Drucksache Nr. 0905/2017:
Straßenausbaubeitrag Hahnenseestraße von Langrederstraße bis Davenstedter Platz - Aufwandsspaltung

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0905/2017 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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0905/2017
1
 

Straßenausbaubeitrag Hahnenseestraße von Langrederstraße bis Davenstedter Platz - Aufwandsspaltung

Antrag,

für die in der Anlage gekennzeichnete Hahnenseestraße von Langrederstraße bis Davenstedter Platz den beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau der südlichen Nebenanlage (Gehweg) und der Beleuchtungseinrichtungen gesondert zu ermitteln und abzurechnen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Aspekte sind nicht betroffen.

Kostentabelle

Es werden Einnahmen aus Straßenausbaubeiträgen in Höhe von ca. 12.000,00 € erwartet.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass über 60 % der Gesamtverteilungsfläche auf das Kleingartengrundstück der Stadt Hannover entfällt, für das keine Straßenausbaubeiträge realisierbar sind.

Begründung des Antrages

In der Hahnenseestraße wurde in den Jahren 2013 bis 2015 auf der südlichen Straßenseite der Gehweg auf gesamter Länge neu ausgebaut. Diese Verkehrsfläche hatte aufgrund der jahrzehntelangen Nutzungsdauer erhebliche Schäden aufgewiesen und hinsichtlich ihres Aufbaues nicht mehr den heutigen technischen Anforderungen entsprochen. Aus altersbedingten Umständen wurde im oben genannten Zeitraum außerdem die Straßenbeleuchtung erneuert.

Die Ausbaumaßnahmen erfüllen den Tatbestand der Verbesserung im Sinne von § 6 Abs. 1 Satz 1 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) sowie des § 1 der Straßenausbaubeitragssatzung (SABS).

Für die Baumaßnahmen ist ein beitragsfähiger Aufwand von ca. 52.000,- € entstanden.

Nach obergerichtlicher Rechtsprechung ist öffentliche Einrichtung im Sinne von § 6 Abs. 1 NKAG nur die Gemeindestraße insgesamt. Erstrecken sich die beitragsfähigen Maßnahmen nur auf einzelne Straßenteileinrichtungen, können Ausbaubeiträge nur nach einer Aufwandsspaltung erhoben werden, für die der Rat zuständig ist (Beschluss des OVG Lüneburg 9 B 122/86 vom 11.02.1987).

Die Hahnenseestraße gehört zu den Straßen, die überwiegend dem Anliegerverkehr dienen. Nach § 4 Abs.1 Nr. 1 SABS beträgt der von den Anliegern zu tragende Anteil am beitragsfähigen Aufwand 75 %.

Der beantragte Ratsbeschluss ist erforderlich, damit die Verwaltung der aus der Straßenausbaubeitragssatzung resultierenden Beitragserhebungsverpflichtung nachkommen kann.

66.03 
Hannover / 19.04.2017