Informationsdrucksache Nr. 0885/2010:
Umbau Hilfen zur Erziehung im Projekt "HEiS"

Inhalt der Drucksache:

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0885/2010
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Umbau Hilfen zur Erziehung im Projekt "HEiS"

Die Lebens- und Sozialisationsbedingungen von Kindern, Jugendlichen und deren Familien sind vor dem Hintergrund tiefgreifender gesellschaftlicher Umwälzungen in den letzten 20 Jahren einer permanenten Veränderung unterzogen. Die Kinder- und Jugendhilfe steht unter diesen Rahmenbedingungen vor dem Erfordernis, entsprechend ihrem gesetzlichen Auftrag diesen Herausforderungen adäquat zu begegnen und mit entsprechenden Zielsetzungen und Handlungsmustern sowohl fachlich –inhaltlich als auch strukturell –organisatorisch und finanziell entsprechende Antworten zu finden. Diese an das gesamte Hilfesystem gerichtete Herausforderung bezieht sich insbesondere auf die wachsende Gruppe derjenigen jungen Menschen, denen es aufgrund ihrer Lebenssituation und Sozialisation in benachteiligten Bildungs- und Sozialmilieus nicht bzw. nicht ausreichend gelingt, ihre persönlichen Entwicklungs- Entfaltungsmöglichkeiten, ihre Lebensentwürfe und Lebensgestaltung so zu entwickeln und zu vollziehen, dass sie angemessen am gesellschaftlichen Leben teilhaben können.

Im Rahmen der §§ 27 ff. SGB VIII Hilfen zur Erziehung ist es daher das umfassende Ziel der Kinder –und Jugendhilfe, Kindern, Jugendlichen und deren Familien die geeigneten und notwendigen Unterstützungsleistungen zu gewähren, die dazu beitragen, junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern, sie vor Gefahren für ihr Wohl zu beschützen sowie Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen. Die Landeshauptstadt Hannover hat seit ca. 10 Jahren deswegen erhebliche Anstrengungen im Umbau des ambulanten Erziehungshilfesystems unternommen. In der Drucksache 2802/2007 wird die Verwaltung aufgrund der positiv gemachten Erfahrungen im Umbauprozess der ambulanten Leistungen aufgefordert, in einem weiteren Umsetzungsschritt zu klären, inwieweit darüber hinausgehend teil- und vollstationäre Hilfen der Erziehung so gestaltet werden können, dass sie zunehmend mehr sozialräumlich erbracht werden können. Durch eine flexible Handhabung der Angebotsstruktur im voll- und teilstationären Bereich sowie durch die flexible Nutzung der Personalkapazitäten soll erreicht werden, die Übergänge zwischen den bislang sehr „versäulten“ Hilfesystemen zu öffnen und Kinder/Jugendliche und ihre Familien bedarfsgerecht zu unterstützen.

In einem mit den Trägern der Hilfen zur Erziehung in den Jahren 2008 – 2009 gemeinsam gestalteten Entwicklungsprozess wurde vereinbart, in den Stadtbezirken 2 –List Vahrenwald und 4 –Groß Buchholz ab dem 01.07.2010 einen zweijährigen Probelauf durchzuführen und die teil- und vollstationären Hilfen einzubeziehen. In dem ersten Umsetzungsschritt wird parallel zu dem bisherigen Hilfegewährungssystem durch die Träger Arbeitsgemeinschaft für Wohngruppen e.V./Werte-Verein für soziale Dienste e.V. und Heimverbund der Landeshauptstadt Hannover (Stadtbezirk 2) und Stephansstift (Stadtbezirk 4) erprobt, inwieweit eine Durchlässigkeit der Hilfen zwischen dem ambulanten und dem teil- bzw. vollstationären Hilfen möglich ist. Dies erfordert sowohl organisatorisch für die Einrichtungen der freien Träger der Hilfen zur Erziehung wie für die personelle Planung eine Umstellung der bisherigen Hilfegewährungssystematik.
Darüber hinaus ist zu beachten, dass die erforderliche Leistungserbringung im Rahmen der bestehenden Leistungs- und Entgeltvereinbarungen -die durch die Region Hannover verhandelt werden- unberührt bleibt. Hierdurch ist gewährleistet, dass im Rahmen des Regionskostenausgleiches zwischen Region und Landeshauptstadt Hannover keinerlei finanzielle Einnahmeverluste der Landeshauptstadt Hannover im Rahmen des Regionskostenausgleiches entstehen. Grundlage für diesen ersten weiteren Schritt im Umbauprozess ist, dass die europaweit wettbewerbsrechtlich geltenden Bestimmungen der freien Berufsausübung sowie der Wahlfreiheit von Leistungen nicht berührt sind.
Die freien Träger der Hilfen zur Erziehung in der Landeshauptstadt Hannover haben im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII einstimmig ihre Bereitschaft erklärt, an diesem weiteren Umbauschritt mitzuwirken, und es ist vereinbart, eine regelmäßige Information über die Entwicklung des Umsetzungsprozesses vorzunehmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Maßnahme der Hilfen zur Erziehung richten sich grundsätzlich an Mädchen und Jungen. Es werden in der Hilfeplanung dem Geschlecht angemessene Formen der Unterstützung, des Lernens und der Förderung angeboten. Das Vorhaben trägt im besonderen Maße dazu bei, die unterschiedlichen pädagogischen Erfordernisse sowohl für Mädchen als auch für Jungen im Bereich der Erziehungshilfe zu gewähren.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

51.2 
Hannover / 22.04.2010