Drucksache Nr. 0902/2014 N1:

Aufstockung der Betreuungszeiten in Kindertagesstätten des Stadtbezirks Mitte

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Jugendhilfeausschuss
In den Verwaltungsausschuss
An den Stadtbezirksrat Mitte (zur Kenntnis)
 
Nr.
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Zu TOP
1. Neufassung
0902/2014 N1
0
 
Neufassung ist erforderlich, da eine falsche Zuordnung eines Trägers berichtigt werden muss.


Aufstockung der Betreuungszeiten in Kindertagesstätten des Stadtbezirks Mitte

Antrag,

zu beschließen,
in den folgenden Einrichtungen zum 01.08.2014 die Betreuungszeiten auszuweiten:

1. Kindergarten der Marktkirche, Aegidienkirchhof 1, in Trägerschaft des Ev.-luth. Stadtkirchenverbandes, eine Kindergartengruppe (25 Plätze) von 3/4- auf eine
Ganztagsbetreuung,

2. Kindertagesstätte der Dreifaltigkeitskirche, Holscherstr. 17, in Trägerschaft des Ev.-luth. Stadtkirchenverbandes, eine Kindergartengruppe (24 Plätze) von 3/4-
auf eine Ganztagsbetreuung,

3. Kindertagesstätte St. Elisabeth, Gellertstr. 42, in Trägerschaft des Gesamtverbandes der kath. Kirchengemeinden, eine Kindergartengruppe (25 Plätze) von 3/4- auf eine Ganztagsbetreuung auszuweiten

und laufende Beihilfen auf Basis der gültigen Förderrichtlinien für verbandseigene Kindertagesstätten (VBE) zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Angebote in den Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Bezeichnung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501
Kindertagesbetreuung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 34.324,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -34.324,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -34.324,00 €
Die Aufwendungen sind auf Basis der Finanzierung für verbandseigene Kindertagesstätten hier zusammenfassend dargestellt.
Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Zuwendung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebskosten die zu erzielenden Einnahmen aus Elternbeiträgen und Landesfördermitteln abgezogen, so dass es sich um einen Nettobetrag handelt.

Begründung des Antrages

In den genannten Einrichtungen werden in den letzten Jahren die Angebote einer 3/4-Betreuung immer weniger nachgefragt. Unter Anderem ist durch einen bereits
in Anspruch genommenen Krippenplatz (Ganztagsbetreuung) eine Anschlussbetreuung im Kindergarten mit einer kürzeren Betreuungszeit nur schwerlich zu regeln.
Somit verstärkt sich der Bedarf nach längeren Betreuungszeiten bei den Eltern

Die Träger haben aus diesem Grund eine Ausweitung der Betreuungszeiten für die betreffenden Gruppen beantragt.

Durch die Umsetzung der Maßnahme wird Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert und einem bedarfsgerechten Betreuungsangebot nachgekommen.

Die Mehrkosten für die Ausweitung der Betreuungszeiten sind bereits im Haushaltsplan 2014 eingearbeitet.

Die entsprechende Betriebserlaubnis wird vom jeweiligen Träger beantragt.
51.42 
Hannover / 26.05.2014