Drucksache Nr. 0915/2008:
Bebauungsplan Nr. 961 7. Änderung - Badenstedt- West-
mit örtlicher Bauvorschrift Vereinfachtes Verfahren
Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
zur Entscheidung zu Antragspkt 1, im Übrigen zur Anhörung
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
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0915/2008
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BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Bebauungsplan Nr. 961 7. Änderung - Badenstedt- West-
mit örtlicher Bauvorschrift Vereinfachtes Verfahren
Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss

Antrag,

1. den Verzicht auf die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs. 2 BauGB zu beschließen,
2. die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 961, 7.Änderung -Badenstedt -West -
zu beschließen,
2. dem Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung zuzustimmen,
3. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Gender-Aspekte wurden eingehend geprüft. Die Änderung des Bebauungsplanes im Teil A wirkt sich auf alle Bevölkerungsgruppen gleich aus. Durch die Änderung im Teil B werden Gefährdungen durch einen eventuellen Durchgangsverkehr vermieden. Dies kann zu einem geringeren Aufwand bei der Beaufsichtigung spielender Kinder führen.

Kostentabelle

Für die Stadt entstehen keine weiteren Kosten. Näheres enthält die Anlage 2 zu dieser Drucksache (Abschnitt 7 der Begründung: Kosten für die Stadt).

Begründung des Antrages

Badenstedt- West ist Teil des städtischen Einfamilienhaus-Sonderprogramms. Mit dieser Änderung des Bebauungsplanes sollen restliche Hindernisse für den weiteren Baufort-
schritt ausgeräumt werden:

Für das Eckgrundstück am Karl-Jakob-Hirsch-Weg /Albrecht- Schaeffer-Weg / Katrin-Sello-
Weg (Teil A) sieht der bisherige Bebauungsplan eine größere bauliche Sonderform vor, die vorwiegend für spezielle kleine Bauherrengruppen geeignet, aber schwer teilbar war. Dafür hat sich keine Nachfrage herausgestellt. Eine Überplanung soll nun zweigeschossige gut parzellierbare Reihenhausgrundstücke ermöglichen.

Zwischen den noch unbebauten Grundstücken westlich des Karl-Jakob-Hirsch-Weges und den westlich benachbarten Kleingärten verlaufen im und am Grünzug einige überörtliche Versorgungsleitungen. Dabei liegen eine Gashoch- und eine Gasmitteldruckleitung bisher im privaten Bauland. Beide Leitungen sollen zukünftig außerhalb der Wohnbaufläche liegen und zum öffentlichen Grünzug hinzugefügt werden.

In Verlängerung des Hans- Joachim- Toll- Weges war bisher ein öffentlicher Fußweg fest-
gesetzt. Dieser ist nicht zwingend zum Erreichen des Grünzuges erforderlich. Der Verzicht auf diese Wegeverbindung ermöglicht günstiger geschnittene, d.h. etwas breitere Doppel-
hausgrundstücke ohne die Erschließungsqualität spürbar zu beeinträchtigen.

Im nördlichen Teil des Friedrich- Rasche- Winkel (Teil B) wurde abweichend unter Befrei-
ung von den Festsetzungen des Bebauungsplans ein durchgehender Straßenausbau vorbereitet.

Die Forderung einiger Anlieger/-innen, die ursprüngliche Planung umzusetzen, hat zu einer erneuten sorgfältigen Prüfung und mehreren Gesprächen mit allen vor Ort Betroffenen geführt. Mit der Planänderung kann gleichzeitig eine günstige Erschließung planungsrecht-
lich gesichert als auch Gefährdungen durch einen eventuellen Durchgangsverkehr vermieden werden.

Die Änderung des Planes soll im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch durchgeführt werden. Da keine neuen Baurechte geschaffen werden sind die Grundzüge der Planung nicht berührt.

Die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträg-
lichkeitsprüfung nach Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) oder nach Landesrecht (NUVPG) unterliegen, wird nicht vorbereitet oder begründet. FFH- und Vogelschutzgebiete werden von der Planung nicht berührt.

Von einer Einbindung der betroffenen Öffentlichkeit im Rahmen einer frühzeitigen Be-
teiligung kann daher im Interesse einer Beschleunigung des Planverfahrens abgesehen werden. Im Zuge der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs besteht für die Betroffenen in dem Planverfahren ausreichend Gelegenheit, sich mit den Änderungen der Planung auseinanderzusetzen und Stellungnahmen einzubringen.

Die 7. Änderung des Bebauungsplanes hat weder negative Auswirkungen auf den Umwelt-
zustand im Plangebiet noch auf die Gesundheit des Menschen, da die vorhandenen Bau-
rechte für Wohnungsbau nur in geringem Umfang neu gestaltet bzw. in Teilen zugunsten von Grünflächen zurückgenommen werden. Neue Baurechte werden nicht begründet. Eine Umweltprüfung und ein Umweltbericht sind im vereinfachten Verfahren nicht erforderlich.

Die gutachterliche Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landschaftsräume und Natur-
schutz, der auch die Belange des Naturschutzes wahrnimmt, ist als Anlage 3 beigefügt.

Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren weiterführen zu können.

61.12 
Hannover / 11.04.2008