Drucksache Nr. 0884/2021:
Jahresabschluss 2020 für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Hannover

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Betriebsausschuss für Stadtentwässerung
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
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0884/2021
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Jahresabschluss 2020 für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Hannover

Antrag,

1. Den Jahresabschluss 2020 mit den Teilen:

A1 Bilanz 2020
A2 Gewinn- und Verlustrechnung 2020
A3 Anhang 2020
A4 Anlagenspiegel 2020
A5 Nebenrechnung 2020 über den Unterschied zwischen der Abschreibung
nach Anschaffungskosten und Wiederbeschaffungswerten
A6 Lagebericht 2020

zu beschließen.

2. Dem Vorschlag der Betriebsleitung zuzustimmen, den nachstehend in seiner Ent- wicklung dargestellten Bilanzgewinn in Höhe von 26.957.573,35 € wie folgt zu verwenden:



Gewinnvortrag im JA 2019 aus Vorjahren 6.000.000,00 €
Jahresüberschuss 2019 16.522.011,24 €
Zuführung in die Rücklagen aus dem JA 2019- 4.908.374,72 €
Abführung an den Haushalt aus dem JA 2019- 5.613.636,52 €
ergibt Gewinnvortrag aus den Vorjahren 12.000.000,00 €


Jahresüberschuss 2020 14.957.573,35 €


Bilanzgewinn 2020 26.957.573,35 €



a) 5.613.886,25 € Abführung an den allgemeinen Haushalt der Landeshauptstadt
Hannover für Eigenkapitalverzinsung.
b) 11.343.687,10 € Zuführung in die allgemeinen Rücklagen, davon 101.011,00 € für die Anpassung des nach § 253 (6) HGB ausschüttungsgesperrten Unterschiedsbetrag in der Pensionsrückstellung
c) 10.000.000,00 € Vortrag auf neue Rechnung

3. Die Entlastung der Betriebsleitung zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Aussagen zur Geschlechterdifferenzierung gemäß Beschluss des Rates vom 03. Juli 2003 (s. DS 1278/2003) sind im Falle dieser Drucksache nicht relevant und werden daher auch nicht näher ausgeführt.

Kostentabelle

Außer der unter 2 a) genannten Abführung an den allgemeinen Haushalt der Landeshauptstadt Hannover für die Eigenkapitalverzinsung entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2020 beauftragte Wirtschaftsprüfungs- gesellschaft BDO AG, Hannover, erteilte am 26.03.2021 gemäß Prüfungsbericht einen Bestätigungsvermerk ohne Einschränkungen.

Die Rechnungslegung der Stadtentwässerung erfolgt nach den Vorschriften des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG), der Niedersächsischen Eigenbetriebsverordnung (Nds. EigBetrVO) und den darin enthaltenen Bestimmungen und Verweise auf das Handelsgesetzbuch (HGB).

Das Rechnungsprüfungsamt hat am 12.04.2021 nach § 34 Absatz 1 Nds. EigBetrVO den Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über die Prüfung des Jahresabschlusses 2020 ohne Beanstandungen oder Bemerkungen an den Oberbürgermeister weitergeleitet. Die Betriebsleitung erhielt eine Kopie des Schreibens.

Nach § 58 Absatz 1 Nr. 10a NKomVG i. V. m. § 35 Nds. EigBetrVO beschließt der Rat den Jahresabschluss, den Lagebericht, die Entlastung der Betriebsleitung sowie die Verwendung des Jahresgewinnes oder die Behandlung des Jahresverlustes.
68.0 
Hannover / 19.04.2021