Drucksache Nr. 0900/2006 N1:
Rechtsverordnung über die Öffnung der Verkaufsstellen in Hannover-Misburg / Meyers Garten am Sonntag, den 08.10.2006 aus Anlass des Misburger Oktoberfestes

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Misburg-Anderten
  • Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt Wirtschafts und Liegenschaftsangelegenheiten
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten (zur Kenntnis)
An den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Neufassung
0900/2006 N1
3
 

Rechtsverordnung über die Öffnung der Verkaufsstellen in Hannover-Misburg / Meyers Garten am Sonntag, den 08.10.2006 aus Anlass des Misburger Oktoberfestes

Antrag,

die in der Anlage beigefügte Rechtsverordnung über die Öffnung von Verkaufsstellen im Bereich Hannover Misburg / Meyers Garten am Sonntag, den 08.10.2006, aus Anlass des Misburger Oktoberfestes zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte wurden beim Erstellen der Drucksache berücksichtigt.
Es wurden keine geschlechtsdifferenzierten Daten erhoben und ausgewertet.
Frauen und Männer sind von dem Erlass der Verordnung gleichermaßen betroffen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Nach § 3 des Gesetzes über den Ladenschluss (LSchlG) müssen Verkaufsstellen unter anderem an Sonn- und Feiertagen für den geschäftlichen Verkehr mit Kunden geschlossen sein.

§ 14 Abs. 1 LSchlG regelt die abweichende Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen aus Anlass von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen. Diese Tage müssen durch Rechtsverordnung freigegeben werden.

Nach § 14 Abs. 2 LSchlG kann die Offenhaltung auf bestimmte Bezirke und Handelszweige beschränkt werden. Der Zeitraum darf 5 zusammenhängende Stunden nicht überschreiten, muss spätestens um 18.00 Uhr enden und soll außerhalb der Zeit des Hauptgottesdienstes liegen.

Zuständig für den Erlass derartiger Rechtsverordnungen sind die Gemeinden.

Der Verein für Gewerbe und Industrie Misburg-Anderten e.V. hat die Öffnung der Verkaufsstellen am 08.10.2006 in der Zeit von 13.00 bis 18.00 Uhr beantragt. Anlass für die Öffnung der Verkaufsstellen ist das Misburger Oktoberfest.

Nach einem Erlass des Nds. Sozialministeriums vom 08.07.1994 sind an den Begriff der „ähnlichen Veranstaltung“ im Sinne des § 14 Abs. 1 LSchlG strenge Anforderungen zu stellen. Ein Ausnahmegrund liegt nur dann vor, wenn eine Veranstaltung überregionale Bedeutung hat und einen außerordentlichen Besucherstrom auch von außerhalb hervorruft.

Die Gewerkschaft und die Verbände, die nach dem Erlass des Nds. Sozialministers anzuhören sind, haben zu den beabsichtigten Sonntagsöffnungen Stellung genommen:
Die Handwerkskammer Hannover,
die Industrie- und Handelskammer Hannover,
der Einzelhandelsverband,
der Landesverband der Mittel- und Großbetriebe des Einzelhandels in Nds. e.V.,
der Deutsche Hausfrauenbund Ortsverband Hannover e.V. sowie
die Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di
erheben keine Einwände.

Der Ev.-luth. Stadtkirchenverband Hannover und die Katholische Kirche in der Region Hannover lehnen die Durchführung von verkaufsoffenen Sonntagen grundsätzlich ab. Der Ev.-luth. Stadtkirchenverband Hannover sowie die Katholische Kirche in der Region Hannover weisen auf die grundsätzliche kulturelle und soziale Bedeutung des Sonntags als Ruhetag hin. Der Sonntag sollte nicht zum regulären Werktag gemacht werden.

Ein Sozialabkommen zwischen der Landeshauptstadt Hannover, dem "VGI Misburg e. V." und der Vereinigten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di wurde am 08.05.2006 geschlossen.

Auf dem großen Parkplatz Meyers Garten in Hannover-Misburg soll das Oktoberfest verbunden mit einem Bauernmarkt veranstaltet werden. Hierzu sollen Bauernmarktstände ihre vorwiegend frischen Eigenprodukte anbieten. Weiterhin sind Infostände der örtlichen Gewerbetreibenden geplant. Ferner werden Spiele für Kinder und Erwachsene veranstaltet, Kleinkünstler werden auftreten und die Misburger Vereine und Verbände werden sich präsentieren. Nach den Erfahrungen der Vorjahre nehmen an dieser Veranstaltung nicht nur die ortsansässigen Bürgerinnen und Bürger, sondern auch Besucher aus dem Umland von Hannover teil.

Die Verwaltung ist nach Auswertung der Stellungnahmen und nach Abwägen der unterschiedlichen Interessen der Auffassung, dass die Verordnung erlassen werden sollte. Die rechtlichen Voraussetzungen sind erfüllt. Bedingt durch den zu erwartenden erheblichen Besucherstrom besteht ein gesteigertes Interesse bzw. Bedürfnis an dieser Sonntagsöffnungszeit.

Mit Drucksache Nr. 0728/2006 schlagen wir dem Rat vor, den Ratsbeschluss vom 17.02.2005 zur Beschlussdrucksache 1811/2004 (Verfahren über die Beschlussfassung des Rates über die Freigabe von jährlich vier Verkaufssonntagen im jeweils nächsten Jahr) aufzuheben. Aufgrund der unterschiedlichen Rechtsauffassungen hinsichtlich der vier möglichen Termine pro Jahr (auf die Gemeinde oder auf die Verkaufsstelle selbst bezogen) und der Möglichkeit, durch Sozialabkommen Sonderregelungen zu vereinbaren, ist diese Regelung nicht mehr notwendig.
32.22.1 
Hannover / 17.05.2006