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Der Antragstext wird wie folgt geändert:
Antrag, zu beschließen
Um die wohnungspolitischen Ziele der Landeshauptstadt Hannover angesichts gestiegener Bau- und Materialkosten zu erreichen und die Wohnraumfördermittel effizient einzusetzen, wird die Verwaltung beauftragt, das städtische Wohnraumförderprogramm dahingehend weiterzuentwickeln, dass künftig
- Vorhaben, die sich freiwillig
zur dauerhaften zu einer um mindestens 10 Jahre über die Dauer der Bindung in den Programmteilen B, C, D und E hinausgehenden Mietbindung verpflichten, im Rahmen der vorhandenen Fördermittel eine Sonderförderung erhalten, sofern dies gemäß der geltenden Rechtslage zulässig ist.
bevorzugt Wohnungen gefördert werden, die nach dem neuen Gebäudetyp E gebaut werden. Dieser Gebäudetyp steht für kostengünstigeres und flexibleres Bauen ohne Qualitätseinbußen unter Beachtung der grundsätzlichen Schutzziele wie Standsicherheit, Brandschutz, gesunde Lebensverhältnisse, Barrierefreiheit und Klimaschutz. Wohnbauprojekte mit innovativen, kostengünstigen und ressourcenschonenden Baustandards bei der Förderung bevorzugt berücksichtigt werden können. In diesem Zusammenhang soll von der Verwaltung geprüft werden, ob und wie Wohnprojekte, die nach dem Gebäudetyp E oder dem "Hamburg- Standard" für kostengünstiges Bauen errichtet werden, im Rahmen der städtischen Wohnraumförderung gezielt gefördert werden können. Dabei ist zu klären, wie im Umgang mit solchen Vorhaben eine ausreichende Rechtssicherheit – insbesondere im Hinblick auf haftungsrechtliche Fragen – gewährleistet werden kann. Zudem soll die Initiierung von Modellprojekten unter wissenschaftlicher Begleitung geprüft werden. Ziel ist es, Impulse für ein zukunftsfähiges, wirtschaftliches und nachhaltiges Bauen zu setzen. Die Verwaltung wird gebeten, hierzu einen konkreten Verfahrensvorschlag zur Umsetzung vorzulegen.
- Vorhaben gemeinschaftlichen Wohnens, die den Wohnflächenbedarf pro Person reduzieren und in denen nachweislich für die Dauer von mindestens fünf Jahren eine gemeinschaftliche Wohnform umgesetzt wird,
zum gemeinschaftlichen Wohnen wie Clusterwohnen, Co-Living, Inklusives Wohnen, Senioren- und Pflege-WGs im Rahmen der vorhandenen Fördermittel eine Sonderförderung erhalten.
- die Sonderförderung von Gemeinschaftsräumen zur Reduzierung der Wohnflächen, wie z.B. Waschcafés, Gemeinschaftsküchen und -balkone,
sowie Gästeapartments, im Wohnraumraumförderprogramm konkreter spezifiziert und im Rahmen der vorhandenen Fördermittel um Baukostenzuschüsse ergänzt wird.
Sämtliche Ergänzungen des städtischen Wohnraumförderprogramms werden im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel für den Doppelhaushalt 2025/2026 umgesetzt. Die Verwaltung wird beauftragt, einen vertretbaren Anteil des Wohnraumförderbudgets der Landeshauptstadt Hannover für die vorgesehenen Sonderförderungen zu reservieren.
Die Stadtverwaltung legt den Gremien des Rates einen Vorschlag für die Umsetzung der angeführten Ergänzungen in einer separaten Drucksache vor. Darüber hinaus gleicht die Stadtverwaltung die angeführten Ergänzungen mit dem Wohnraumförderprogramm des Landes Niedersachsen ab und informiert die Gremien des Rates über etwaige Redundanzen und Unvereinbarkeiten.