Anfrage Nr. 0915/2013:
Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu den Auswirkungen der Optionspflicht

Inhalt der Drucksache:

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Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu den Auswirkungen der Optionspflicht

Die Reform des Staatsbürgerschaftsgesetzes 1999 durch die Koalition von SPD/Bündnis 90/Die Grünen hatte zum Ziel, im deutschen Staatsangehörigkeitsrecht zukünftig das Geburtsortsprinzip (lus Soli) umzusetzen, d.h. jedes Kind, das in Deutschland geboren wird, erhält automatisch (zusätzlich) die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn eins seiner Elternteile einen dauerhaften Aufenthaltstitel besitzt. Bisher war die deutsche Staatsangehörigkeit an das sog. Abstammungsprinzip (lus Sanguinis) geknüpft, das die Weitergabe der Staatsangehörigkeit an die Kinder nur dann ermöglicht, wenn die Eltern diese Staatsangehörigkeit besitzen.

Das Geburtsortsprinzip wurde durch eine Mehrheit von CDU/FDP im Bundesrat insofern aufgeweicht, dass die Optionspflicht eingeführt und die doppelte Staatsbürgerschaft für die betroffene Personengruppe abgeschafft wurde. Die Optionspflicht besagt, dass die Jugendlichen sich bis zu ihrem 23. Lebensjahr entscheiden müssen, welche der beiden Staatsangehörigkeiten sie behalten wollen. Oftmals sind die weitreichenden Konsequenzen dieser Entscheidung nicht zu überblicken. Zu dieser Überforderung kommt hinzu, dass die Jugendlichen in eine schwere Loyalitätskrise gestürzt werden und die Erfahrung machen, dass sie nur Deutsche auf Abruf sind, also von anderer Qualität als die „richtigen" Deutschen.

Durch Übergangsregelungen etc. kommt es nun im Jahr 2013 zu den ersten Optionspflichtigen, die das 23. Lebensjahr erreichen und sich entscheiden müssen, in welcher Staatsangehörigkeit sie verbleiben wollen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:


1. Wie viele Jugendliche in Hannover mussten sich seit Einführung des sog. Optionszwangs für eine Staatsbürgerschaft entscheiden (bitte nach Alter, Geschlecht und zweiter Staatsangehörigkeit aufschlüsseln)?
2. In welcher Fallzahl kommt es zu Ablehnungen, weil die Frist zur Entscheidung verstrichen ist und sich die jungen Menschen zu spät melden?
3. Welche zusätzlichen Kosten sind für die Verwaltung und für die betroffenen Jugendlichen mit der Optionspflicht verbunden?

Lothar Schlieckau
Fraktionsvorsitzender