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Der Jugendhilfeausschuss zeigt sich tief besorgt über die bekannt gewordenen Einsparvorschläge einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur sogenannten „Effizienzsteigerung“ im Sozialstaat. Die diskutierten Maßnahmen zielen in zentralen Bereichen auf den Abbau individueller Rechtsansprüche und gefährden damit wesentliche Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe.
Der Jugendhilfeausschuss stellt fest:
- Die vorgeschlagenen Kürzungen erfolgen bislang ohne ausreichende fachliche Bewertung ihrer sozialen und gesellschaftlichen Folgen.
- Rechte und Teilhabechancen von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien werden geschwächt.
- Inklusive Strukturen sowie gleichberechtigte Teilhabe geraten akut unter Druck.
- Präventive und unterstützende Angebote drohen ausgehöhlt zu werden.
Besonders kritisch bewertet der Jugendhilfeausschuss:
- die Einschränkung individueller Hilfen, etwa im Bereich der Schulbegleitung,
- die Schwächung von Unterstützungsleistungen für junge Volljährige,
- den Vorrang pauschaler Angebote gegenüber bedarfsgerechten Einzelfallhilfen,
- sowie die Absenkung fachlicher und qualitativer Standards.
Aus kommunaler Sicht gilt:
Eine leistungsfähige Kinder- und Jugendhilfe ist eine unverzichtbare Voraussetzung für Prävention, Bildungsgerechtigkeit, Integration und sozialen Zusammenhalt. Kurzfristige Einsparungen führen langfristig zu deutlich höheren gesellschaftlichen und finanziellen Folgekosten.
Der Jugendhilfeausschuss fordert daher:
- den Erhalt und die Stärkung individueller Rechtsansprüche,
- den Ausbau präventiver, niedrigschwelliger und inklusiver Angebote,
- eine verlässliche und auskömmliche Finanzierung durch Bund und Länder,
- sowie die verbindliche Einbindung der kommunalen Praxis und Fachverbände in alle Reformprozesse.
Fazit:
Einschnitte in die Kinder- und Jugendhilfe gefährden die Lebensperspektiven junger Menschen, schwächen Familien und belasten Kommunen nachhaltig. Der Jugendhilfeausschuss lehnt entsprechende Kürzungen entschieden ab.