Drucksache Nr. 0911/2004:
Zuwendungscontrolling: Operative Teilziele und Schritte für die weitere Umsetzung

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Nr.
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0911/2004
1
 

Zuwendungscontrolling: Operative Teilziele und Schritte für die weitere Umsetzung

Antrag,

die in den Anlagen 1.1 bis 1.5 beigefügten Vorschläge für operative Teilziele sowie die unter Punkt 2. der Drucksache dargelegten Schritte zur weiteren Umsetzung des Zuwendungscontrollings zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Der Vorschlag für operative Teilziele sieht vor, dass bei allen Zielen das Gender-Mainstreaming Berücksichtigung findet. Desweiteren sind auch im standardisierten Antrag auf Zuwendung geschlechtsdifferenzierte Angaben zu machen, die eine Auswertung nach Gender-Aspekten ermöglichen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages


1. Operative Teilziele

Die operativen Teilziele konkretisieren die mit der Drucksache 1180/2003 N2 verabschiedeten Leitideen für das Zuwendungscontrolling. Sie bilden eine inhaltliche Orientierung für die Konzeption von Maßnahmen im Zuwendungsbereich sowie unter Einbeziehung der fachlichen Bedarfsplanung, der vorhandenen Förderrichtlinien (z.B. Sportförderung) und der Entscheidung über die Qualität des Angebots den Bezugsrahmen für Vergabeentscheidungen.

Es besteht kein Erfordernis zur Förderung aller genannten operativen Ziele und Teilziele. Die Übereinstimmung eines Antrags auf Zuwendung mit einem oder mehreren operativen Zielen/Teilzielen begründet dementsprechend keinen Anspruch auf Förderung.

Die operativen Ziele und Teilziele bieten vielmehr ein differenziertes Instrumentarium für eine fachübergreifende Steuerung im Zuwendungsbereich:
  • Herstellung von Transparenz über die aktuelle inhaltliche Schwerpunktsetzung und Verteilung der finanziellen Mittel.
  • Fachübergreifende Informationsplattform für weitere Planungen im Zuwendungsbereich mit ggf. veränderter Schwerpunktsetzung durch Neuausrichtung, Auswahl bzw. Wegfall von Zielen.

Die in den Anlagen 1.1 bis 1.5 beigefügten Vorschläge für operative Teilziele wurde in Zusammenarbeit aller mit Zuwendungen befassten Fachbereiche und Dezernate sowie unter Beteiligung der Träger entwickelt. Die Fachausschüsse wurden bereits über die fachbezogenen Ergebnisse des Beteiligungsprozesses informiert. Mit dieser Beschlussdrucksache legt die Verwaltung einen fachübergreifenden Gesamtentwurf aller operativen Teilziele vor.

2. Schritte zur weiteren Umsetzung des Zuwendungscontrollings

Zur weiteren Umsetzung des Zuwendungscontrollings sind die folgenden Schritte vorgesehen:

a) Standardisierter Antrag auf Zuwendung

Es wird ein standardisierter Antrag auf Zuwendung eingeführt, der fachübergreifend einheitlich ist. Um mehr Transparenz im Zuwendungsbereich zu erreichen, sollen damit bereits bei der Antragstellung steuerungsrelevante Angaben zum Zuwendungsempfänger, den Zielen und Aufgaben der Maßnahme, zur Finanzierung, zum räumlichen Wirkungskreis sowie der Bezug zu dem in den operativen Zielen formulierten städtischen Interesse fachübergreifend verfügbar gemacht werden. Im Antrag sind auch Vorschläge zu unterbreiten, nach welchen Kriterien die Zielerreichung am Ende der Förderung bewertet werden kann.
b) Übersicht über Zuwendungen mit Kenngrößen aus der Antragstellung zu den
Beratungen des Haushalts 2005

Mit der Verwendung eines standardisierten Antrags kann zu den Beratungen des Haushalts 2005 eine Übersicht über die Zuwendungen mit wichtigen Informationen aus der Antragstellung zur Verfügung gestellt werden.

c) Standardisierter Verwendungsnachweis mit Angaben zur Zielerreichung

Der notwendige Verwendungsnachweis nach Ablauf des Projekts/der Förderung soll fachübergreifend standardisiert werden. Als verbindlicher Bestandteil des Verwendungsnachweises sind von den Trägern auch Angaben zur Zielerreichung zu machen. Bezugsgrößen sind dabei die bei der Antragstellung niedergelegten Ziele und Kriterien zur Bewertung der Zielerreichung.

d) Datenbank

Um die Informationen aus dem Antrags- und Prüfungsverfahren fachübergreifend nutzbar machen zu können, ist angesichts einer Anzahl von über 400 Einzelzuwendungen die Einrichtung einer Datenbank notwendig.
18Z 
Hannover / 27.04.2004