Drucksache Nr. 0891/2014:
Aufstockung der Betreuungszeiten in Kindertagesstätten des Stadtbezirks Ricklingen

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
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0891/2014
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Aufstockung der Betreuungszeiten in Kindertagesstätten des Stadtbezirks Ricklingen

Antrag,

zu beschließen,
in den folgenden Einrichtungen zum 01.08.2014 die Betreuungszeiten auszuweiten:
  1. Kindertagesstätte der St.-Thomas-Gemeinde, Am Wacholder 14 A, in Trägerschaft des Ev.-luth. Stadtkirchenverbandes, eine Kindergartengruppe (20 Plätze) von 3/4- auf eine Ganztagsbetreuung,
  2. Familienzentrum Auf der Papenburg, Auf der Papenburg 2, in Trägerschaft der Gemeinnützigen Gesellschaft für paritätische Sozialarbeit (GGpS), eine Kindergartengruppe (25 Plätze) von 3/4- auf eine Ganztagsbetreuung,
  3. Kindertagesstätte Hauptstraße, Hauptstraße 51 A, in Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover, eine Kindergartengruppe (25 Plätze) von 3/4- auf eine Ganztagsbetreuung,
  4. Kindertagesstätte Neue Straße, Neue Straße 34, in Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover, eine Kindergartengruppe (25 Plätze) von 3/4- auf eine Ganztagsbetreuung,

und

laufende Zuwendungen auf Basis der gültigen Förderrichtlinien für verbandseigene Kindertagesstätten (VBE) bzw. auf Basis des Betriebskostenersatzes (BKE) sowie der der Richtlinien über die Fördervoraussetzungen und Förderbeträge für Kindertagesstätten in Trägerschaft von gemeinnützig anerkannten Vereinen und Kleinen Kindertagesstätten zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Angebote in den Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501
Kindertagesbetreuung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 8.400,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 46.926,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 80.768,00 €
Sach- und Dienstleistungen 13.500,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 13.651,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 11.428,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -64.021,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -64.021,00 €
Es entstehen folgende jährliche Kosten nach Finanzierungsart:
Kindertagesstätte Nr. 1: Verbandseigne Finanzierung:. 13.651 €
Kindertagesstätte Nr. 2: Betriebskostenersatz: 11.428 €
Kindertagesstätten Nr.3 +4: städtische Finanzierung: 38.942 €

Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Zuwendung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebskostenausgaben die zu erzielenden Einnahmen aus Elternbeiträgen und Landesfördermitteln abgezogen, so dass es sich um einen Nettobetrag handelt (Kita Nr.: 1 + 2 ).
Bei den Einrichtungen Nr.: 3 + 4 sind die Bruttobeträge ausgewiesen.

Begründung des Antrages

In den genannten Einrichtungen werden in den letzten Jahren die Angebote einer 3/4-Betreuung immer weniger nachgefragt.
Unter anderem ist durch einen vorab in Anspruch genommenen Krippenplatz in Ganztagsbetreuung eine Anschlussbetreuung im Kindergarten mit einer kürzeren Betreuungszeit nur schwerlich zu regeln. Somit verstärkt sich der Bedarf nach längeren Betreuungszeiten bei den Eltern.
Aus diesem Grund haben die Träger eine Ausweitung der Betreuungszeiten für die betreffenden Gruppen beantragt.
Durch die Umsetzung der Maßnahmen wird Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert und einem bedarfsgerechten Betreuungsangebot nachgekommen.

Die Mehrkosten für die Ausweitung der Betreuungszeiten sind bereits im Haushaltsplan 2014 eingearbeitet.

Die entsprechenden Betriebserlaubnisse werden von den jeweiligen Trägern beantragt.
51.42 
Hannover / 30.04.2014