zeitpunkt nach dem 30.06.2024 beschließen kann, auf die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes gemäß § 110 Abs. 8 NkomVG für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 zu verzichten, wenn der Haushaltsausgleich durch die Folgen des Ukrainekriegs nicht erreicht werden kann.

In den Haushaltsjahren 2025 und 2026 entstehen Aufwendungen in Folge des Ukrainekriegs in Höhe von 23,1 Mio. €. Erträge entstehen nur in Höhe von 5,3 Mio. €. Das sich daraus ergebende Delta von 17,8 Mio. € kann auch nicht durch andere Mittel im Haushalt ausgeglichen werden. Die nachfolgende Übersicht zeigt die Herkunft der Aufwände nach Teilhaushalten untergliedert.


Anlage 1 – Haushaltssatzung der Landeshauptstadt Hannover für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 nach den Beratungen im Ausschuss für Haushalt, Finanzen, Rechnungsprüfung, Feuerwehr und öffentliche Ordnung am 27.11.2024

Die Haushaltssatzung 2025/2026 wurde auf Grund der Änderungen der Anlagen 2-4 fortgeschrieben.

Anlage 2 – Veränderungen durch Fachausschussbeschlüsse
Um die politischen Beschlüsse besser nachvollziehen zu können, legt die Verwaltung mit Anlage 2 sowohl für den Ergebnishaushalt als auch für den Finanzhaushalt eine Übersicht aller beschlossenen Änderungsanträge je Produkt bzw. je Investitionsmaßnahme vor.
Diese sind auch in die folgenden Anlagen 3 und 4 zum Ergebnis- und Finanzhaushalt eingearbeitet worden.


Anlage 3 - Ergebnishaushalt

Die Spalte II dieser Anlage dokumentieren die Verwaltungsänderungen. Folgende wesentliche Veränderungen wurden vorgenommen:

Aufwandsminderungen für 2025 und 2026

- Im TEH 99 Absenkung der Regionsumlage um 3,5 Mio. €

- Im TEH 99 Zinsaufwendungen (2,4 Mio. € Verschlechterung aus den politischen Beschlüssen 2025 und 2026)

- Im TEH 99 Pauschale Aufwandsminderung um 1,5 Mio. € in 2025

Aufwandserhöhungen für 2025 und 2026


- Im TEH 18 2,1 Mio. € für Zusatzbeiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung

- Im TEH 37 Anwärtersonderzuschläge 263.000 € für 2025 und 136.000 € für 2026

Ertragsreduzierung für 2025 und 2026

- Im TEH 99 Schlüsselzuweisungen 29,8 Mio. €

- Im TEH 99 Sonstige Zuweisungen FAG im übertragenen Wirkungskreis 1,6 Mio. €

Ertragserhöhung für 2025 und 2026

- Im TEH 50 Wohngeld in Höhe von 1 Mio. € für 2025

- Im TEH 99 Zinserträge durch Konzernfinanzierung 2,6 Mio. € für 2025 und 5,3 Mio. € für 2026

- Im TEH 20: Vorziehen eines Teils der Gewinnausschüttung der VVG in Höhe von 7,5 Mio. € von 2026 auf 2025.

Zu den Zinserträgen aus Konzernfinanzierung wird auf die DS 0916/2024 E1 verwiesen.

Die Spalte III dieser Anlage dokumentiert die Änderungen durch die Beratungen im Ausschuss für Haushalt, Finanzen, Rechnungsprüfung, Feuerwehr und öffentliche Ordnung am 27.11.2024.Die Umsetzung der Anträge erfolgt grundsätzlich nach ihrer Zielsetzung. Das kann in Einzelfällen zu abweichenden Aufwandsarten oder Produkten, gelegentlich sogar zu anderen Teilhaushalten oder veränderten Zuordnungen zum Ergebnis- oder Finanzhaushalt, als im politischen Antrag dargestellt, führen.

Ergebnis insgesamt:

Die verwaltungsseitigen Änderungen für das Haushaltsjahr 2025 in den Spalten II und IV enden insgesamt mit einer Verringerung der Aufwendungen um rd. 4,9 Mio € bei einer gleichzeitigen Verringerung deer Erträge um rd. 20,3 Mio.€. Dies führt zu einer negativen Veränderung in Höhe von 15,4 Mio. €

Die Spalte III dieser Anlage dokumentiert die Änderungen durch die Beschlüsse im Ausschuss für Haushalt, Finanzen, Rechungsprüfung, Feuerwehr und öffentliche Ordnung am 27.11.2024. Diese Beschlüsse führen 2025 zu einer positiven Veränderung des Ergebnishaushalts in Höhe von 1,1 Mio. €.
Durch die Spalten II und III ergibt sich ein zusätzlicher Fehlbetrag 2025 von 14,3 Mio. €.

Die verwaltungsseitigen Änderungen für das Haushaltsjahr 2026 führen ebenfalls zu einer negativen Veränderung in Höhe von rd. 5,1 Mio. €. Diese ergibt sich aus der Verringerung der Erträge um 2,3 Mio. € und einer Erhöhung der Aufwendungen um 2,8 Mio. €.

In der Spalte III sind die Beschlüsse des Ausschusses für Haushalt, Finanzen, Rechnungsprüfung, Feuerwehr und öffentliche Ordnung vom 27.11.2024 enthalten. Diese Beschlüsse führen zu einer positiven Veränderung des Ergebnishaushalts in Höhe von 3,2 Mio. €.

Durch die Spalten II und III ergibt sich ein zusätzlicher Fehlbetrag 2026 von 1,9 Mio. €.

Anlage 4 - Finanzhaushalt 2025/2026 - Finanzplanungszeitraum 2027– 2029

Verwaltungsseitig wurden folgende Ansatzveränderungen vorgenommen:

- Im TFH 99 Korrektur der Ausleihungen für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung an den zum Verwaltungsentwurf eingebrachten Wirtschaftsplan in Höhe von -2 Mio. € für 2025 und -3 Mio. € für 2026,

- Im TFH 99 Erhöhung der Kreditaufnahmen auf Grund der im 1. und 2. Veränderungsdienst beschlossenen Veränderungen bei den Auszahlungen für Investitionen in Höhe von 5 Mio. € für 2025 und 7,9 Mio.€ für 2026.

In der Spalte III sind die Beschlüsse des Ausschusses für Haushalt, Finanzen, Rechnungsprüfung, Feuerwehr und öffentliche Ordnung vom 27.11.2024 enthalten. Diese Beschlüsse zum Finanzhaushalt führen 2025 zu einer negativen Veränderung in Höhe von 0,6 Mio. € und 2026 zu einer negativen Veränderung von 1,2 Mio. €.

Durch die Spalten II und III ergeben sich insgesamt Überschüsse in 2025 in Höhe von 6,5 Mio. € und für 2026 in Höhe von 9,7 Mio. €.

Anlage 5 Verpflichtungsermächtigungen

In der Anlage 5 wird die Veränderungen bei den Verpflichtungsermächtigungen durch den Ausschuss für Haushalt, Finanzen, Rechnungsprüfung, Feuerwehr und öffentliche Ordnung FinA am 27.11.2024 dargestellt.

Anlage 6 Wirtschaftsplan Städtische Alten- und Pflegezentren
In der Sitzung des Sozialausschusses am 13.11.2024 wurden mit der Drucksache 0096/2025 Veränderungen im Wirtschaftsplan der Städtischen Alten- und Pflegezentren beschlossen. Diese Änderungen sind in der Neufassung umgesetzt.

Anlage 7 Wirtschaftsplan Hannover Hafen GmbH
Der Wirtschaftsplan der Hannover Hafen GmbH 2025/2026 wurde am 25.11.2024 vom Aufsichtsrat und der Gesellschafterversammlung der Hafen Hannover GmbH beschlossen.


Anlage 8 Zuwendungsverzeichnis
Im Zuwendungsverzeichnis wird der bisher im TH 20 veranschlagte Erhöhungsbetrag der Zuwendungen um 1 % zunächst in einer Summe auf die einzelnen Teilhaushalte verteilt. Die Verteilung der zentral gebuchten Zuwendungserhöhungen auf die einzelnen Zuwendungen wird erst im Rahmen der Fertigstellung des Haushalts umgesetzt. Weiterhin sind die Veränderungen aus den Beschlüssen der Fachausschüsse in einer Summe pro Teilhaushalt ausgewiesen. Auch hier erfolgt die Aufteilung der Beträge auf die einzelnen Zuwendungen im Rahmen der Fertigstellung des Haushalts.
Das Zuwendungsverzeichnis weist darüber hinaus Korrekturen gegenüber dem Stand Verwaltungsentwurf aus, die ebenfalls in roter Schrift kenntlich gemacht werden
20.11 
Hannover / Dec 3, 2024