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In der Stellungnahme zum Entwurf des Nahverkehrsplans wird die Integration des Gender-Mainstreaming Ansatzes berücksichtigt.
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Die Region Hannover ist für ihren Bereich Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) einschließlich des schienengebundenen Personennahverkehrs (SPNV) i.S. des § 4 Abs. 1 des Nds. Nahverkehrsgesetzes (NNVG).
Entsprechend der gesetzlichen Vorgabe stellt sie den Nahverkehrsplan 2020 für ihren Bereich auf.
Die Regionsversammlung hat den Entwurf des NVP 2020 in der Sitzung am 03.03.2020 beschlossen und damit das förmliche Mitwirkungs- und Beteiligungsverfahren eingeleitet.
Mit Anschreiben vom 01.04.2020 wurde der Entwurf der Landeshauptstadt Hannover offiziell zugeleitet, verbunden mit der Bitte um Stellungnahme bis zum 01.10.2020.
Aufgrund zahlreicher Änderungsanträge aus den Stadtbezirksräten (siehe Anlage 2) ist eine Neufassung der Stellungnahme sowie Drucksache erforderlich geworden. Sowohl die Änderungsanträge als auch die Anträge Nr. 15-1550/2020, 15-1182/2020, 15-0880/2020 und 15-0441/2020 gemäß §10 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover sind, soweit die Antragspunkte den Nahverkehrsplan betrafen, in die Stellungnahme entsprechend Anlage 1 übernommen worden.
Weiterhin wurden auf Vorschlag der Verwaltung auf Seite 7 der Stellungnahme die ursprünglichen Ausführungen zur Linienführung der geplanten Sprinter-Buslinie 900 geändert und auf die aktuell angelaufene Planung der Linienführung bezogen.
Ebenso auf Vorschlag der Verwaltung wird eine Ergänzung auf Seite 11 der Stellungnahme vorgenommen und zur Planung der P+R-Anlage "Mühlenberg" Stellung bezogen.
Der Entwurf zum Nahverkehrsplan 2020 steht als ergänzendes Material über das CARA zur Verfügung.