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Umstrukturierung des Betreuungsangebotes der Kindertagesstätte Buchnerstraße
Antrag,
zu beschließen,
1.) eine Hortgruppe (VGS-Hort bis 17:00 Uhr) mit 20 Plätzen in eine Krabbelgruppe mit 15 Plätzen (ganztags) umzuwandeln.
2.) laufende Beihilfen für eine Krabbelgruppe auf Basis der Fördergrundsätze des Betriebskostenersatzes (BKE) ab 01.08.2006, frühestens jedoch ab Erteilung der Betriebserlaubnis durch das Nds. Landesjugendamt, zu gewähren.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionen | in € | bei der Hsh-Stelle (im Budget Nr.)/ Wipl-Position | Verwaltungs- haushalt; auchInvestitions- folgekosten | in € p.a. | bei der Hsh-Stelle (im Budget Nr.)/ Wipl-Position |
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Einnahmen | Einnahmen |
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Finanzierungsanteile von Dritten | 0,00 € | | Betriebseinnahmen | 0,00 € | |
sonstige Einnahmen | 0,00 € | | Finanzeinnahmen von Dritten | 0,00 € | |
Einnahmen insgesamt | 0,00 € | | Einnahmen insgesamt | 0,00 € | |
Ausgaben | Ausgaben |
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Erwerbsaufwand | 0,00 € | | Personalausgaben | 0,00 € | |
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung | 15.000,00 € | Wirtschaftsplan OE 19 | Sachausgaben | 975,00 € | 4641.000/535000 |
Einrichtungsaufwand | 10.000,00 € | 4641.000/935400 | Zuwendungen | 16.152,00 € | 4641.000/678000* |
Investitionszuschuss an Dritte | 0,00 € | | Kalkulatorische Kosten | 800,00 € | Einzelplan 9 |
Ausgaben insgesamt | 25.000,00 € | | Ausgaben insgesamt | 17.927,00 € | |
Finanzierungssaldo | -25.000,00 € | | Überschuss / Zuschuss | -17.927,00 € | |
* Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Beihilfegewährung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebskostenausgaben die zu erzielenden Einnahmen aus Elternbeiträgen und Landesfördermitteln abgezogen, sodass es sich um einen Nettobetrag handelt.
Begründung des Antrages
In der städtischen Kindertagesstätte Buchnerstraße in Trägerschaft der Ev.-luth. Dietrich-Bonhoeffer-Kirchengemeinde Roderbruch werden insgesamt 95 Kinder betreut. Neben drei Kindergartengruppen (ganztags und halbtags, 75 Plätze) gibt es in der Einrichtung eine Hortgruppe mit 20 genehmigten Plätzen.
Auf Grund der örtlichen Situation der Kindertagesstätte Buchnerstraße in unmittelbarer Nähe zur Angebotsschule IGS Roderbruch, mit einer tageweisen Ganztagsbeschulung und einem Essenangebot, wird es in der Kita zunehmend schwieriger, alle Hortplätze zu belegen. Bereits derzeit stehen zahlreiche Hortplätze leer und werden auch in Betrachtung der zukünftigen Entwicklungen nicht belegt werden können, da keine fußläufige Nähe zu einer Grundschule besteht.
Gleichzeitig verzeichnet die Kita eine große Nachfrage an Betreuungsplätzen für unter 3-Jährige. Der Ev.-luth. Stadtkirchenverband Hannover als Beauftragter des Trägers der Einrichtung hat daher die Umwandlung der Hortgruppe in eine Krabbelgruppe zum 01.08.2006 beantragt, um dem tatsächlichen Betreuungsbedarf der Eltern gerecht werden zu können. Die Betreuung soll täglich acht Stunden (ganztags) betragen, da dieses Angebot den Eltern ermöglicht, ihren Beruf weiterhin ausüben zu können.
Die räumlichen und personellen Anforderungen für die o. g. Umstrukturierung sind gegeben. Es sind lediglich Umbaumaßnahmen im Sanitärbereich erforderlich. Sowohl die entstehenden Umbau- und Einrichtungskosten als auch die Mehrkosten für die laufende Finanzierung stehen im Kita-Budget zur Verfügung.
Durch Umsetzung der Maßnahme wird dem seit 01.01.2005 geltenden TAG Rechnung getragen. Dieses sieht einen bedarfsgerechten Ausbau der Kinderbetreuungsangebote vor, wodurch Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert werden soll. Als ein Schwerpunkt ist dabei die Verbesserung der Betreuungsangebote für unter 3-Jährige zu sehen ( s. auch DS 839/2005 sowie entsprechende Änderungsanträge).
Die Umstrukturierung soll zum kommenden Kindergartenjahr umgesetzt werden. Das Nds. Landesjugenamt hat anlässlich eines Ortstermins eine Betriebserlaubnis für dieses Projekt in Aussicht gestellt.
51.4
Hannover / 24.04.2006