Antrag Nr. 0888/2022:
2. Änderungsantrag des Stadtjugendrings zu Drucks. Nr. 0850/2022: Richtlinie zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit

Inhalt der Drucksache:

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2. Änderungsantrag des Stadtjugendrings zu Drucks. Nr. 0850/2022: Richtlinie zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit

Antrag

zu beschließen, die Verwaltungsdrucksache wird in folgenden Punkten wie folgt geändert:

1. Die Kategorisierung der antragsstellenden Verbände in die Kategorien entfällt, Nr. 3.1.5 und 3.1.6 in Teil B werden ersatzlos gestrichen. In Nr. 3.2.2.3 werden die Aufzählungspunkte gestrichen und ersetzt durch:

3.2.2.3 Die Landeshauptstadt Hannover fördert Antragstellende, die als mit 85% der Personalkosten einer Vollzeitstelle als grundlegend förderwürdig.
grundlegend förderwürdig gelten mit 50% der Personalkosten einer Vollzeitstelle
besonders förderwürdig gelten mit 75% der Personalkosten einer Vollzeitstelle

umfassend förderwürdig gelten mit 100% der Personalkosten einer Vollzeitstelle

In 3.3.2.3 und 3.3.2.5 in Teil B werden die Aufzählungspunkte wie folgt geändert:

3.3.2.3 Die Höhe der Zuwendungen für zentrale Materialbeschaffung sind
a) für grundlegend förderfähige Antragstellende auf 3.000 €
b) für besonders förderfähige Antragstellende
auf 4.500 €
c) für umfassend förderfähige Antragstellende auf 6.000 €
pro Haushaltsjahr begrenzt.

3.3.2.5 Die Höhe der Zuwendungen für Geschäftsstellen sind
a) für grundlegend förderfähige Antragstellende auf 2.000 €
b) für besonders förderfähige Antragstellende
auf 3.000 €
c) für umfassend förderfähige Antragstellende auf 4.000 €
pro Haushaltsjahr begrenzt.


2. Restmittel aus den Nummern 5,6,7 und 8 der Richtlinie über die Förderung von Jugendgruppen, Jugendverbänden und deren Zusammenschlüssen ab 01.07.2019 aus dem Haushaltsjahr 2022 werden in den Folgehaushalt übertragen und zweckgebunden im Produkt 36201 für die Deckung etwaiger entstehender Defizite im Bereich der Personalkosten für die Förderung hauptberuflicher Mitarbeitender in den Jugendverbänden eingesetzt.

Begründung

Zu 1. Jugendverbände sind zu fördern! Die aktuellen Zuwendungen für Personalkosten und Zentrale Führungsaufgaben sind bereits eine deutliche Reduzierung für die Verbände gegenüber den Vorjahren und damit für Stabilität und Kontinuität als ein Minimum zu halten. Jugendverbände sind als selbstorganisierte Zusammenschlüsse junger Menschen gemäß § 12 SGB VIII als Struktur zu fördern, dabei darf kein Eingriff in die Autonomie der Träger erfolgen, eine Bewertung des Wertes eines Jugendverbands anhand von Aktivitäts- und Leistungskriterien lehnen wir ab. Auch die Anwendung der Kriterien für eine grundlegende Förderfähigkeit sind bereits eine Verschärfung der aktuell gültigen Kriterien. Die Kategorisierung schafft eine Konkurrenzsituation und setzt eine Abwärtsspirale fort, deren Konsequenzen für die Jugendlichen und jungen Menschen in Hannover überhaupt nicht absehbar ist!

Zu 2. Die Haushaltsjahre 2020 und 2021 unter pandemischen Bedingungen bedeuteten massive Einschnitte für die Jugendarbeit in Hannover. Obwohl die meisten Träger sich kurzfristig umgestellt und wirklich viel für die Zielgruppe möglich gemacht haben, mussten doch einige Maßnahmen, z.B. Internationale Begegnungen wegen äußerer Zwänge abgesagt werden und die stattfindenden Maßnahmen waren durch Hygienekonzepte usw. auf deutlich weniger Teilnehmer*innen reduziert. Dadurch sanken auch die beantragten Zuwendungen. Auch für das Jahr 2022 sind Einschränkungen zu erwarten und damit Restmittel im Bereich der Zuwendungen für Maßnahmen. Verstärkt wird dies durch eine Vielzahl von Programmen auf anderen Ebenen, z.B. das 25 Millionen Euro umfassende Landesprogramm „Startklar in die Zukunft“ bereitgestellt wurden. Um diese Restmittel weiterhin für die Kinder- und Jugendarbeit in der LHH einsetzen zu können, werden diese in den Folgehaushalt übertragen und für die Deckung eines möglichen, durch neu in die Förderung aufzunehmende Verbände, entstehenden Defizits in der Personalkostenförderung umgewidmet.

Moritz Rüter


Jugendarbeits-Vertreter