Informationsdrucksache Nr. 0907/2024:
Ankauf des Grundstücks "Emil-Meyer-Straße"

Informationen:

verwandte Drucksachen:

0907/2024 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Vahrenwald-List

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverInformationsdrucksache-ZeichenInformationsdrucksache
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten
In den Ausschuss für Haushalt, Finanzen, Rechnungsprüfung, Feuerwehr und öffentliche Ordnung
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Kulturausschuss
In den Verwaltungsausschuss
An den Stadtbezirksrat Vahrenwald-List (zur Kenntnis)
 
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0907/2024
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Ankauf des Grundstücks "Emil-Meyer-Straße"

Mit dieser Drucksache informiert die Verwaltung über den beabsichtigten Erwerb des Grundstücks "Emil-Meyer-Straße"

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Mit dem Erwerb des Grundstücks beabsichtigt die Landeshauptstadt Hannover die Sicherung der Institution „MusikZentrum gGmbH“ sowie die Aufstockung und Entwicklung des städtischen Gewerbeflächenportfolios. Auswirkungen auf die Gleichbehandlung der Geschlechter im Zusammenhang mit dem Ankauf sind nicht ersichtlich.

Kostentabelle

Die finanziellen Auswirkungen und weitere Einzelheiten werden in der vertraulichen Beschluss-Drucksache erläutert.


Grundstück:

Das Grundstück Emil-Meyer-Straße 12 – 28 befindet sich im Stadtbezirk Hainholz und ist im Flächennutzungsplan als gewerbliche Baufläche dargestellt.



Der Verwaltungsausschuss hat am 03.11.2022 einen Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 1918 – Emil-Meyer-Straße (Drucksache 2755/2022) gefasst. Der Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes bezieht auch das anzukaufende Grundstück ein, nämlich das MusikZentrum und die nördlich und östlich angrenzenden Flächen bis zur Pettenkofer- bzw. Halkettstraße. Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes war das Ziel, die Brachflächen östlich der DB-Strecke als öffentliche Flächen für (Jugend-) Sport und freie Kultur zu sichern und die angrenzenden Flächen ebenfalls planerisch weiter zu entwickeln.

Gemäß Begründung der Drucksache 2755/2022 sichert der Aufstellungsbeschluss eine umfassende planerische Konzeptionierung des Gebietes, für das bisher keine rechtsgültigen Bebauungspläne vorliegen.

Mit dem Ankauf sichert sich die Landeshauptstadt Hannover die Möglichkeit der Umsetzung der im Bebauungsplan zu definierenden gewünschten städtebaulichen Entwicklung und der effizienten Nutzung der Flächen im Sinne der Innenentwicklung.

Das Grundstück hat eine Größe von rund 17.000 m² und ist mit Gebäuden unterschiedlicher Nutzung (Werkstatt, Lager, Produktion etc.) bebaut sowie mit der Veranstaltungshalle und dem Bürogebäude des MusikZentrums. Konkret handelt es sich um insgesamt 6 Gebäude mit rd. 9.100 m² Mietfläche.

Sachverhalt:

Der Eigentümer des Grundstücks strebt eine umfassende Neustrukturierung des Gesamtgeländes (Abriss/Sanierung und Neuvermietung) an, was eine Freimachung/Entmietung sämtlicher Gebäude und Flächen voraussetzt. Demzufolge läuft u.a. der mit dem MusikZentrum Hannover gGmbH (nachfolgend: Musikzentrum) abgeschlossene Mietvertrag zum 30.05.2025 aus. Eine Verlängerung wird aufgrund der vorgesehenen Planungen seitens des Eigentümers ausgeschlossen.



Das Musikzentrum hat seit Kenntnisnahme der Sachlage in Zusammenarbeit mit der Verwaltung verschiedene Objekte im Stadtgebiet auf ihre Machbarkeit zur Nutzung mit dem Ziel der Verlagerung geprüft. Es konnte aus unterschiedlichsten Gründen keine geeignete Immobilie gefunden werden (z. B. Nähe zum Wohnen, Anschluss öffentlicher Nahverkehr, hohe Sanierungs-/Umbaukosten etc.).

Insofern ist die Verwaltung mit dem Eigentümer in Verhandlungen getreten. Dieser hat sich verkaufsbereit gezeigt. Er ist aber nur bereit, das Gesamtareal abzugeben. Der Verkauf von Einzelflächen kommt für ihn grundsätzlich nicht infrage, da dies der von ihm angedachten Neustrukturierung entgegenstehen würde.

Die Verwaltung beabsichtigt den Erwerb des Grundstücks. Hierdurch wird eine zielgerichtete Einflussnahme auf die zukünftige Entwicklung des Gebietes sichergestellt werden. Als Eigentümerin des Grundstücks kann die Landeshauptstadt Hannover ein umfassendes städtebauliches Konzept für das Gebiet Emil-Meyer-Straße erstellen, die Entwicklung unmittelbar beeinflussen und die Ziele des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans besser umsetzen.

Gleichzeitig wird der Ankauf des Grundstücks durch die Landeshauptstadt Hannover die weitere Existenz des Musikzentrums, dessen Bestand durch das Auslaufen des Mietvertrages gefährdet ist, sichern.

Weiteres Vorgehen:



Nach einem erfolgten Ankauf des Gesamtgrundstücks beabsichtigt die Verwaltung zur dauerhaften Sicherung des Musikzentrums eine Teilfläche des Grundstücks im Wege des Erbbaurechts an die MusikZentrum Hannover gGmbH zu vergeben. Hierzu wird den Gremien zur Beschlussfassung eine gesonderte Drucksache vorgelegt.

Die Restflächen sollen zunächst beim Fachbereich Wirtschaft als Gewerbepark verwaltet werden. Es ist dann ein Konzept mit den oben genannten Zielsetzungen zu entwickeln, das insb. also eine Verbesserung der städtebaulichen Situation und eine Optimierung der Flächennutzungen im Sinne der Innenentwicklung ermöglicht. Abgesehen von dem mittels Erbbaurecht zu vergebenden Grundstück an das Musikzentrum ist vorgesehen, die Flächen zu veräußern mit dem Ziel, Einnahmen zu generieren. Auch die Einwerbung von Drittmitteln wird angestrebt. Vorstellbar ist etwa eine Einbeziehung der Region Hannover in die Finanzierung und Weiterentwicklung der Flächen. Hierfür werden Gespräche zwischen der LHH und der Region aufgenommen.

23.3 
Hannover / Apr 26, 2024