Drucksache Nr. 0885/2024:
Annahme des vom Niedersächsischen Landesfeuerwehrverband (LFV) für die Feuerwehr gespendeten Industriewassersaugers

Inhalt der Drucksache:

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0885/2024
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Annahme des vom Niedersächsischen Landesfeuerwehrverband (LFV) für die Feuerwehr gespendeten Industriewassersaugers

Antrag,

der Annahme der Sachspende eines neuwertigen Industriewassersaugers mit Schlauch (Wert ca. 2.600 €) der Fa. Nilfisk ATTIX 751-71 MWF 230/50 durch den Landesfeuerwehrverband zur Nutzung durch die Feuerwehr bei Hochwassereinsätzen zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die mit der Beschlussvorlage verfolgte Zielsetzung wirkt sich gleichmäßig auf alle Geschlechter aus.

Ergebnis der Klimawirkungsprüfung

Die Annahme der Schenkung ist klimaneutral.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 37 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme I.12602.901
Gefahrenabwehr, sonstige Maßnahmen
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit €2,600.00
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit €0.00
Veräußerung von Sachvermögen €0.00
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen €0.00
Sonstige Investitionstätigkeit €0.00
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden €0.00
Baumaßnahmen €0.00
Erwerb von bewegl. Sachvermögen €0.00
Erwerb von Finanzvermögensanlagen €0.00
Zuwendungen für Investitionstätigkeit €0.00
Sonstige Investitionstätigkeit €0.00
  
Saldo Investitionstätigkeit €2,600.00
€0.00

Teilergebnishaushalt 37 - Investitionstätigkeit
Produkt 12602
Gefahrenabwehr
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen €0.00
Sonstige Transfererträge €0.00
Öffentlichrechtl. Entgelte €0.00
Privatrechtl. Entgelte €0.00
Kostenerstattungen €0.00
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) €0.00
Sonstige ordentl. Erträge €0.00
  
Außerordentliche Erträge €0.00
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen €0.00
Personalaufwendungen €0.00
Sach- und Dienstleistungen €0.00
Abschreibungen €0.00
Zinsen o.ä. (TH 99) €0.00
Transferaufwendungen €0.00
Sonstige ordentliche Aufwendungen €0.00
  
Saldo ordentliches Ergebnis €0.00
Außerordentliche Aufwendungen €0.00
Saldo außerordentliches Ergebnis €0.00
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen €0.00
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen €0.00
Saldo gesamt €0.00
Wirtschaftlichkeit

Die Spende löst keine unmittelbaren und unabwendbaren Folgekosten aus; das Gerät ist wartungsfrei. Ggf. ist zur Herstellung einer dauerhaften Betriebsbereitschaft mit der Notwendigkeit für den Ersatz von Verschleißteilen zu rechnen. Hierüber kann jedoch unterjährig jeweils eine gesonderte Entscheidung getroffen werden, da es sich um geringwertige Aufwendungen handelt. Insofern stellt die Annahme der Spende in erster Linie eine Verbesserung der Vermögenssituation dar.

Begründung des Antrages

Der Landesfeuerwehrverband hat für die Kreisfeuerwehrverbände infolge der Einsatzlage im Winterhochwasser 2023/2024 im Rahmen einer Sonderaktion Industriewassersauger beschafft und verteilt. Hier waren flächendeckend in Niedersachsen aber auch in Hannover zahlreiche ehren- und hauptamtliche Feuerwehrangehörige im herausragenden Einsatz. Der LFV möchte auf diese Weise einen anerkennenden Dank für die starke Einsatzleistung aussprechen.
Die Feuerwehr Hannover soll deshalb auch ein Gerät nebst 30 Meter Schlauch für Einsatzzwecke bekommen. Das Gerät kann zeitnah in Empfang genommen werden. Die Feuerwehr Hannover begrüßt die Spende und möchte das Gerät im Rahmen von Feuerwehreinsätzen bei Überschwemmungslagen einsetzen.

Über die Annahme von Spenden hat gemäß § 111 Abs. 8 S. 3 i. V. mit § 7 Abs. 1, 2 Nr. 1 NKomVG der Rat der Landeshauptstadt Hannover zu entscheiden. Es wird empfohlen, die Spende anzunehmen.
37.0 
Hannover / Apr 24, 2024