Informationsdrucksache Nr. 0883/2024:

Bezug nehmend auf den einstimmigen Dringlichkeitsantrag DS-Nr. 0184/2024 Unterstützungs- und Präventionsmaßnahmen im Kontextvon auftretenden Hochwassersituationen und Starkregenereignissen

Inhalt der Drucksache:

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0883/2024
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Bezug nehmend auf den einstimmigen Dringlichkeitsantrag DS-Nr. 0184/2024 Unterstützungs- und Präventionsmaßnahmen im Kontextvon auftretenden Hochwassersituationen und Starkregenereignissen

Im Januar 2024 wurde dem Fachbereich Feuerwehr die Bearbeitung des unten stehenden Dringlichkeitsantrages übertragen.

Dringlichkeitsantrag gemäß § 11 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover

Unterstützungs- und Präventionsmaßnahmen im Kontext von auftretenden Hochwassersituationen und Starkregenereignissen

Die Verwaltung wird beauftragt,


- Kurzfristig eine Bilanz vorzulegen, welche Schäden das Winterhochwasser 2023/2024 im Bereich der LHH angerichtet hat, dies mit den Schwerpunkten auf betroffene Vereine, Einrichtungen und öffentliche Infrastruktur.
- Ebenfalls kurzfristig zu prüfen, welche Maßnahmen die LHH als Unterstützung von Betroffenen zur Verfügung stellen könnte, für Fälle bei denen die vom Land Niedersachsen und vom Bund zugesagten Unterstützungen nicht greifen oder ausreichen.
- Konzeptionell darzulegen, welche Klimafolgenanpassungsmaßnahmen mittel- und langfristig umzusetzen sind, um künftig angemessenen Schutz vor erneuten bzw. weiteren Schäden erreichen zu können..

Begründung

Die LHH ist zur Jahreswende 2023/2024 erneut von einem schweren Hochwasser betroffen. Zahlreiche Vereine, Einrichtungen, Haushalte, Straßen und Plätze haben Schäden genommen. Die LHH steht an der Seite der Betroffenen und hilft und unterstützt mit sehr unterschiedlichen Maßnahmen. Als kurzfristige Maßnahmen könnte der Kriseninterventionsfonds finanzielle Hilfen anbieten, für Fälle in denen Bundes- und Landeshilfen nicht greifen.

Wir sehen die Hochwasserschäden aber auch als eine Folge des menschengemachten Klimawandels und fordern daher weitere Maßnahmen zur Klimafolgeanpassung zu fördern und umzusetzen. Die Verwaltung möge daher in Zusammenarbeit mit Betroffenen, der Politik und Fachverbänden einen geeigneten Maßnahmenkatalog entwickeln und den Ratsgremien zur Beratung vorlegen.

Die oben stehenden Fragestellungen werden im Folgenden beantwortet. Zudem ist als Anlage ein umfassendes Informationswerk in einer Kurz- sowie einer Langversion beigefügt.


1. Bilanz der Hochwasserschäden

Infrastruktur

Auf Grundlage der in betroffenen Fachbereichen (FB), den städtischen Eigenbetrieben sowie bei aha, der enercity AG und der ÜSTRA jeweils geschätzten Schäden beträgt die Gesamtschadensumme mit Stand vom 05.04.2024 mehr als 3 Millionen Euro (Schätzwert: 3.083.280 €). Die nachfolgende Darstellung (Tabelle 1) zeigt eine Zusammenfassung aller gemeldeten 116 Schäden in der Landeshauptstadt Hannover. Von den insgesamt 116 Schäden entfallen 86 auf die öffentliche Infrastruktur, sowie 29 weitere in den Bereich der Vereine und Sportflächen mit unterschiedlichen Eigentumsverhältnissen. Weitere Schäden sind von der enercity AG sowie bei aha gemeldet worden.



Sehr stark betroffen war aufgrund des Hochwassers der FB 46 – Herrenhäuser Gärten. Hier ist nach eigener Aussage mit mehr als 1,5 Millionen Euro die höchste Schadensumme zu verzeichnen. Die Kostenschätzungen für die Beseitigung der in den Herrenhäuser Gärten entstandenen Schäden konnte vom Fachbereich 46 zunächst nur grob vorgenommen werden, da die tatsächlichen Schäden erst nach Abschluss der Wiederinbetriebnahme präzise festgestellt werden können.

Neben dem FB 46 meldete der FB 67 (Umwelt und Stadtgrün) mit 879.000,- Euro die zweithöchste Schadensumme. In 57 Fällen wurden Verkehrswege (Geh- und Radwege), Freizeiteinrichtungen oder Spielplätzen sowie öffentliche Bereiche von Kleingartenanlagen sowie Friedhöfe hochwasserbedingt beschädigt.

Durch den Fachbereich 52 wurden insgesamt 29 Schäden an Sport- und Vereinsanlagen gemeldet. Betroffen sind Freibäder, Sportanlagen wie Laufbahnen, Rasenflächen und Tennisplätze sowie Wassersportanlagen samt dazugehöriger Betriebsinfrastruktur wie Technikräume und Zugangswege. Zusätzlich musste nach Rückgang des Hochwassers an vielen Stellen Treibgut entfernt werden. Die betroffenen Objekte und Anlagen unterliegen zudem unterschiedlichen Eigentumsverhältnissen. 18 Objekte und Anlagen befinden sich im Besitz der Landeshauptstadt Hannover. Des Weiteren stehen acht Objekte und Anlagen unter Erbbaurecht und drei befinden sich in privatem Besitz. Die Erfassung der Schadenhöhen oder Schätzungen konnte mit Stand vom 05.04.2024 noch nicht finalisiert werden und wird sich noch über einen längeren Zeitraum hinziehen. Die bisher ermittelte Schadenhöhe beläuft sich auf insgesamt 342.300 Euro.

Daneben wurden abseits der Fließgewässer auch an vielen anderen Stellen Schäden festgestellt, die im Wesentlichen durch die historisch hohen Grundwasserstände – Stichwort drückendes Grundwasser – verursacht wurden.

Geschädigter Bereich
Anzahl Schäden
(ggf. geschätzte) Schadenhöhe
OE 16
2
0 €
OE 19
8
5.550 €
OE 46
16
1.550.816 €
OE 52
29
342.300 €
OE 66
0
0 €
OE 67
57
879.600 €
OE 82
0
0 €
OE 83
3
4.814 €
Zwischensumme
(LHH, Eigenbetriebe, Vereine und Sportflächen:
115
2.783.080 €

ÜSTRA
0
0 €
aha
1
0 €
enercity
unbekannt
300.200 €
Gesamt:
116
3.083.280 €
Tabelle 1: Auflistung der gemeldeten Schäden, Stand 05.04.2024


In den Bereichen der Versorgungs- und Entsorgungsunternehmen (Strom, Wasser, Abwasser, Müll) sowie des öffentlichen Personennahverkehrs (ÜSTRA) in Hannover wurden lediglich beim Strom- und Gasversorger enercity AG Schäden festgestellt. Der Abfallzweckverband aha verzeichnete zwar einen Schaden (drückendes Grundwasser in einem Gebäude), jedoch ohne bekannt gewordene Sach- oder Instandsetzungskosten. Die Verkehrsbetriebe ÜSTRA blieben von Schäden verschont. Die reinen Sachschäden bei der enercity AG belaufen sich auf lediglich 300 €. Zur eigentlichen Gefahrenabwehr kommen jedoch hohe Personalkosten in Höhe von ca. 290.000 € sowie Betriebs- (ca. 8.000 €) und Wegekosten (ca. 1.900 €) hinzu. Der Gesamtschaden bei der enercity AG beläuft sich somit auf ca. 300.200 Euro.


Privathaushalte und Gewerbe sowie Versicherungen

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) hat eine Sonderumfrage unter seinen Mitgliedsversicherern durchgeführt. Danach werden die versicherten Schäden durch das Weihnachtshochwasser in Nord- und Mitteldeutschland auf rund 200 Millionen Euro geschätzt.



Innerhalb des GDV sind 94 Versicherer vertreten, die Elementarschadenversicherungen anbieten. Als Beispiel wurde der Versicherer VGH herangezogen, der berichtete, dass die Landeshauptstadt Hannover im Vergleich zu anderen Gebieten weniger schadensanfällig ist und dort eine Gesamtschadenssumme von lediglich rund 65.000 EUR für Hochwasser- und Überschwemmungsschäden verzeichnet wurde. Betroffen waren in Hannover elf private und ein gewerbliches Objekt. Im gesamten Geschäftsgebiet beliefen sich die Schäden auf insgesamt 3,3 Millionen EUR. Es wurde zudem festgestellt, dass ein Großteil der gemeldeten Schäden wegen spezifischer Ausschlusskriterien, wie beispielsweise drückendem Grund- und Bodenwasser, nicht versicherbar waren und somit durch die Versicherer auch nicht erfasst worden sind. Insofern können aufgrund einer fehlenden belastbaren Datengrundlage keine weitergehenden Aussagen getroffen werden.

Durch die Feuerwehr Hannover wurden insgesamt 115 durch das Hochwasser sowie infolge der historischen Grundwasserstände bedingte Einsätze in oder an privaten sowie gewerblichen Liegenschaften abgewickelt. Mögliche entstandene Schäden wurden dabei nicht erfasst. Insofern können zu den Einsätzen auch keine Schadenhöhen genannt werden. Zu diesen Einsätzen kamen drei sehr personal- und zeitaufwendige Wasserrettungseinsätze, bei denen Menschen, die sich selbstverschuldet in Gefahr gebracht hatten, gerettet werden mussten.

Einsatzart
Anzahl
Hochwasserabwehr
14
Grundwasserschaden
101
Wasserrettung
3
Tabelle 2: Übersicht der hochwasserbezogenen Einsätze nach Art und Anzahl


2. Hochwasserhilfen für private Haushalte

Zur Linderung der Notlagen infolge der Hochwasserschäden in Niedersachsen, die zwischen dem 24.12.2023 und Ende Januar 2024 aufgetreten sind, gewährt das Land den betroffenen Privathaushalten in den niedersächsischen Teilen der Einzugsgebiete des Flusssystems Weser (Leine, Aller, usw.) finanzielle Unterstützung als Billigkeitsleistung gemäß der Richtlinie zur Gewährung von Hilfen für vom Weihnachts-Hochwasser 2023 geschädigte Privathaushalte in Niedersachsen (RdErl. d. MU v. 17.01.2024) und Soforthilfe. Die Erfassung und Bearbeitung der Anträge zur Gewährung der Hochwasserhilfen ist vom Land auf die örtlich zuständigen Landkreise und kreisfreien Städte delegiert worden. Die Erfassung, Bearbeitung und Genehmigung für die Landeshauptstadt Hannover obliegen dem Fachbereich Soziales (OE 50). Die Anträge für finanzielle Hilfen waren schriftlich bei der Landeshauptstadt Hannover bis zum 22.03.2024 einzureichen.



Im Nachfolgenden wird eine Übersicht über die Anträge auf Soforthilfen für besonders betroffene Privathaushalte in der Landeshauptstadt Hannover mit Stand vom 08.04.2024 gegeben:

Anträge
Anzahl
Bisher gewährte Soforthilfen
Aktuell in Bearbeitung:
8

Bewilligt:
3
Abgelehnt:
22
Gesamt:
33
3.000 €
Tabelle 3: Sachstand Hochwasser-Soforthilfen in der Landeshauptstadt Hannover mit Stand 08.04.2024

Bisher wurden drei Soforthilfen in Höhe von 1.500 €, 1.000 € und 500 € gewährt und ausgezahlt – in Summe somit 3.000 €. Erforderliche zusätzliche oder spezielle Hilfeleistungen abseits der Soforthilfen gemäß Runderlass sind bis dato nicht bekannt geworden.




3. Klimawandel und Anpassungsmaßnahmen


Hochwasservorkommnisse werden basierend auf ihren wahrscheinlichen Wiederkehrintervallen in unterschiedliche Kategorien – von häufigen Ereignissen bis hin zu seltenen oder sogar Extremereignissen – gegliedert. Diese Klassifizierung basiert auf statistischen Auswertungen der Flussabflüsse über einen langen Zeitraum hinweg.

Für die Definition werden üblicherweise Begriffe wie HQ10, HQ25 und HQ100 etc. genutzt. Diese Begriffe sind mit der Schwere eines Hochwassers und damit mit den zu erwartenden Pegelständen verbunden und geben an, mit welcher Häufigkeit diese statistisch betrachtet eintreten. Ein HQ10 tritt damit durchschnittlich alle zehn Jahre auf. Da es sich bei der Jahresangabe um eine statistische Wahrscheinlichkeit handelt, ist damit zu rechnen, dass seltene Hochwasserereignisse in tatsächlich kürzeren Zeitabständen auftreten können.

Die Ereignisschwere des vergangenen Hochwassers von Weihnachten 2023 bis Ende Januar 2024 wird von verschiedenen Experten und Gremien zwar als großflächig, jedoch nicht dramatisch eingeschätzt. Die Pegelstände der Flüsse in Niedersachsen lagen durchweg unter den langjährigen Höchstständen und sind auf der Grundlage der derzeitigen hydrologischen Erkenntnisse nicht mit Extremhochwassern vergleichbar. Für den Bereich der Leine im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Hannover ist das vergangene Hochwasser im Bereich eines HQ10 einzuordnen.

Dass die zunächst für Hannover prognostizierten Pegelstände nicht eingetreten sind, ist dabei auch dem besonnen und planvollen Handeln des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) zu verdanken. In Abstimmung mit den Harzwasserwerken konnten die Abflussströme der Talsperren sowie des Regenrückhaltebeckens in Salzderhelden so gesteuert werden, dass die zunächst zu erwartende große Welle verhindert wurde.

Untersuchungen anhand von Messungen zeigen, dass die jährlichen Niederschlagsmengen in den letzten Jahrzehnten stark angestiegen sind, wobei der Anstieg hauptsächlich auf eine Zunahme der Winterniederschläge zurückzuführen ist. Vorausberechnungen legen nahe, dass bei den Niederschlägen zukünftig weiterhin Veränderungen zu erwarten sind und insbesondere Starkniederschläge in erhöhtem Maße auftreten werden. Insgesamt wird prognostiziert, dass die Niederschläge in den Sommermonaten weiter ab- sowie in den Wintermonaten weiter zunehmen werden.

Dies wird sich auf die Gefahr von Hochwasserereignissen in den Wintermonaten auswirken. Verstärkte Investitionen in den baulichen Hochwasserschutz (vorbeugende Maßnahmen) sowie in den Katastrophenschutz (abwehrende Maßnahmen) ist insofern erforderlich, zweckmäßig und sinnvoll, um gegen künftige schwerwiegende Hochwasserereignissen geschützt zu sein und ihnen adäquat begegnen zu können.


Hochwasserschutz – bauliche und organisatorische Maßnahmen

Auf Grundlage der Berechnungen zu einem 100-jährigen Hochwasser von 2011 hat die LHH umfangreiche bauliche Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes umgesetzt. Zu nennen sind hier die Deichverlängerung in Ricklingen, die Vorlandabgrabungen des Ihmeufers im Bereich der Calenberger Neustadt und die Aufweitung der Benno-Ohnesorg-Brücke. Diese Maßnahmen haben sich bei Hochwasserereignissen in der Folge bereits als sehr effektiv erwiesen, erstmals beim Hochwasser im Juli 2017, das – genau wie das Hochwasser 2023/2024 – einen Pegelstand von 581 cm am Pegel Herrenhausen erreicht hat, was statistisch einem 10-jährigen Hochwasser entspricht (HQ10).



Der bestehende permanente bauliche Hochwasserschutz ist für ein solches Ereignis ausgelegt. Darüber hinaus verfügen die am operativen Hochwasserschutz beteiligten städtischen Fachbereiche (OE 37, OE 66, OE 67, OE 68) über Erfahrungen im Einsatz lokal erforderlicher mobiler Schutzmaßnahmen. Insbesondere hat sich die Effektivität von Deichscharten (vgl. Abbildung 10) einmal mehr gezeigt, da diese eine schnelle und zudem abgestufte Verschlussmöglichkeit bieten. Eine bauliche Realisierung an anderen neuralgischen Punkten wie den Unterführungen des Westschnellweges und des Bremer Damms ist anzustreben und wird entsprechend vorangetrieben. Die Sicherung von Durchfahrten oder Unterführungen mittels Sandsäcken oder Big Bags erweist sich dagegen als ressourcen- (Personal, Sand, Technik und Transportmittel) und zeitaufwendig. Die Umsetzung kann viele Stunden in Anspruch nehmen.

Ende 2021 hat der NLWKN die LHH darüber informiert, dass eine Überprüfung der Überschwemmungsgebiete der Leine und ihrer Verzweigung Schneller Graben / Ihme in Bezug auf ein HQ100 erfolgt. Die vorläufigen Ergebnisse befanden sich zu dem Zeitpunkt in einem wasserrechtlichen Verfahren des Landes. Es war aber bereits zu erwarten, dass bei einem neu berechneten HQ100 höhere Wasserstände zu verzeichnen sein werden. Im Ergebnis sind einige Stadtteile (z.B. auch Teile der Südstadt) bei einem HQ100 – anders als bis dahin bekannt – potentiell von Überflutungen bedroht.

Infolgedessen wurden Handlungsnotwendigkeiten identifiziert in Bezug auf:
· kurz- und langfristige Hochwasserschutzmaßnahmen
· Überarbeitung von Hochwassereinsatzplänen
· Stadtplanungs-und Entwicklungsvorhaben
· geplante Bauvorhaben in betroffenen Bereichen
· Kommunikationsstrategien gegenüber politischen Gremien und der Bevölkerung.

Unter der Leitung von OE 68 wurde im Januar 2022 daher stadtintern eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe Hochwasser unter Beteiligung der Fachbereiche 68 (Federführung), 37, 61, 66 und 67 ins Leben gerufen, die auch weiterhin aktiv ist. Aus diesem Kreis rekrutiert sich auch ein Hochwassergremium, das bei Erreichen der Meldestufe 3 und steigender Tendenz zusammentritt, um über konkrete Maßnahmen und Vorgehensweisen in der jeweils aktuellen Lage zu beraten. Dies ist mit Erreichen der Meldestufe 3 (4,80 m Pegelstand Herrenhausen) vor Weihnachten 2023 entsprechend so geschehen.

Die AG Hochwasser unter Federführung des Fachbereiches 68 wird sich intensiv mit den Erfahrungen und Erkenntnissen des Winterhochwassers 2023/2024 Hochwassers auseinandersetzen und in einer gesonderten Informationsdrucksache noch einmal dazu berichten. Mit Blick auf die nach den Neuberechnungen für ein HQ100 deutlich höheren Pegelständen (709 cm statt bisher 644 cm am Pegel Herrenhausen) gilt es mittel- bis langfristig weitere bauliche Maßnahmen zu erarbeiten und umzusetzen. Für die Ermittlung der notwendigen Höhen der Bauwerke müssen zunächst aufwendige Berechnungen durchgeführt werden, aus denen sich die Höhe und Länge der Aufkadungen an den jeweils gefährdeten Stellen ergeben. Bis zur Fertigstellung des erforderlichen erweiterten baulichen Hochwasserschutzes muss der Schutz der auf Grundlage des neuen HQ100 erkennbar gefährdeten Stadteile bestmöglich durch mobile Hochwasser-Schutzsystem sowie Sandsäcke und Big-Bags sichergestellt werden. Auch hier sind die o.g. Berechnungen relevant, um die passenden mobilen Hochwasser-Schutzsysteme auswählen und beschaffen zu können.

Bei den mathematischen Betrachtungen muss zudem berücksichtigt werden, welchen Einfluss die Schutzmaßnahmen (künstliche Einengung der Ausuferzonen) auf das Gesamtsystem haben (Fließgeschwindigkeit, Staudruck etc.).

Hochwasserschutz – Vorhaltungen zur Gefahrenabwehr

Durch die Bekanntmachung der sogenannten vorläufigen Sicherung des neuen HQ100 nach den Vorgaben des WHG im Niedersächsischen Ministerialblatt am 31.08.2022 sind die Werte zwischenzeitlich verbindlich und öffentlich geworden (Pegel Herrenhausen: 709 cm). Die auf Grundlage der neuen Berechnungen erstellten Karten haben sich beim Winterhochwasser 2023/2024 als zutreffend erwiesen. Hieraus leiten sich unabhängig von den Ergebnissen der noch ausstehenden o.g. Berechnungen erste als dringlich betrachtete Beschaffungsmaßnahmen des Fachbereiches Feuerwehr ab, die in der unten stehenden Tabelle aufgelistet sind. Kurzfristig zu beschaffen sind zunächst 1.000 Meter des mobilen Hochwasserschutzsystems Aquariwa sowie ein zweiter Abrollbehälter Sandsackbefüllung (AB Sand). Hierfür ist eine gesonderte Beschlussdrucksache erstellt worden.



Nr.
Kurzfristige Beschaffung von:
Anzahl/Länge
Kosten (ca.)
1.
Mobiles Hochwasserschutzsystem „Aquariwa“
1.000 m
500.000 €
2.
Abrollbehälter Sandsackbefüllung (AB-Sand)
1
300.000 €
Summe:
800.000 €
Tabelle 4: Kurzfristige Beschaffungsmaßnahmen zur Hochwasserabwehr (Einsatzplanung)


Das Hochwasserschutzsystem Aquariwa wurde bereits erfolgreich während des letzten Hochwassers in der Calenberger Neustadt und in Herrenhausen eingesetzt. Es kann im Vergleich zum Verbau von Sandsäcken oder Big-Bags mit deutlich weniger Personaleinsatz und zudem deutlich schneller aufgebaut werden. Die vorhandenen Kapazitäten des Systems mit circa 800 m sind jedoch begrenzt. Situationen mit erhöhtem Bedarf an Hochwasserschutz-Systemen erfordern eine zeitaufwendige Anfahrt von überörtlicher oder sogar länderübergreifender Hilfe durch mobile Deichsysteme (bspw. durch den französischen Katastrophenschutz im Landkreis Celle im Januar 2024) und bieten keine Garantie auf Verfügbarkeit, insbesondere wenn die benötigten Ressourcen bereits anderweitig eingesetzt sind. Eine Erweiterung des Systems um 1.000 Meter ist daher eine effiziente Sofortmaßnahme zur Stärkung des Hochwasserschutzes.

Es ist ebenfalls einsatztaktisch sinnvoll und erforderlich einen weiteren Abrollbehälter Sandsackbefüllung (AB-Sand) für die Befüllung von Sandsäcken zu beschaffen. Die Inbetriebnahme des Abrollbehälters benötigt lediglich ca. 30 Minuten und erfordert den Einsatz von nur 14 Einsatzkräften. Er ermöglicht das Befüllen von bis zu 2.000 Sandsäcken pro Stunde. Bei einer alternativen manuellen Befüllung per Hand liegt die Leistung bei lediglich ca. 400 Sandsäcken pro Stunde. Sie erfordert zudem eine deutlich größere Anzahl an Einsatzkräften, da die manuelle Befüllung mit einer sehr hohen körperlichen Belastung verbunden ist und somit die Einsatzkräfte in kurzen Zeitabständen ausgetauscht werden müssen. Die Beschaffung eines weiteren Abrollbehälters Sandsackbefüllung ist ferner dadurch begründet, dass beim vergangenen Hochwasser zeitweise mehr Sandsäcke benötigt wurden, als mit der vorhandenen Maschine gefüllt werden konnten.

Die Erkenntnisse aus dem vorangegangenen Hochwasserereignis haben zudem gezeigt, dass die Transportkapazitäten zwischen den Logistikzentren und den Einsatzorten beim Transport von Sandsäcken und anderen Gerätschaften zur Hochwasserabwehr an ihre Kapazitätsgrenzen gekommen sind. Daher ist es ggf. erforderlich, zusätzliche Transport- bzw. Logistikfahrzeuge zu beschaffen (Gewicht der Sandsackpaletten).

Das zusätzliche Equipment ist zur Abwehr von Hochwassergefahren mittel-bis langfristig erforderlich, um ausreichende Kapazitäten für die zeitgerechte Umsetzung der erforderlichen Hochwasserschutzmaßnahmen sicherstellen zu können. Für die genannten mittel- bis langfristigen Beschaffungen wird zu gegebener Zeit eine Beschlussdrucksache erstellt werden.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte sind nicht berührt.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:

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Hannover / Apr 29, 2024