Drucksache Nr. 0890/2017:
Neue Formen der Finanzierung von Photovoltaikanlagen und Blockheizkraftwerken auf bzw. in städtischen Liegenschaften

Informationen:

verwandte Drucksachen:

0890/2017 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0890/2017
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Neue Formen der Finanzierung von Photovoltaikanlagen und Blockheizkraftwerken auf bzw. in städtischen Liegenschaften

Antrag,

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, Photovoltaikanlagen (im Folgenden kurz PV-Anlagen genannt) und Blockheizkraftwerke (im Folgenden kurz BHKW genannt) zur Stromversorgung städtischer Liegenschaften anzumieten.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Strom aus PV-Anlagen und BHKW, die Dritte auf oder in den Liegenschaften der Stadt errichtet haben, für die Stromversorgung der Liegenschaft zu kaufen.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, die jeweils wirtschaftlichste Möglichkeit (1. oder 2.) zu nutzen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte werden nicht berührt.

Kostentabelle

Für die derzeit 3 konkret geplanten BHKW (Gy Elsa-Brändström-Schule, FöS Albrecht-Dürer-Schule und Baumschule Bothfeld) ist eine Kostenersparnis von 240.000,- € (bei einem Strompreis von 0,19 €/kWh und einer Strompreissteigerung von 4%/a.) für den Zeitraum von 10 Jahren gegenüber der normalen Stromversorgung berechnet worden. Danach wird die Ersparnis in Abhängigkeit vom dann aktuellen Strompreis anders ausfallen.
PV-Anlagen sind mindestens kostenneutral, das heißt über die Lebensdauer der Anlage wird die Miete der Anlage bzw. der Kauf des PV-Strom nicht höher als die eingesparten Stromkosten ausfallen. Genaueres lässt sich erst nach einer Ausschreibung sagen. Es gibt allgemeine Angebote für den Kauf von PV-Strom, die auf eine deutliche Kostenersparnis hindeuten.

Begründung des Antrages

Der Rat der LHH hat mit der DS 1153/2012 (Masterplan 2050) und der IDS 0614/2014 (Ergebnisse der Strategiegruppen Masterplan 2050) die Basis für die Umsetzung des Masterplans 2050 gelegt. Ziel ist es, den Endenergieverbrauch um 50% und die Treibhausgasemissionen um 95% zu senken. Die in diesem Antrag beschriebenen Maßnahmen stellen einen wichtigen Baustein für die Umsetzung des Masterplans 2050 dar.
Mit den Beschluss-DS 0920/2013N1 und 0134/2015 (PV) sowie 0425/2010 (BHKW) wurde die Verwaltung beauftragt, PV- und BHKW-Anlagen im Contracting zu errichten. Auf Grundlage dieser Beschlüsse wurden zehn BHKW errichtet. Das wirtschaftlich nutzbare Potential ist jedoch größer.
Da mit den Contractingraten jedoch zum größten Teil Investitionen finanziert werden, müssen diese auch zum größten Teil aus dem investiven Haushalt finanziert werden.

Bisherige Erfahrungen mit den Contractingausschreibungen:

Die Ausschreibung von zehn BHKW ergab eine gute Resonanz bei den Bietern und es wurden zwei wirtschaftliche Verträge für je fünf Anlagen abgeschlossen.

Die EU-weite Ausschreibung von drei PV-Anlagen ergab nur ein wirtschaftliches Angebot. Der Bieter dieses Angebotes aus dem fremdsprachigen Ausland konnte trotz guter Referenzen in Deutschland nicht die für den Bau der Anlage geforderten Qualitätsnachweise erbringen und der Vertrag wurde seitens der LHH gekündigt.

Konsequenzen aus den Erfahrungen:

Die nunmehr vorgeschlagenen Finanzierungsmodelle haben einige Vorteile gegenüber dem bisherigen Contractingmodell:
- Da die Contractingausschreibungen teilweise zu keinen wirtschaftlichen Ergebnissen führten, sollen die Anlagen bzw. die Stromversorgung so ausgeschrieben werden, wie sie zurzeit am Markt angeboten werden. Dadurch steigt die Wahrscheinlichkeit zum Erhalt wirtschaftlicher Ergebnisse.
- Mieten werden ebenso wie Energiekosten aus dem konsumtiven Haushalt bezahlt, die Contractingraten jedoch aus dem investiven Haushalt. Wenn zukünftig Anmietung oder Kauf von PV-Anlagen oder BHKW´s aus dem konsumtiven Haushalt finanziert wird, ist die Finanzierung durch Umschichtungen im konsumtiven Haushalt möglich. Projekte können ohne zwei- bis dreijährigen Vorlauf (wie bei investiven Projekten) schneller umgesetzt werden.
- Mietverträge müssen im Gegensatz zu den Contractingverträgen nicht einzeln von der Kommunalaufsicht genehmigt werden. Die Kosten für PV-Anlagen schwanken kurzfristig. Durch kürzere Abläufe haben Anbieter größere Planungssicherheit und können günstiger anbieten.
Beim Mietvertrag wird nach Ende der Mietzeit (BHKW ca. 10 Jahre, PV ca. 20 Jahre) mit dem Vermieter verhandelt, ob die dann abgeschriebene Anlage zu einem günstigeren Preis weiter gemietet, zum Zeitwert gekauft oder vom Vermieter abgebaut wird. Für den Mieter (LHH) ist diese Regelung günstig, da er je nach Zustand der Anlage und Angebot des Vermieters frei entscheiden kann. Der Vermieter wird immer ein hohes Interesse daran haben, dass die Anlage am Ort verbleibt, da diese meist nicht mehr wirtschaftlich verwertbar ist und ein Abbau zusätzliche Kosten für den Vermieter verursacht.
19 .3
Hannover / 18.04.2017