Drucksache Nr. 0915/2010:
Neubau einer Betriebskindertagesstätte der Medizinischen Hochschule Hannover, Carl-Neuberg-Sraße 1

Inhalt der Drucksache:

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0915/2010
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Neubau einer Betriebskindertagesstätte der Medizinischen Hochschule Hannover, Carl-Neuberg-Sraße 1

Antrag,


zu beschließen,
  • in der von der Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. als Träger betriebenen Betriebskindertagesstätte der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) mit insgesamt sieben Gruppen - zwei Krippengruppen (jeweils ganztags) mit max. 30 Plätzen für Kinder im Alter von 1 - 3 Jahren als öffentliches Betreuungsangebot zu fördern und
  • ab Erteilung der Betriebserlaubnis laufende Beihilfen für die vorgenannten Krippenplätze auf Basis der Förderrichtlinien für Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft von Elterninitiativen und gemeinnützig anerkannten Vereinen zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von DrittenBetriebseinnahmen
sonstige EinnahmenFinanzeinnahmen von Dritten
Einnahmen insgesamt0,00 € Einnahmen insgesamt0,00 € 
AusgabenAusgaben
ErwerbsaufwandPersonalausgaben
Hoch-, Tiefbau bzw. SanierungSachausgaben
Einrichtungsaufwand10.000,00 €4645.901988000Zuwendungen162.700,00 €*4645.000/718000
Investitionszuschuss an DritteKalkulatorische Kosten800,00 €Einzelplan 9
Ausgaben insgesamt10.000,00 € Ausgaben insgesamt163.500,00 € 
Finanzierungssaldo-10.000,00 € Überschuss / Zuschuss-163.500,00 € 
Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Beihilfegewährung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebskostenausgaben die zu erzielenden Einnahmen aus Elternbeiträgen und Landesfördermitteln (in Höhe von 38 %) abgezogen, sodass es sich um einen Nettobetrag handelt.
Ein Antrag auf Investitionsmittel gemäß der Richtlinie Investition Kinderbetreuung (RIK) wurde bei der Landesschulbehörde gestellt.

Begründung des Antrages


Die Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. ist anerkannter Träger der Jugendhilfe und betreibt deutschlandweit über 200 Kindertagesstätten. Nach einem europaweiten Ausschreibungsverfahren hat sich die MHH für die Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. als Träger der neuen Betriebskindertagesstätte entschieden. Für die 7-gruppige Einrichtung des Großklinikums mit mehr als 6000 Beschäftigten und über 2000 Studierenden ist für insgesamt 131 Betreuungsplätze folgende Gesamtstruktur geplant: zwei Krippengruppen als Betriebsgruppen, zwei Krippengruppen mit öffentlichen Plätzen und drei altersübergreifende Kindergartengruppen als Betriebsgruppen.
Somit handelt es sich um eine Mischform aus Plätzen für Beschäftigte und Studierende der MHH sowie aus öffentlichen Plätzen.

Die Finanzierung der Betriebsgruppen mit max. 101 Plätzen erfolgt auf Antrag nach der entsprechenden Förderrichtlinie (DS 2095/2009), für die 30 öffentlichen Plätze ist eine gesonderte Beschlussfassung erforderlich, die mit dieser Vorlage herbeigeführt werden soll.

Mit den öffentlichen zusätzlichen Krippenplätzen soll das städtische Ausbauprogramm zum beschlossenen Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz erfüllt werden. Alle Plätze sollen dazu beitragen, Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen und das vorhandene Betreuungsangebot auszuweiten. Die Eröffnung der Einrichtung ist im Oktober 2010 geplant.

Der Landeshauptstadt entstehen außer einem einmaligen Zuschuss für Einrichtungsmittel in Höhe von max. 10.000 € keine Investitionskosten. Diese Zuwendung steht in Abhängigkeit zu den bewilligten Investitionszuschüssen seitens des Landes. Die Höhe des städtischen Zuschusses bezieht sich auf die vom Träger zu erbringende Eigenleistung von ca. 5 % der Gesamtkosten für die Einrichtungsgegenstände, beträgt jedoch höchstens 5.000 € pro Gruppe.

Anlässlich der Baupläne hat das Nds. Kultusministerium - Referat Tageseinrichtungen und Tagespflege - bereits die Erteilung einer Betriebserlaubnis in Aussicht gestellt.
51.41 
Hannover / 26.04.2010