Drucksache Nr. 0916/2021:
Bebauungsplan Nr. 718, 1. Änderung – Kita Uferzeile 6 -
- vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB -
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss

Informationen:

verwandte Drucksachen:

0916/2021 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Misburg-Anderten

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0916/2021
3
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Bebauungsplan Nr. 718, 1. Änderung – Kita Uferzeile 6 -
- vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB -
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss

Antrag,

1. die Stellungnahme der Region Hannover und der Nds. Landesforsten –Forstamt Fuhrberg im Hinblick auf die Belange der unteren Waldbehörde nicht zu berücksichtigen und
2. den Bebauungsplans Nr. 718, 1. Änderung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB und § 10 Abs. 1 NKomVG als Satzung zu beschließen und der Begründung zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Gender-Aspekte wurden geprüft. Genderspezifische Auswirkungen sind nicht
erkennbar. Mit der Planung der Kindertagesstätte wird für Eltern die Vereinbarkeit von
Familie und Beruf erleichtert.

Kostentabelle

Die Kosten für den Bau der Kindertagesstätte können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht
benannt werden, da noch keine konkrete Planung vorliegt.
Die Finanzierung der Realisierung dieser Planung wird nicht im Rahmen der Bauleitplanung
geklärt, sondern zu gegebener Zeit mit einer gesonderten Drucksache sichergestellt.

Begründung des Antrages

Der Entwurf des Bebauungsplans wurde mit der Drs. 2727/2020 (siehe Anlage 1) vom Rat am 28.01.2021 zur öffentlichen Auslage beschlossen. Diese wurde vom 11.02.2021 bis 12.03.2021 durchgeführt. Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange wurden mit E-Mail vom 01.02.2021 über die öffentliche Auslage benachrichtigt. In diesem Rahmen sind abwägungsrelevante Stellungnahmen der Region Hannover und des Forstamtes Fuhrberg eingegangen.

Die Region Hannover als Untere Waldbehörde sowie die Nds. Landesforsten –Forstamt Fuhrberg weisen aus forstfachlicher Sicht darauf hin, dass sich direkt südlich angrenzend zum Plangebiet ein größerer Waldbestand befindet. Es handelt sich um einen jüngeren Pionierwald aus überwiegend Pappeln, Ahorn und Robinien mit einer stark ausgeprägten Strauchschicht. Zudem findet sich viel Naturverjüngung der genannten Baumarten und sehr viel Totholz (stehend und liegend) im Bestand.
Aus Gründen der Gefahrenabwehr wird ein Abstand zum geplanten Baugebiet von mindes-
tens 35 Metern zum Waldbestand empfohlen, da insbesondere Pappeln früh altern und zu Astabbrüchen neigen; abbrechende Starkäste könnten zu Sach- oder Personenschäden führen.


Stellungnahme der Verwaltung:

Zwischen den Baugrundstücken am Elsternhag und Rosenweg liegt eine ca. 2,4 ha große Grünfläche, die mehrere Jahre sich selbst überlassen wurde. Auf dem östlichen Teil dieses ca. 67 m breiten Streifens befindet sich ein Spielplatz sowie ein Bolzplatz. Auf dem restlichen Teil haben sich durch Sukzession Bäume entwickelt. Die Fläche wird nicht als Wald im klassischen Sinne, sondern als Bestandteil des urbanen Raums wahrge-
nommen. Aus städtebaulicher Sicht verträgt die rechtlich als Wald eingeordnete Fläche ein dichtes Heranrücken der Bebauung.
Für das Plangebiet sind alte Baurechte vorhanden, es wird lediglich die Art der Nutzung von Wohngebiet zu Kindergarten geändert. Die Empfehlung Abstand zu halten ist mit der allgemeinen Gefahrenabwehr begründet.
Die Stadt als Eigentümerin der Waldfläche ist verpflichtet, insbesondere an den Rändern zur Bebauung intensive Kontrollen und Pflegemaßnahmen durchzuführen. Aufgrund des vorhandenen Spiel- und Bolzplatzes besteht für den östlichen Teil des Wäldchens ohnehin eine verstärkte Verkehrssicherungspflicht, um zu verhindern, dass Äste oder ganze Bäume auf den Bolz- und Spielplatz und nun auch auf das Kita-Grundstück fallen.
Das Abrücken des Baufensters auf die Flächen außerhalb des 35 m Abstandsbereichs würde das Grundstück nahezu unbebaubar machen und die Nutzbarkeit stark einschrän-
ken. Würde der Empfehlung nachgekommen und 35 m Abstand freigehalten, wäre dann die Außenspielfläche der Kita in diesem Bereich anzulegen. Auch in dem Fall wäre eine verstärkte Verkehrssicherungspflicht für den benachbarten Bereich des Wäldchens erforderlich und die Umgestaltung brächte keinerlei Vorteile. Ebenso könnte die einzelne Kiefer in Norden des Grundstücks nicht erhalten werden.
Die Verwaltung empfiehlt, die Bedenken der Region Hannover und des Forstamtes Fuhrberg zurückzuweisen.



Die Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz, der auch die Belange des Naturschutzes wahrnimmt, sowie die weiteren umweltbezogenen Stellungnahmen sind in Anlage 3 beigefügt.

Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren abschließen zu können.

61.13 
Hannover / 21.04.2021