Drucksache Nr. 0903/2015:
Sonderprogramm für Straßenerneuerung – Grunderneuerung im Bestand
Erneuerung von Straßen im Stadtbezirk 10, Linden-Limmer

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Linden-Limmer
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
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0903/2015
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Sonderprogramm für Straßenerneuerung – Grunderneuerung im Bestand
Erneuerung von Straßen im Stadtbezirk 10, Linden-Limmer

Antrag,

1. der Erneuerung der in Anlage 1 lfd. Nr. 1-6, lfd. Nr. 7 aufgeführten Straßen und dem Baubeginn der Einzelmaßnahmen in den Jahren 2016 und 2017 vorbehaltlich der Rechtskraft der jeweiligen Haushaltssatzungen zuzustimmen.

- Entscheidungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 93 (1) Nr. 2 NKomVG
i.V. mit § 9 Abs. 1 Nr. 2d der Hauptsatzung

2. Der Erneuerung der Fahrbahn und Teilen der südlichen Nebenanlage der Badenstedter Straße zwischen Bauweg und Haus-Nr. 54/56 sowie der Baubeginn in 2016/2017 vorbehaltlich der Rechtskraft der jeweiligen Haushaltssatzungen zuzustimmen.

- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gem. § 94 (1) Nr. 1+4 NKomVG i.V. mit § 10 (1) Nr. 1+4 der Hauptsatzung
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 (2) NKomVG.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Im Rahmen der Planung, Bauvorbereitung und -abwicklung werden genderspezifische Belange beachtet, Frauen und Männer sind gleichermaßen betroffen.

Kostentabelle

Die finanziellen Auswirkungen sind bereits in der Beschlussdrucksache 0077/2014 dargestellt, mit der der Grundsatzbeschluss zum Programm „Grunderneuerung im Bestand“ für die Jahre 2014 bis 2019 gefasst wurde.

Begründung des Antrages

Zur Substanzerhaltung der Straßen in Hannover hat die Fachverwaltung ein Konzept erarbeitet, mit dem in vereinfachter Form ohne vorherige Neuplanung des Straßenraums Grunderneuerungen von Straßen bei deutlich reduzierten Realisierungszeiten durchgeführt werden sollen. Wesentliche Randbedingung bei der Auswahl der vorgeschlagenen Straßen ist deshalb, dass die vorhandene Querschnittsaufteilung (Gehweg, Radweg, Parken, Fahrbahn) den heutigen Anforderungen entspricht. Die Straßen werden nach der Erneuerung das gleiche Aussehen haben wie vorher, nur in einem technisch neuwertigen Zustand.

Das Programm ist mit der Beschlussdrucksache 0077/2014 grundsätzlich beschlossen worden.

Mit dieser Beschlussdrucksache werden für den Stadtbezirk Linden-Limmer sieben weitere Straßen für das Programm zur Erneuerung vorgeschlagen (s. Anlage 1). Da es sich bei der in Anlage 1 unter lfd. Nr. 7 aufgeführten Badenstedter Straße um eine Hauptverkehrsstraße handelt, ist ein Beschluss des Verwaltungsausschusses erforderlich. Im Vorfeld dieser Drucksache hat es im Rahmen der Bezirksratssitzung am 18.03.2015 bereits eine umfangreiche Information der betroffenen Anlieger und des Bezirksrates über die Notwendigkeit der Erneuerung der in Anlage 1 aufgeführten Straßen gegeben. Im Rahmen dieser Stadtbezirksratssitzung wurden die ausgewählten Straßen und das Verfahren durch die Verwaltung vorgestellt und anschließend ausführlich diskutiert. Die Mitglieder des Bezirksrates, die Anlieger und die Öffentlichkeit hatten so Zeit, sich bis zur Vorlage dieser Drucksache eine Meinung zu bilden. Im Rahmen der Bürgerfragestunde im Bezirksrat wurde insbesondere über die zukünftige Befestigung der Fahrbahnen der Konkordiastraße und der Rampenstraße aufgrund der angrenzenden Bebauung sowie über die beitragsrechtliche Einstufung der Schwalenberger Straße diskutiert.

Die Verwaltung hat ihre Vorschläge im Nachgang zur Sitzung noch einmal überprüft. Für die Befestigung der Rampenstraße schlägt die Verwaltung weiterhin eine bituminöse Befestigung der Fahrbahn statt der Beibehaltung des Großpflasters vor. Eine bituminöse Befestigung ist geräuschärmer, radverkehrsfreundlicher, barrierefreier und wirtschaftlicher als eine erneute Befestigung der Fahrbahn mit Natursteingroßpflaster. Insbesondere die Bedeutung für den Radverkehr spricht für eine bituminöse Befestigung. Besondere Anforderungen, die aus der angrenzenden Bebauung resultieren, gibt es nicht.

Anders wird dies bei der Konkordiastraße gesehen. Aufgrund der beidseitig durchgängigen historischen Bebauung der Konkordiastraße ist der hier geforderte Erhalt eines historischen Straßenbildes nachvollziehbar. Insofern wird als Fahrbahnbefestigung jetzt Pflaster vorgeschlagen. Dies ist allerdings mit höheren Kosten als ursprünglich geplant und damit auch mit höheren Anliegerbeiträgen verbunden. Die Überprüfung der Einstufung der Schwalenberger Straße hat ergeben, dass aufgrund der besonderen Lage im Zentrum von Linden und der Marktsituation mit den damit verbundenen verkehrlichen Auswirkungen für die Schwalenberger Straße eine Einstufung als Innerortsstraße sachgerecht ist.

Die Beschreibung der Straßen mit Zustand, Schäden, Straßenaufbau, geschätzten Baukosten und Einstufung nach der SABS erfolgt tabellarisch in Anlage 2. Diese Zusammenstellung entspricht den bereits vorgestellten Daten. Die Zustandserfassung der Straßen erfolgte auf der Grundlage des Arbeitspapier Nr. 9 der Forschungsgesellschaft für Straßen und Verkehrswesen (FGSV). Die Schadensbilder der vorgeschlagenen Straßen machen eine Erneuerung erforderlich.

UVP

Das Programm sieht vor, dass die Straßen nach der Erneuerung genauso aussehen wie vorher. Das bedeutet, dass keine zusätzlichen Flächen versiegelt werden und negative Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes sowie eine Verschlechterung der Umweltverhältnisse nicht zu erwarten sind.

Umsetzung des Programms

Mit der Umsetzung des Programms wurde 2014 begonnen, 43 Straßen sind in einer ersten Stufe zur Erneuerung beschlossen. Sobald Beschlüsse zur Erneuerung weiterer Straßen im Sonderprogramm für Straßenerneuerung vorliegen, werden diese zur Umsetzung vorbereitet. Die mit dieser Drucksache vorgeschlagenen Straßen sollen in den Jahren 2016 und 2017 erneuert werden.

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Hannover / 23.04.2015