Drucksache Nr. 0892/2017:
Aufstockung der Betreuungszeit in Kindertagesstätten im Stadtbezirk Linden-Limmer

Inhalt der Drucksache:

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0892/2017
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Aufstockung der Betreuungszeit in Kindertagesstätten im Stadtbezirk Linden-Limmer

Antrag,

zu beschließen
  1. die Betreuungszeit in einer Kindergartengruppe (20 Plätze, 3/4-Betreuung) des Familienzentrums St. Nikolai Limmer, Sackmannstraße 34,
  2. die Betreuungszeit in einer Kindergartengruppe (20 Plätze, 3/4-Betreuung) der Kindertagesstätte St. Martin, Badenstedter Straße 37,
  3. die Betreuungszeit in einer Kindergartengruppe (20 Plätze, 3/4-Betreuung) der Kindertagesstätte Fössebutjer, Noltestraße 28,

jeweils in Trägerschaft des Ev.-Luth. Stadtkirchenverbandes Hannover (Staki) auf eine Ganztagsbetreuung auszuweiten und

- ab dem 01.08.2017, frühestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis, laufende Zuwendungen auf Basis des Vertrages zwischen der LHH und dem Ev.-Luth. Stadtkirchenverband über die Finanzierung der verbandlichen Kindertagesstätten (VBE), (Ziffer 1 und 2), sowie
- ab dem 01.08.2017, frühestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis, laufende Zuwendungen auf der Basis der Förderungsgrundsätze über den Ersatz der Betriebskosten für städtische Kindertagesstätten in Verwaltung der Träger der Freien Wohlfahrtspflege (Betriebskostenersatz - BKE) zu gewähren (Ziffer 3).

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt  - Investitionstätigkeit
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501
Kindertagesbetreuung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 32.600,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 16.100,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -48.700,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -48.700,00 €
Im Einzelnen entstehen folgende Folgekosten:
Kindertagesstätte zu Ziffer 1: VBE 16.300 €
Kindertagesstätte zu Ziffer 2: VBE 16.300 €
Kindertagesstätte zu Ziffer 3: BKE 16.100 €

Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Zuwendung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebskostenausgaben die zu erzielenden Einnahmen aus Elternbeiträgen und Landesfördermitteln abgezogen, so dass es sich um einen Nettobetrag handelt.

Begründung des Antrages

In den genannten Einrichtungen werden in den letzten Jahren die 3/4-Angebote immer weniger nachgefragt. Die Inanspruchnahme dieser Betreuung wird lediglich als Einstieg in eine Kinderbetreuung gesehen. Sobald sich die Möglichkeit ergibt, wird von den Eltern der Wunsch nach einer längeren Kinderbetreuung nachgefragt und wahrgenommen.
Hierneben ist inzwischen für viele Eltern durch den vorab in Anspruch genommenen Krippenplatz mit Ganztagsbetreuung die Anschlussbetreuung im Kindergarten mit einer kürzeren Betreuungszeit nur schwer zu regeln. Dies verstärkt den Wunsch nach längeren Betreuungszeiten.
Der Ev.-luth. Stadtkirchenverband hat daher die Ausweitung der Betreuungszeiten für die Einrichtungen beantragt.
Durch die Umsetzung der Maßnahmen wird Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert und einem bedarfsgerechten Betreuungsangebot nachgekommen.

Die Mehrkosten für die Ausweitung der Betreuungszeiten sind im Haushaltsplan 2017 berücksichtigt. Die Aufstockungen erfolgen vorbehaltlich der Zustimmung zum Doppelhaushalt 2017/2018.
51.42 
 / 18.04.2017