Drucksache Nr. 0887/2013:

Neubau einer Schul- und Vereinssportanlage an der Elsa-Brändström-Schule

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Südstadt-Bult
In den Schulausschuss
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten
In den Sportausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0887/2013
1
 


Neubau einer Schul- und Vereinssportanlage an der Elsa-Brändström-Schule

Antrag,


zu beschließen,

1. die Schulsportanlage der Elsa-Brändström-Schule gemäß der in der Anlage beigefügten Planung zu einer Schul- und Vereinssportanlage mit Gesamtkosten in Höhe von 350.000 € auszubauen und

2. dem Baubeginn sowie der Mittelfreigabe zuzustimmen.

- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 93 (1) NKomVG i. V. mit der Hauptsatzung der LHH,

- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 (2) NKomVG i. V. mit der Hauptsatzung der LHH.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Gender-Aspekte spielen bei dieser Entscheidung keine Rolle. Die Sportanlage kann von allen Bevölkerungsgruppen in gleicher Weise genutzt werden.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 52 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme 42101002
Erw. Sportfl. Elsa-Brändström-Sch.
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 350.000,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -350.000,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 19/42S/52 - Investitionstätigkeit
Produkt 11118
Produkt 21701
Produkt 42101
Gebäudemanagement
Gymnasium
Sportförderung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 15.050,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 8.750,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -23.800,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -23.800,00 €
Anmerkungen:


Die jährlich zusätzlich anfallenden Aufwendungen in Höhe von 23.800 € führen indirekt (durch die interne Leistungsverrechnung/Nutzungsentgelte) zu erhöhten Aufwendungen in den Produkten 21701 Gymnasien sowie 42101 Sportförderung.

Abschreibungen
4,3 % von 350.000,00 €

Zinsen
Kalkulatorischer Zinssatz in Höhe von 5 % auf die durchschnittlich (zu 50%) gebundene Investitionssumme von 350.000,00 €.

Begründung des Antrages


Durch die Fusion der Vereine VfL Hannover und SV Eintracht und die Konzentration der Sportangebote des neuen Vereins am Standort des SV Eintracht an der Hildesheimer Straße ist eine Ausweitung der Sportanlagen in diesem Bereich erforderlich, da die Kapazitäten auf der Sportanlage des SV Eintracht an der Hoppenstedtstraße dafür nicht ausreichen. Wegen der räumlichen Nähe bot sich die gemeinsame Planung für die Schulsport- und Vereinssportanlage an. Das abgestimmte Ergebnis führt zu einer aufgewerteten Sportanlage, die den Anforderungen des Vereinssport und dem Schulsport der Elsa-Brändström-Schule entspricht. Folgende Anlagen entstehen auf der Sportanlage:
  • 2 Rasenspielfelder in Jugendgröße
  • 1 Beachsportanlage
  • 1 Kurzstreckenlaufbahn (4 Bahnen) in Kunststoff
  • 1. Weitsprunganlage mit Kunststoffanlaufbahn
  • 1 Kugelstoßanlage

Diese Planung findet die Zustimmung der Schule und des Vereins.

Die Sportanlage wird auch künftig weiter vornehmlich durch den Schulsport genutzt werden. Die Rasenspielfelder stehen darüber hinaus für den Vereinssport (Faustballtraining, Jugendfußballtraining) zur Verfügung. Punktspiele oder Turniere des Vereins sind auf der Sportanlage nicht vorgesehen. Der Verein wird für seine Zwecke auf der Sportanlage auf seine Kosten ein Funktionsgebäude erstellen. Über die Nutzung durch den Verein soll ein Nutzungsvertrag geschlossen werden. Gleichzeitig wird der Verein die Pflege der Sportanlage übernehmen.
15.5 /19/42 S
Hannover / 18.04.2013