Drucksache Nr. 0885/2011:
Umsetzung der Hochwasserschutzmaßnahmen in der Landeshauptstadt Hannover, Ihmevorlandabgrabungen

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Mitte
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
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0885/2011
1
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Umsetzung der Hochwasserschutzmaßnahmen in der Landeshauptstadt Hannover, Ihmevorlandabgrabungen

Antrag,

der Freigabe der Verpflichtungsermächtigung 2011 zu Lasten 2012 in Höhe
von 7.800.000 Euro, der Mittelfreigabe des anteiligen Ansatzes 2011 von 1.000.000 Euro und dem Baubeginn der Vorlandabgrabungen wie in der Begründung dargestellt, vorbehaltlich des Planfeststellungsbeschlusses, zuzustimmen.

- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 55c Abs. 3 NGO
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 57 Abs. 2 NGO

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzhaushalt 2011
Investitionsmaßnahme: I.55202.002
Bezeichnung: Wasserbau, Vorlandabgrabungen
Ansatz 2011 anteilig: 1.000.000 €
Finanzplanung 2012: 7.800.000 €
Verpflichtungsermächtigung z. L. 2012: 7.800.000 €

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Im Rahmen der Hochwasserschutzplanung werden genderspezifische Belange beachtet.
Im Rahmen der Planung der Maßnahmen werden Fragen der sozialen Sicherheit, der Gestaltung von Wegebeziehungen sowie die behindertengerechte Gestaltung berücksichtigt.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme I.55202.002
Wasserbau, Vorlandabgrabungen
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 8.800.000,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -8.800.000,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Produkt 55202
Wasserbau
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 352.000,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 220.000,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -572.000,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -572.000,00 €
Im Investitionsprogramm sind in der oben genannten Investitionsmaßnahme Mittel
in Höhe von 18,7 Mio. Euro für die gesamten Vorlandabgrabungen, einschließlich der Gaswerksanierung, sowie für Ankauf und Abriss der Berufsschule enthalten.

Begründung des Antrages

1. Vorbemerkungen

Mit der Drucksache 1242/2006 hat der Rat der Stadt Hannover beschlossen, die erforder-
lichen Planungs- und Genehmigungsschritte zur Umsetzung der Hochwasserschutzmaß-
nahmen in Hannover einzuleiten. Mit der Drucksache 0293/2008 wurde das Einleiten der Planfeststellung mit der in der Drucksache vorgelegten Planungsvariante beschlossen.

Zwischenzeitlich wurde mit dem Neubau der Benno-Ohnesorg-Brücke begonnen, Baubeginn war 2008, die Fertigstellung des Brückenbaus wird im Herbst 2011 erfolgen. Weiterhin wird der ehemalige Gaswerkstandort an der Glocksee seit November 2010 saniert und das in den Abflussquerschnitt hineinragende Berufsschulgebäude an der Ohestraße im Frühjahr 2011 abgerissen. Die Planfeststellungsverfahren zur Deich-
verlängerung in Ricklingen sowie für die Vorlandabgrabungen an der Ihme befinden
sich kurz vor ihrem Abschluss.

Um nach der Beendigung des Planfeststellungsverfahrens für die Vorlandabgrabungen umgehend die Maßnahme umsetzen zu können, soll mit dieser Drucksache bereits der Baubeginn und die Mittelfreigabe beschlossen werden.

Der Baubeginn für die Vorlandabgrabungen muss in der vegetationsfreien Zeit vom
1. November bis 28. Februar erfolgen. Wenn dies nicht im Winter 2011/2012 möglich
ist, verzögert sich der Baubeginn um etwa ein Jahr. Die Umsetzung der Vorlandab-
grabungen an der Ihme ist die Voraussetzung für den Hochwasserschutz in Ricklingen,
da nur im Zusammenwirken beider Maßnahmen bei den Oberliegern (z.B. Hemmingen) keine negativen hydraulischen Folgen auftreten.




2. Flächengestaltung

Der mit der Drucksache 0293/2008 vorgestellte Planungsentwurf ist zur Planfest-stellung eingereicht worden. Die wesentlichen Grundzüge der Planung sind hier noch einmal dar-
gestellt:

Der wesentliche Teil der Neugestaltung liegt am östlichen Ihmeufer zwischen der Benno-
Ohnesorg-Brücke und der Leinertbrücke. Dieser Bereich besitzt die Funktion einer wichtigen innerstädtischen Grünverbindung. Deshalb ist bei der Neuplanung besonderer Wert auf das Wegesystem gelegt worden. Alle bisherigen Anknüpfungspunkte können auch künftig wieder genutzt werden.

Die Wege besitzen eine Breite von 3 bzw. 4 Metern und erhalten einen hochwasser-
sicheren Ausbau (Asphalt). Auch bei Vorlandüberschwemmungen bleibt die Grünver-
bindung aufgrund ihres durchgängigen „Deichkronenweges“ benutzbar.

Die größten gestalterischen Änderungen erfolgen im zentralen Bereich entlang der Glockseestraße. Bedingt durch die erforderlichen Abgrabungen zwischen 1,5 m und 4,0 m wird das Gelände künftig mit mehreren großen Terrassen, die zur Ihme hin abfallen, ausgebildet. Die einzelnen Terrassen sind untereinander durch Sitzmauern getrennt. Sie werden als Rasenflächen hergestellt und können zum Liegen, Spielen, Toben usw. genutzt werden. Einzelne Bereiche erhalten durch Frühjahrsblüher einen besonderen farblichen Akzent.

Im südlichen Bereich der Glockseestraße, entlang der obersten Terrasse südlich des Jugendzentrums sowie weiterführend nach Norden um das Jugendzentrum herum bildet eine kleine Mauer den Abschluss des Abgrabungsbereiches. Die Zugänge zu den Wegen erfolgen durch entsprechende Maueröffnungen, die im Hochwasserfall mit Balken ge-
schlossen werden. Die Verwaltung hat sich für die Mauer als Abschluss entschieden, da dieses Platz sparender als ein kleiner Deich oder eine Verwallung ist. Dies ermöglicht auch den Verbleib des prägenden Kunstwerkes an der Ecke Glockseestraße/Calenberger Straße.
Die Grenze zwischen Bebauung (Calenberger Neustadt) und dem neuen Ihmepark soll mit einer Baumreihe aus Tulpenbäumen betont werden. Auf den Flächen im Ihmepark soll als prägende Baumart die Eiche in Mischung mit anderen Gehölzen gepflanzt werden.

Ein weiteres neues Gestaltungsmittel sind mehrere Plateaus direkt am Ihmeufer. Diese sollen als Ruhepunkte dienen, an denen unmittelbar das Thema Wasser erlebt werden kann. Der Schiffsanleger der Ausflugsschifffahrt verbleibt an seinem jetzigen Standort.

Öffentlicher Kinderspielplatz
Südlich des Jugendzentrums an der Calenberger Straße befindet sich ein öffentlicher Kinderspielplatz. Wegen der Abgrabungen muss auch dieser Spielplatz neu gestaltet werden. Nach Vorlage des Planfeststellungsbeschlusses erfolgt hierfür eine Kinder- und Jugendlichenbeteiligung. Das Ergebnis der Beteiligung und die darauf basierende Planung werden dem Bezirksrat zum Beschluss vorgelegt.








Ausgleich für Flächen des unabhängigen Jugendzentrums
Im Bereich des unabhängigen Jugendzentrums Glocksee (UJZ) gibt es derzeit Freiflächen für einen Hort im UJZ sowie das „Glockseefort“, in dem ein Teil als BMX-Bahn genutzt wird. Diese Flächen stehen, bedingt durch die Abgrabung, später nicht mehr in ihrer jetzigen Form zur Verfügung. Für alle bisherigen Nutzungen sind jedoch alternative Standorte im unmittelbaren Umfeld des UJZ gefunden und mit den NutzerInnen abgestimmt worden. Der Neubau der BMX-Bahn soll bereits zeitnah nach Abschluss der Sanierung des ehemaligen Gaswerkstandortes im Jahr 2011 erfolgen.

3. Umweltauswirkungen

Aufgrund der umfangreichen Abgrabungen muss in Abhängigkeit von der Abgrabungs-
höhe die Mehrzahl der Gehölze entfernt werden. In der Planfeststellung ist von etwa 270 Gehölzen die Rede, die nicht erhalten bleiben können. Im Zusammenhang mit der Sanierung des Gaswerkstandortes mussten von diesen etwa 270 Gehölzen bereits gut
100 entfernt werden.

Die Umweltauswirkungen der Maßnahme wurden im Rahmen der Umweltverträglich-
keitsstudie für das Planfeststellungsverfahrens ermittelt und bewertet. Der dazuge-
hörige landschaftspflegerische Begleitplan (LBP) macht konkrete Aussagen zu den Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.

Ein Teil der Beeinträchtigungen wird vor Ort durch die Neugestaltung kompensiert. Hinzu kommen Baumpflanzungen im Stadtbezirk Linden und die Neugestaltung einer Fläche an der Culemannstraße. Der weitaus größte Teil der Maßnahmen erfolgt aus räumlich-
funktionalen Gründen an mehreren Stellen in der Mittleren Leineaue. Wesentliche Maßnahme ist davon die Neuanlage eines Auwaldes im Bereich Marienwerder.

Ziel der neuen Planung ist eine hochwertigere Gestaltung der Grünflächen als bisher.

4. Finanzierung

In der Investitionsmaßnahme für die Vorlandabgrabungen stehen für die Jahre 2007 bis 2012 18,7 Mio. Euro zur Verfügung. Darin enthalten sind die Sanierung des ehemaligen Gaswerkstandortes mit Kosten in Höhe von 7,7, Mio. Euro sowie der Ankauf und Abriss
des Berufsschulgebäudes an der Ohestraße mit Kosten in Höhe von 2,2 Mio. Euro. Die Kosten für die Vorlandabgrabungen einschließlich der notwendigen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen betragen 8,8 Mio. Euro.

Die Gesamtkosten für die Hochwasserschutzmaßnahmen, einschließlich dem Neubau
der Benno-Ohnesorg-Brücke und der Deichverlängerung in Ricklingen, belaufen sich,
wie bereits in den Drucksachen 1083/2009 und 2179/2009 dargestellt, auf insgesamt
30,06 Mio. Euro.

5. Weiteres Vorgehen

Der Planfeststellungsbeschluss für die Vorlandabgrabungen wird im Herbst 2011 erwartet. Unter Berücksichtigung der Auflagen des Planfeststellungsbeschlusses werden die Aus-
führungsplanungen abgeschlossen und die Arbeiten ausgeschrieben. Der Baubeginn ist für Ende 2011 / Anfang 2012 geplant, die Bauzeit beträgt voraussichtlich 12 Monate.
66.3 
Hannover / 03.05.2011