Antrag Nr. 0913/2026:
Änderungsantrag der SPD-Fraktion zu Drucks. Nr. 0153/2026 N1: Kleingartenentwicklungskonzept 2026+ (KEK26+): Hannover-Standard für Ersatzgärten

Informationen:

verwandte Drucksachen:

0913/2026 (Originalvorlage)
0153/2026 N1 (Ursprungsvorlage)

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksräte 01 - 13

Antragsteller(in):

SPD-Fraktion

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag der SPD-Fraktion zu Drucks. Nr. 0153/2026 N1: Kleingartenentwicklungskonzept 2026+ (KEK26+): Hannover-Standard für Ersatzgärten

Antrag

Den Antragstext der Drucksache Nr. 0153/2026 N1: Kleingartenentwicklungskonzept 2026+ (KEK26+) wird wie folgt ergänzt:

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Hannover-Standard für Ersatzgärten

Grundsätzlich ist sicherzustellen, dass bei Inanspruchnahme von Kleingartenflächen ortsnah gleichwertige Ersatzflächen zur Verfügung gestellt werden. Eine Inanspruchnahme bestehender Kleingartenflächen ist erst zulässig, wenn die Ersatzflächen vollständig sowie nach nachfolgendem Standard hergestellt und nutzbar sind:

  • die vollständige Erschließung (Wasser- und Stromversorgung),
  • die Herstellung der Wegeinfrastruktur,
  • die Einfriedung sowie eine nutzbare Grundausstattung (z. B. Bodenplatte).

Für räumungsbetroffene Kleingärtner*innen mit geringem Einkommen ist ein Unterstützungsmodell für die Errichtung von Lauben auf Ersatzflächen zu entwickeln. Es soll Personen zugutekommen, die die laufenden Kosten eines Kleingartens tragen können, jedoch nicht über die finanziellen Mittel für eine hohe Anfangsinvestition in eine neue Laube verfügen. Ziel ist ein Modell, das die dauerhafte Nutzung von Lauben gegen ein geringes monatliches Nutzungsentgelt (einschl. Verwaltungsgebühr) ermöglicht.

Die Verwaltung wird beauftragt, hierzu gemeinsam mit dem Bezirksverband ein Konzept einschl. der Zugangsvoraussetzungen und Finanzierungsplan bis zum 01.12.2026 zu erarbeiten und den Ratsgremien vorzulegen.

Begründung


Die Sicherstellung ortsnaher und gleichwertiger Ersatzflächen ist eine zentrale Voraussetzung für die Akzeptanz notwendiger Eingriffe. Ein verbindlicher „Hannover-Standard“ für Ersatzgärten stellt dabei sicher, dass erst nach der vollständigen Erschließung die ursprünglichen Gärten geräumt werden. Zugleich ist zu berücksichtigen, dass die finanzielle Belastung von räumungsbetroffenen Kleingärtner*innen durch die Neuerrichtung von Lauben für viele Kleingärtner*innen eine erhebliche Hürde darstellt. Ohne geeignete Unterstützungsinstrumente besteht die Gefahr, dass insbesondere Menschen mit geringeren Einkommen von der Nutzung von Ersatzgärten ausgeschlossen werden. Ein solidarisch ausgestaltetes Modell, das die Möglichkeit bietet, Lauben gegen ein moderates monatliches Nutzungsentgelt zu nutzen, trägt zur sozialen Gerechtigkeit bei und sichert den Fortbestand vielfältiger Kleingartenstrukturen.

Kerstin Klebe-Politze/ Dr. Bala S. Ramani

Fraktionsvorsitz