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Zu den in der Anlage 1 beschriebenen Maßnahmen werden hier folgende Änderungen beantragt (Begründungen weiter unten):
1.: Zur Maßnahme 9: Optimierung Unterbringungsmanagement
- Dem Vorschlag der Reduktion wird grundsätzlich gefolgt. Es soll jedoch sichergestellt werden, dass vorhandenes Security-Personal jeweils dort eingesetzt werden kann, wo der Bedarf besonders hoch ist. Zudem müssen Lösungen gefunden werden, wie der Schutz der Bewohnenden uneingeschränkt aufrechterhalten werden kann.
- Die Umwandlung von Gemeinschaftsunterkünften in Wohnprojekte und von Wohnprojekten in Wohnungen ohne Anbindung an Soziale Arbeit ist aus dem Maßnahmenpaket zu streichen.
2.: Zur Maßnahme 15: Inhaltliche Ausrichtung und Standortkonzeption
Die Maßnahmen sollen unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Roadmap-Prozesses beraten werden, diese werden allerdings erst Anfang Juni 2024 mit dem Jugendhilfeausschuss beraten. Die Zustimmung zu diesen Punkten erfolgt insofern unter Vorbehalt der Beratungen Anfang Juni. Das Einsparvolumen für diese Maßnahme wurde zunächst herabgesetzt.
3.: Zur Maßnahme 16: Wegfall Projekte (Mitternachtssport, Projektbeauftragung HipHop, Projektbeauftragter Musik, Projektmittel Integration u. Inklusion u. politische Bildung, Etat Haus der Jugend, Jugendhaus Hainholz sowie Jugendzentrum Döhren)
Die Maßnahme soll ersatzlos gestrichen werden, damit die Projekte fortgeführt werden können.
4.: Zur Maßnahme 17: Schulbiologiezentrum mit Schulgärten
Die APL-Gärtner*innenstelle soll erhalten bleiben.
Zur Maßnahme 19: Effizienzsteigerung im Bäderbetrieb (Änderungen ohne finanzielle Auswirkungen)
Im Text sind folgende drei Punkte zu ergänzen:
- Das Stöckener Bad wird grundsätzlich weiter betrieben, solange dem keine gravierenden technischen oder baulichen Mängel entgegenstehen.
- Die derzeit laufenden Gespräche mit einem Privat-Investor zum Bau eines Sport-Bades werden insbesondere unter dem Aspekt der Sicherstellung des Schul – und Vereinsports im Gebiet Herrenhausen-Stöcken fortgeführt. Ziel der Gespräche soll die Aushandlung von Grundlagen eines langfristigen Nutzungsvertrages sein. Des Weiteren sollen notwendige Änderungen des Planungsrechtes geprüft werden.
- Die Verwaltung beginnt zeitnah mit der Planung eines Neubaus des Stöckener Bades. Dazu gehören insbesondere die Suche nach einem passenden Grundstück, Prüfung notwendiger Planungsverfahren und eine aktuelle Kostenschätzung.
5.: Zur Maßnahme 22: Überprüfung Kommunales Kino / Künstlerhaus
Die Vorgabe zu Einsparungsmaßnahmen von 60.000 € ist zu streichen. Die geplanten Mehrerträge sollen jedoch weiterhin in der Einsparsumme erhalten bleiben.
6.: Zur Maßnahme 24: Stadtbibliothek Südstadt und Nordstadt
Beide Stadtteilbibliotheken sollen erhalten bleiben und diese Maßnahmen im HSK gestrichen werden.
7.: Im Text zum Vorgehen mit dem Block D folgenden Satz zu streichen:
“Zum Beschlusszeitpunkt dieser Drucksache nicht bereits vertraglich vereinbarte Anhebungen von Zuwendungen sind hingegen ebenso ausgeschlossen wie die Aufnahme neuer Zuwendungsempfänger*innen soweit hierfür nicht im gleichen Umfang bestehende Zuwendungen gestrichen werden.”
8.: Finanzielle Auswirkungen
Maßnahme | Summe |
9: Unterbringungsmanagement | 0 Euro |
15: Inhaltliche Ausrichtung und Standortkonzeption | 350.800 Euro |
16: Wegfall Projekte | 371.500 Euro |
17: Schulbiologiezentrum | 47.000 Euro |
22: Kommunales Kino | 60.000 Euro |
24: Stadtbibliothek | 500.000 Euro |
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Gesamt: | 1.329.300 Euro |
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Gegenfinanzierung: | |
Mehreinnahmen aus dem Sprengelvertrag
Mehreinnahmen bzw. Einsparungen durch zahlreiche Maßnahmen der Parkraumbewirtschaftung und durch Sondernutzungsgebühren für E-Scooter
| 800.000 Euro |
Mehreinnahmen durch Vermietung von städtischen Räumen (Freizeitheime, Schulen, etc.), Einführung Business-Tarif | 229.300 Euro |
Reduzierung Flächenstandards erhöhen | 300.000 Euro |
Gesamt: | 1.329.300 Euro |
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Erläuterungen zur Gegenfinanzierung:
Der FB-Kultur hat erfolgreich die Kosten des Sprengelmuseums reduzieren können. Die freigewordenen Mittel können somit für andere städtische Einrichtungen eingesetzt werden, hier insbesondere zur Aufrechterhaltung der Stadtteilbibliotheken Nordstadt und Südstadt.
Um Mehreinnahmen bzw. Einsparungen zu erreichen, die für andere städtische Einrichtungen, insbesondere zur Aufrechterhaltung der Stadtteilbibliotheken Nordstadt und Südstadt, eingesetzt werden sollen, sind folgende Maßnahmen von der Verwaltung für das Haushaltssicherungskonzept XI besonders zu berücksichtigen oder in die HSK-Planungen neu aufzunehmen:
- schnellere Ausweisung von weiteren Bewohner*innenparkzonen,
- Erhöhung der Gebühren für Parkausweise in den Bewohner*innenparkzonen,
- Reduzierung der bargeldbetriebenen Parkscheinautomaten im gesamten Stadtgebiet,
- Aufstellung von Parkscheinautomaten auch in der Parkgebührenzone III in der bisher noch keine Parkscheinautomaten betrieben werden,
- Erhöhung der Parkgebühren
im Bereich der Innenstadt in der Parkgebührenzonen I, II und III,
- Prüfung von möglichen Bepreisungen von öffentlichen Parkflächen vor städtischen Einrichtungen,
- Wegfall von kostenlosen Parkmöglichkeiten für Ratsmitglieder vor dem Rathaus und in der Tiefgarage des Rathauses,
- zügige Änderung der Sondernutzungssatzung und Festlegung von Gebühren für E-Scooter in einer Sondernutzungsgebührenordnung sowie Erhöhung der bislang geplanten jährlichen Sondernutzungsgebühren für E-Scooter.
Die LHH hat zahlreiche eigene Räumlichkeiten (z.B. in Freizeitheimen u. Schulen), die zur Vermietung zur Verfügung stehen. Diese Vermietungen sollen quantitativ ausgeweitet werden und zudem für bestimmte Nutzer*innengruppen (nicht gemeinnützige Einrichtungen, nicht von der LHH geförderte Einrichtungen) mit höheren Kosten versehen werden. Die Verwaltung soll dazu ein Preiskonzept erarbeiten, welches insbesondere einen Business-Tarif für nicht-gemeinnützige Einrichtungen vorsieht.
Die Flächenstandards in von der LHH angemieteten Räumen für Büros sollen vermehrt mit Desksharing, New Work und Homeofficekonzepten zu erheblich geringeren Kosten beitragen. Ausgearbeitete Konzepte sollen ab 2027 zu nennenswerten Einsparungen beitragen (siehe Maßnahme Nr. 29 in der Übersichtstabelle). Dazu sind alle Fachbereiche aufgefordert, entsprechende Optionen einzubringen. Die bisher angesetzten Summen können noch ausgeweitet werden.
Begründungen zu den 7 Änderungsmaßnahmen:
Zu 1. Maßnahme 9 Unterbringungsmanagement
Begründung:
- Grundsätzlich ist eine angemessene Reduzierung der Anwesenheit des Sicherheitsdienstes zu begrüßen, hier gilt es die richtige Balance für die Gewährleistung der Sicherheit vor Ort zu gewährleisten und auch auf besondere Lagen reagieren zu können.
- Personen, die sich erst seit Kurzem in Deutschland und in Hannover aufhalten sind mit den deutschen bürokratischen Strukturen nicht vertraut. Bisher bietet die Soziale Arbeit hier wichtige Orientierung und Unterstützung, die durch die Umwandlungen der Wohnformen wegfallen würde. Es ist davon auszugehen, dass durch die Umwandlungen deutlich mehr Personen aufgrund falscher oder fehlender Antragstellungen perspektivisch Mehrkosten verursachen.
2.: Zur Maßnahme 15: Inhaltliche Ausrichtung und Standortkonzeption
Begründung:
Kann erst nach den Beratungen zum Roadmap-Prozess erfolgen.
3.: Zur Maßnahme 16: Wegfall Projekte
Begründung:
Mitternachtssport
Beim Angebot des Mitternachtssports handelt es sich um ein gut genutztes und stadtweit bekanntes Angebot, welches unter anderem wichtige Mädchen*arbeit leistet wie Mädchen in Bewegung oder auch das Mädchenschwimmen. Die Streichung eines Angebots, welches zahlreiche junge Menschen dazu animiert sich zu bewegen und somit für einen gesünderen Lebensstil und Ausgleich sorgt, ist untragbar für die Kinder und Jugendlichen in Hannover. Sport und gemeinsame Bewegung sind hierbei ebenso als Gewaltprävention und zur Verhinderung psychischer Erkrankungen zu verstehen.
Der Fachbereich 51. soll gemeinsam mit dem Fachbereich Sport, Bäder und Eventmanagement, sowie dem städtischen Sportbund eine Lösung erarbeiten, um Drittmittel zur Finanzierung des Angebotes ab dem Jahr 2026 einzuwerben. Dabei soll besonders auf die Themen Inklusion, Innenstadtnahe Plätze und niedrigschwellige Angebote geachtet werden.
Projektbeauftragung HipHop
Das HipHop-Angebot zählt seit vielen Jahren zu einem der von Jugendlichen am stärksten nachgefragten Angebote. Über die zahlreichen Kursangebote hinaus gibt es viele Conventions, Battles, Auftritte, an denen sich die Jugendlichen beteiligen können.
Die Angebote ermöglichen jungen Menschen Räume der künstlerischen und kreativen Entfaltung. HipHop als Verschmelzung von Rap, Tanz und Musik bietet den Jugendlichen eine stets zeitgemäße Ausdrucksform. HipHop bietet dabei durch seine afroamerikanischen Wurzeln eine rassismuskritische und somit demokratiestärkende Möglichkeit, die Lebenswelt von Heranwachsenden kreativ darzustellen. Die Landeshauptstadt Hannover wird mit der festen Verankerung der Stelle des HipHop-Beauftragten ihren Ruf gerecht, Kreativität junger Menschen zu fördern und auf Weltoffenheit zu setzen.
Projektbeauftragter Musik
Der Titel UNESCO City of Music steht für die besondere Förderung von Musik in einer Stadt. Hannover wurde im Dezember 2014 als UNESCO City of Music (UCOM) im UNESCO Creative Cities Netzwerk (UCCN) ausgezeichnet. Mit dieser Anerkennung verpflichtet sich die Stadt Hannover, in die Musikförderung zu investieren, Musikangebote für Interessierte auszubauen und kommunale Ressourcen einzusetzen. Der Projektbeauftragte für Musik ermöglicht seit vielen Jahren Jugendlichen den Zugang zur Musik und fördert ihre aktive Teilhabe am Musikgeschehen. Zahlreiche Musikprojekte wurden ins Leben gerufen, aus denen Jugendliche zu professionellen Musikschaffenden, Produzenten und Musikvermittlern herangewachsen sind und dem Titel Hannover UNESCO City alle Ehre machen. Dank der guten Vernetzung des Projektbeauftragten für Musik ist gewährleistet, dass die Angebote kontinuierlich weiterentwickelt werden und den aktuellen Bedürfnissen der Jugendlichen entsprechen.
Projektmittel Integration und Inklusion und politische Bildung
Die Finanzierung soll weiter gewährleistet werden und mit dem Land Niedersachsen ein Plan erarbeitet werden, wie Schulen in dem Bereich besser ausgestattet werden können.
Etat Haus der Jugend
Das Haus der Jugend ist ein wichtiger Begegnungsort für Heranwachsende. Kürzungen im Zuwendungsbereich von Orten für Kinder und Jugendliche sind insofern nicht hinnehmbar, als dass junge Menschen verlässliche Orte und Bezugspersonen benötigen, um sich gesund entwickeln zu können. Insbesondere nach der Pandemie braucht es Zuverlässigkeit und Stabilität.
Angebot für Kinder im Kinder- und Jugendhaus Hainholz /Nebengebäude im Jugendzentrum Döhren
Das Kinder- und Jugendangebot in Hainholz leistet eine wichtige Arbeit im Stadtteil. Die Personalstellen des Jugendhauses werden vom Deutschen Roten Kreuz und der Stadt gemeinsam gestellt. Die Kostenübernahme durch das Deutsche Rote Kreuz ist unwahrscheinlich und gefährdet das Fortbestehen des Kinder- und Jugendhauses. Dieses ist in seiner Arbeit sehr gut vernetzt und erreicht eine sehr große Zielgruppe. Es initiiert die Jugendstadtteilversammlung, erreicht vor allem Lückekinder (eine Zielgruppe, die maßgeblich von der Pandemie betroffen war) und leistet einen wichtigen Beitrag in der Mädchen*arbeit.
Die Verwaltung wird beauftragt, bis Ende 2025 passende Drittmittelförderungen zu ermitteln und einzusetzen, um den Anteil der städtischen Förderung für den Zuwendungsbereich zu reduzieren. Der Einsatz einer passenden Drittmittelförderung soll zudem erreichen, dass der Zuwendungsbereich weiterentwickelt und ausgebaut wird.
4.: Zur Maßnahme 17: Schulbiologiezentrum mit Schulgärten
Begründung:
Die APL-Stelle sichert eine wichtige Betreuungsleistung der zahlreichen Auszubildenden im SBZ. Diese muss auch künftig zu erfolgreichen Ausbildungsabschlüssen beitragen, insbesondere, wenn eine unbefristete Übernahme durch die LHH nicht mehr gewährleistet werden kann.
Die Kosten in Höhe von jährlich 47.000 Euro ab 2025 werden in der Gegenfinanzierung berücksichtigt.
Zur Maßnahme 19: Effizienzsteigerung im Bäderbetrieb
(Änderungen ohne finanzielle Auswirkungen)
Der aktuelle Zustand des Stöckener Bades ist hinlänglich bekannt. Um für eine ggf. plötzlich anstehende Schließung gewappnet zu sein, soll mit diesem Antrag Vorsorge getroffen werden, damit insbesondere der Schul- und Vereinssport ohne Unterbrechung jederzeit gewährleistet bleibt.
Die Planung von Baumaßnahmen für kommunale Infrastruktur ist ein langwieriger Prozess, wie das aktuelle Beispiel Misburger Bad gezeigt hat. Deshalb ist es notwendig, diesen unmittelbar anzustoßen.
5.: Zur Maßnahme 22: Überprüfung Kommunales Kino / Künstlerhaus
Begründung:
Grundsätzlich ist in der finanziellen Entwicklung im Kino im Künstlerhaus ein positiver Trend festzustellen. Die Mehrerträge konnten unter der neuen Leitung zum Vorjahr bereits um 10.000 € erhöht werden und weitere Chancen für die Erhöhung der Mehrerträge wurden durch die Leitung bereits identifiziert.
Zusätzliche Sparmaßnahmen bergen das Potential, den Transformationsprozess des Künstlerhauses, inklusive Neuausrichtung des Kinos durch neue Leitung, auszubremsen. Eine Streichung der Vorgaben zu den Minderaufwendungen würde dem Kino die nötige Freiheit geben diesen Aufwärtstrend zu verstetigen.
6.: Zur Maßnahme 24: Stadtbibliothek Südstadt und Nordstadt
Begründung:
A: Die Stadtteilbibliotheken sind maßgebliche Orte des kulturellen Erlebens. Besonders das Angebot für Kinder und Jugendliche ist eine der wenigen niedrigschwelligen Möglichkeiten für diese Altersgruppen. Der Entfall dieser Orte würde einen schweren Verlust für die Stadtteile und den Kulturstandort Hannover im Ganzen bedeuten.
B: Die Stadtteilbibliotheken wurden in Gesprächen mit Anwohner*innen über die Funktion als Bibliothek hinaus vor allem auch als wichtiger gemeinschaftlicher Treffpunkt gelobt. Die beschriebenen Ersatzangebote können aufgrund ihrer räumlichen Entfernung diese gemeinschaftlichen Verluste in keiner Form auffangen.
C: Eine Gegenfinanzierung wäre aus dem Budget des Fachbereichs Kultur möglich. Dafür könnten die mit dem Land neu verhandelten Mittel für das Sprengel Museum in den HSK XI mit einbezogen werden.
Kosten für die Gegenfinanzierung: 500.000 Euro ab 2026.
7.: Der Satz nimmt bereits HH-Planungen für die künftigen HH-Planaufstellungen voraus.
Die Neuaufnahmen oder Erhöhungen von Zuwendungen sollten vom künftigen HH-Plan abhängig gemacht werden und nicht bereits mit dem HSK XI festgeschrieben werden.
Dr. Daniel Gardemin/Dr. Elisabeth Clausen-Muradian
Fraktionsvorsitz