Drucksache Nr. 0912/2017:
Umstrukturierung der Kindertagesstätte "Wigwam", Rumpelstilzchenweg 5, 30179 Hannover-Sahlkamp

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide
In den Jugendhilfeausschuss
In den Verwaltungsausschuss
An die Kommission Sanierung Soziale Stadt Sahlkamp-Mitte (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0912/2017
0
 

Umstrukturierung der Kindertagesstätte "Wigwam", Rumpelstilzchenweg 5, 30179 Hannover-Sahlkamp

Antrag,

zu beschließen,
  • in der Kindertagesstätte "Wigwam", Rumpelstilzchenweg 5, 30179 Hannover-Sahlkamp, in Trägerschaft des Vereins zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Stadtteil Sahlkamp e. V., eine altersübergreifende Gruppe (6 Krippen- und 13 Kindergartenkinder, Ganztagsbetreuung) in eine Kindergartengruppe mit 22 Kindern (Ganztagsbetreuung) und eine Hortgruppe (18 Kinder, Betreuung bis 16:00 Uhr) in eine Krippengruppe (15 Kinder, Ganztagsbetreuung) umzustrukturieren

und
  • ab dem 01.08.2017, frühestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis, die laufende Förderung entsprechend der Richtlinien über die Förderungsvoraussetzungen und Förderungsbeträge für Kleine Kindertagesstätten und für Kindertagesstätten in Trägerschaft von gemeinnützig anerkannten, eingetragenen Vereinen zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme I36501.001.2
Bezeichnung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501
Kindertagesbetreuung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 50.900,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -50.900,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -50.900,00 €

Die Finanzierung im Teilergebnishaushalt 51 erfolgt als Zuwendungsgewährung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebskosten die zu erzielenden Einnahmen aus den Elternbeiträgen und der Landesförderung abgezogen, so dass es sich um einen Nettobetrag handelt.

Begründung des Antrages


Der Verein zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Stadtteil Sahlkamp e. V. betreibt auf dem Stadtteilbauernhof, Rumpelstilzchenweg 5 in 30179 Hannover-Sahlkamp, eine zweigruppige Kindertagesstätte mit einer altersübergreifenden Gruppe (6 Krippenkinder, 13 Kindergartenkinder) und einer Hortgruppe (18 Kinder).
Der Träger der Einrichtung hat die Umstrukturierung beantragt, weil im Zuge des Ausbaus der Ganztagsbetreuung in den Grundschulen die Hortplätze nicht mehr nachgefragt werden.
Hierneben besteht im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide ein hoher Bedarf an Plätzen für eine Krippen- und Kindergartenbetreuung.
Der Träger des Stadtteilbauernhofes plant den Umbau des vorhandenen Gebäudes und wird gleichzeitig das Angebot des Stadtteilbauernhofes erweitern. Diese Umbauten bieten Gelegenheit, die Kindertagesstätte "Wigwam" bedarfsgerecht umzustrukturieren. Aufgrund der räumlichen Gegebenheiten in dem Gebäude können in der Kindergartengruppe jedoch nur 22 Kinder betreut werden.
Die Kita "Wigwam" verfügt über ein separates, angrenzendes und ausreichend großes Außengelände.
Die Planungen sind im Vorfeld mit dem Nds. Kultusministerium -Landesjugendamt- abgestimmt worden. Eine entsprechende Betriebserlaubnis wurde in Aussicht gestellt.
Das vorgesehene Platzangebot trägt dazu bei, Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern.
51.42 
Hannover / 21.04.2017