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Feststellung über den Sitzverlust von Ratsherrn Gerhard Krohne
Antrag,
gemäß § 37 Absatz 2 NGO festzustellen, dass die Voraussetzungen für den Verlust des Sitzes von Ratsherrn Gerhard Krohne im Rat der Landeshauptstadt Hannover vorliegen.
Begründung des Antrages
Ratsherr Gerhard Krohne hat mit Schreiben vom 15.04.2004 mitgeteilt, dass er auf sein Ratsmandat zum 1. Mai 2004 verzichtet. Damit endet die Mitgliedschaft im Rat gemäß § 37 Absatz 1 Ziffer 1 NGO.
Der Rat stellt die Voraussetzungen des Sitzverlustes nach § 37 Absatz 2 NGO fest.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
10.10
Hannover / 27.04.2004