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Umwandlung des Innovativen Modellprojektes des "Vereins der Freunde und Förderer der GS Auf dem Loh" in eine Regelhortgruppe
Antrag,
zu beschließen,
das Innovative Modellprojekt des "Vereins der Freunde und Förderer der GS Auf dem Loh" zum 01.08.2006 in eine Hortgruppe - Betreuungszeit während der Schulzeit von 12.00 bis 16.00 Uhr, sowie einer achtstündigen Ferienbetreuung - nach den Förderrichtlinien von Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft von Elterninitiativen und gemeinnützig anerkannten Vereinen umzuwandeln und entsprechend zu fördern
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Das Angebot im Rahmen der Schulkindbetreuung richtet sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Vorstände der Vereine auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionen | in € | bei der Hsh-Stelle (im Budget Nr.)/ Wipl-Position | Verwaltungs- haushalt; auchInvestitions- folgekosten | in € p.a. | bei der Hsh-Stelle (im Budget Nr.)/ Wipl-Position |
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Einnahmen | Einnahmen |
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Finanzierungsanteile von Dritten | 0,00 € | | Betriebseinnahmen | 0,00 € | |
sonstige Einnahmen | 0,00 € | | Finanzeinnahmen von Dritten | 0,00 € | |
Einnahmen insgesamt | 0,00 € | | Einnahmen insgesamt | 0,00 € | |
Ausgaben | Ausgaben |
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Erwerbsaufwand | 0,00 € | | Personalausgaben | 0,00 € | |
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung | 0,00 € | | Sachausgaben | 0,00 € | |
Einrichtungsaufwand | 0,00 € | | Zuwendungen | 35.700,00 € | 4645.000/718000* |
Investitionszuschuss an Dritte | 0,00 € | | Kalkulatorische Kosten | 0,00 € | |
Ausgaben insgesamt | 0,00 € | | Ausgaben insgesamt | 35.700,00 € | |
Finanzierungssaldo | 0,00 € | | Überschuss / Zuschuss | -35.700,00 € | |
* Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Beihilfegewährung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebskostenausgaben die zu erzielenden Einnahmen aus den Elternbeiträgen und Landesfördermitteln abgezogen, so dass es sich um einen Nettobetrag handelt.
Begründung des Antrages
Der o.g. Verein ist seit vielen Jahren Träger einer schulergänzenden Betreuungsmaßnahme und eines Innovativen Modellprojektes. Insgesamt werden 40 Schulkinder betreut.
Der Verein beantragt nun die Förderung seiner einen Gruppe als Regelhort zum 01.08.2006.
Da die Nachfrage an Betreuungsplätzen für Schulkinder an diesem Standort nach wie vor besteht, jedoch vielen Eltern das derzeit vierstündige Betreuungsangebot insbesondere in den Ferien nicht ausreicht schlägt die Verwaltung vor, das Innovative Modellprojekt als Regelhortgruppe anzuerkennen und zu fördern.
Sowohl die räumliche, als auch die personelle Ausstattung entsprechen den Rahmenbedingungen für einen Regelhort. Das Niedersächsische Landesjugendamt hat bereits eine Betriebserlaubnis in Aussicht gestellt.
Mit dem bedarfsgerechten Ausbau dieses Schulkinderbetreuungsangebotes wird dem Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) Rechnung getragen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert.
Die jährlichen Mehrkosten in Höhe von 35.700 € werden durch die Verwendung freier Mittel aus der DS Nr. 1149/2004 - Ausweitung des Betreuungsangebotes an Hortplätzen - (Platzhalter) im Rahmen des Kindertagesstätten-Budgets gedeckt.
51.4
Hannover / 24.04.2006