Drucksache Nr. 0913/2010:
Fortsetzung der Förderung der Hortgruppe in der städtischen Kindertagesstätte Levester Straße in Trägerschaft der Arbeiterwohlfahrt

Inhalt der Drucksache:

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0913/2010
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Fortsetzung der Förderung der Hortgruppe in der städtischen Kindertagesstätte Levester Straße in Trägerschaft der Arbeiterwohlfahrt

Antrag,

zu beschließen,
  • der Arbeiterwohlfahrt als Träger der bestehenden Hortgruppe der Kindertagesstätte Levester Straße mit einer täglichen Betreuungszeit von 12.00 bis 17.00 Uhr und einer Ferienöffnung von acht Stunden über den 31.07.10 hinaus bis zum Abschluss der Sanierung der Kita Gronostraße (voraussichtlich 31.07.2011) laufende Beihilfen auf Basis der Fördergrundsätze des Betriebskostenersatzes (BKE) zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von DrittenBetriebseinnahmen
sonstige EinnahmenFinanzeinnahmen von Dritten
Einnahmen insgesamt0,00 € Einnahmen insgesamt0,00 € 
AusgabenAusgaben
ErwerbsaufwandPersonalausgaben
Hoch-, Tiefbau bzw. SanierungSachausgaben
EinrichtungsaufwandZuwendungen84.600,00 €*4641.000/678000
Investitionszuschuss an DritteKalkulatorische Kosten
Ausgaben insgesamt0,00 € Ausgaben insgesamt84.600,00 € 
Finanzierungssaldo0,00 € Überschuss / Zuschuss-84.600,00 € 
*Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Beihilfegewährung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebskostenausgaben die zu erzielenden Einnahmen aus Elternbeiträgen und Landesfördermitteln abgezogen, sodass es sich um einen Nettobetrag handelt.

Begründung des Antrages

In der städtischen Kindertagesstätte Levester Straße in Trägerschaft der Arbeiterwohlfahrt ist durch die Erweiterung der Kita um eine Pavillonanlage eine zusätzliche Hortgruppe zeitlich befristet bis zum 31.07.10 eingerichtet worden (DS-Nr.1183/2007). Die bau- ordnungsrechtliche Genehmigung konnte nun noch einmal verlängert werden und das Kultusministerium hat eine befristete Verlängerung der Betriebserlaubnis in Aussicht gestellt.
Im Stadtteil Oberricklingen besteht nach wie vor eine sehr große Nachfrage im Bereich der Schulkindbetreuung. Durch die Hortgruppe kann diesem Bedarf zeitlich befristet begegnet werden. Es ist geplant, die Hortgruppe nach der Sanierung der Kita Gronostraße dauerhaft in der Wilhelm-Busch-Schule unterzubringen. Die Planungen sehen die Verlagerung der Hortgruppe zum 01.08.2011 vor. Eine entsprechende Drucksache befindet sich im Beschlussverfahren.

Die Mittel für die Hortgruppe sind im Kindertagesstättenbudget eingeplant. Es handelt sich um keine Erweiterung des Hortplatzangebotes.
51.41 
Hannover / 23.04.2010