Drucksache Nr. 0895/2021:
Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 1303, 1. Änd. - Buchholzer Straße,
Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 1199, 2. Änd. - Meyers Garten,
Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 752, 5. Änd. - Waldstraße/ Anderter Straße und
Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 717, 3. Änd. - Anderter Straße,
- Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit,
- Aufstellungsbeschluss und Auslegungsbeschluss

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten (Pkt. 4. zur Entscheidung, im Übrigen zur Anhörung)
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
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0895/2021
16
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 1303, 1. Änd. - Buchholzer Straße,
Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 1199, 2. Änd. - Meyers Garten,
Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 752, 5. Änd. - Waldstraße/ Anderter Straße und
Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 717, 3. Änd. - Anderter Straße,
- Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit,
- Aufstellungsbeschluss und Auslegungsbeschluss

Antrag,

1. die Modifizierung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 1303, 1. Änderung mit der Erweiterung um das Grundstück Waldstraße 5 zu beschließen,
2. die Modifizierung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 752, 5. Änderung mit der Erweiterung um das Grundstück Anderter Straße 11 / 11a sowie der Herausnahme der Straßenverkehrsfläche (Waldstraße) aus dem Geltungsbereich zu beschließen,
3. die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 717, 3. Änderung als Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB zu beschließen,
4. auf die Durchführung der frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB für alle o.g. Bebauungspläne zu verzichten,
5. den Entwürfen der Bebauungspläne (textliche Änderungen) Nr. 1303, 1. Änderung / Nr. 1199, 2. Änderung / Nr. 752, 5. Änderung und Nr. 717, 3. Änderung mit ihren Begründungen zuzustimmen und
6. die öffentlichen Auslegungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Gender-Aspekte wurden geprüft. Genderspezifische Auswirkungen sind nicht erkennbar.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Mit den Änderungen der Bebauungspläne Nr. 1303, 1199, 752 und 717 wir das Ziel verfolgt, die Zulässigkeit von Vergnügungsstätten im städtebaulichen Kontext gezielt zu steuern, um dem stadträumlich bedeutsamen Quartier 'Meyers Garten' gerecht zu werden und es hinsichtlich seiner Funktionen zu stärken.

Anlass der Planaufstellung sind Bestrebungen, in den Räumen einer ehemaligen Apotheke ein Wettbüro zu eröffnen. Diese Nutzung, die als spielorientierte Vergnügungsstätte einzuordnen ist, ist nach aktuellem Planungsrecht zulässig. Der Bebauungsplan Nr. 752 setzt hier Kerngebiet fest, so dass der Bauantrag positiv zu bescheiden wäre.

Die Landeshauptstadt Hannover verfolgt das Ziel, die vorhandenen Kerngebietsnutzungen an 'Meyers Garten' zu sichern und zu erhalten sowie Tendenzen entgegenzuwirken, die zur Abwertung des Gebiets führen. Die Ansiedlung weiterer Vergnügungsstätten aus dem Bereich Spiel und Erotik würde den Bereich 'Meyers Garten' nachhaltig beeinträchtigen.


Verfahren

Der Verwaltungsausschuss der Landeshauptstadt Hannover hat in seiner Sitzung am 29.10.2020 die Aufstellung der Bebauungspläne Nr. 1303, 1. Änderung, 1199, 2. Änderung und 752, 5. Änderung im vereinfachten Verfahren beschlossen (Drs. 2770/2020). Dieser Beschluss diente als Grundlage für die Zurückstellung der Entscheidung über den eingegangenen Bauantrag für 12 Monate nach § 15 Abs. 1 BauGB.

Im Rahmen der Vorbereitung der Trägerbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB zeigte sich, dass es das Planungsziel erfordert, einen weiteren Bebauungsplan einzubeziehen. Somit sind hier vier Änderungsverfahren durchzuführen.

Ergänzend soll der Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des Bebauungsplan Nr. 717 beschlossen werden (Antragspunkt Nr. 3). Darüber hinaus sollen die Aufstellungsbeschlüsse der Bebauungspläne 1303, 1. Änderung und 752, 5. Änderung modifiziert werden, um ihre Geltungsbereiche jeweils um ein Grundstück mit Kerngebiets- bzw. Mischgebietsfestsetzung erweitern zu können (Antragspunkt 1 und 2). Dagegen werden die Straßenflächen der Waldstraße aus dem Geltungsbereich der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 752 herausgenommen, da sie für den Vergnügungsstättenausschluss nicht von Bedeutung sind (Antragspunkt 2).

Da lediglich textliche Festsetzungen ergänzt werden, erfolgt die Änderung der Bebauungspläne ausschließlich in Textform. Im Plangebiet sollen Vergnügungsstätten aus dem Bereich Spiel und Erotik ausgeschlossen werden und freizeitorientierte Vergnügungsstätten ausnahmsweise zulässig sein. Inhaltlich gleichen sich die vier Textsatzungen (Anlage 3, 7, 11 und 15) und Begründungen (Anlage 2, 6, 10 und 14). Den Textsatzungen ist jeweils eine Übersicht als Anlage beigefügt

Durch die Änderungen der Bebauungspläne werden die Grundzüge der Planung nicht berührt, so dass die Voraussetzungen für die Durchführung des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 BauGB gegeben sind. Auf die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit soll gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB verzichtet werden (Antragspunkt 4). Von einer Umweltprüfung und einem Umweltbericht sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a Abs. 1 BauGB wird gemäß § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB abgesehen.

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange fand in der Zeit vom 15.02.2011 bis 17.03.2021 statt.

Die Stellungnahmen des Bereiches Forsten, Landwirtschaft und Naturschutz im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün, der auch die Belange des Naturschutzes wahrnimmt, sind der Drucksache als Anlage 4, 8, 12 und 16 beigefügt.

Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um die Bebauungsplanverfahren weiterführen zu können.

61.13 
Hannover / 20.04.2021