Drucksache Nr. 0897/2010:
Erweiterung des Betreuungsangebotes der Kindertagesstätte der Elterninitiative Montessori-Region Hannover e. V., Milanstraße 123

Inhalt der Drucksache:

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0897/2010
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Erweiterung des Betreuungsangebotes der Kindertagesstätte der Elterninitiative Montessori-Region Hannover e. V., Milanstraße 123

Antrag,

zu beschließen,
  • in der Kindertagesstätte eine neue Krippengruppe mit max. 15 Plätzen für Kinder im Alter von 1-3 Jahren in ganztägiger Betreuung einzurichten und
  • für dieses Angebot ab Erteilung der Betriebserlaubnis laufende Beihilfen auf der Grundlage der Richtlinien über die Fördervoraussetzungen und -beträge für Kindertagesstätten in Trägerschaft von als gemeinnützig anerkannten Vereinen zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von DrittenBetriebseinnahmen
sonstige EinnahmenFinanzeinnahmen von Dritten
Einnahmen insgesamt0,00 € Einnahmen insgesamt0,00 € 
AusgabenAusgaben
ErwerbsaufwandPersonalausgaben
Hoch-, Tiefbau bzw. SanierungSachausgaben
Einrichtungsaufwand5.000,00 €4645.901988000Zuwendungen91.600,00 €*4645.000/718000
Investitionszuschuss an DritteKalkulatorische Kosten400,00 €Einzelplan 9
Ausgaben insgesamt5.000,00 € Ausgaben insgesamt92.000,00 € 
Finanzierungssaldo-5.000,00 € Überschuss / Zuschuss-92.000,00 € 
Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Beihilfegewährung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebskostenausgaben die zu erzielenden Einnahmen aus Elternbeiträgen und Landesfördermitteln (in Höhe von 38 %) abgezogen, sodass es sich um einen Nettobetrag handelt.
Ein Antrag auf Investitionsmittel gemäß der Richtlinie Investition Kinderbetreuung (RIK) wurde bei der Landesschulbehörde gestellt.

Begründung des Antrages


Die Elterninitiative "Montessori-Region Hannover e. V." hält seit 2006 Betreuungsangebote für Krippen- und Kindergartenkinder vor. In den angemieteten Räumen in der Grundschule Lüneburger Damm im Stadtteil Heideviertel werden zurzeit 15 Krippenkinder und in den angemieteten Räumlichkeiten der Ev.-luth. Markt-Kirchengemeinde in der Milanstraße 123 werden zurzeit 35 Kindergartenkinder betreut.

Der Träger beabsichtigt diese beiden Angebote zusammenzulegen und die Einrichtung um eine Krippengruppe zu erweitern. Hierzu ist ein Anbau an die bestehende Einrichtung in der Milanstraße geplant, in dem zukünftig zwei Krippengruppen (eine bereits bestehende und eine neue Krippengruppe) und zwei Kindergartengruppen betrieben werden sollen. Durch die geplante Zusammenlegung, zukünftig vier Gruppen, erhöht sich gem. § 5 Absatz 1 Nds. KiTaG die Freistellung der Leitungsstunden um 10 Stunden wöchentlich.

Mit den zusätzlichen Krippenplätzen soll das städtische Ausbauprogramm zum beschlossenen Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz erfüllt werden. Alle Plätze sollen dazu beitragen, Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen und das vorhandene Betreuungsangebot auszuweiten. Die Eröffnung der Einrichtung ist im Mai 2011 geplant.

Die notwendigen Umbaumaßnahmen werden von dem Träger mit Hilfe der beantragten RIK-Mittel, der Kirchengemeinde sowie Sponsoren finanziert. Der Landeshauptstadt entstehen außer einem einmaligen Zuschuss für Einrichtungsmittel in Höhe von max. 5.000 € keine Investitionskosten. Diese Zuwendung steht in Abhängigkeit zu den bewilligten Investitionszuschüssen seitens des Landes. Die Höhe des städtischen Zuschusses bezieht sich auf die vom Träger zu erbringende Eigenleistung von ca. 5 % der Gesamtkosten für die Einrichtungsgegenstände, beträgt jedoch höchstens 5.000 € für die neue Krippengruppe.

Die für die Erweiterung der Kindertagesstätte notwendige Betriebserlaubnis wurde von dem Nds. Kultusministerium - Referat Tageseinrichtungen und Tagespflege - bereits in Aussicht gestellt.

Sowohl die entstehenden Einrichtungskosten als auch die Kosten für die laufende Finanzierung stehen im Kita-Budget zur Verfügung.
51.41 
Hannover / 07.04.2010