Drucksache Nr. 0883/2009:
Jahresabschluss 2008 für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Hannover

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Werksausschuss für Stadtentwässerung
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
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0883/2009
5
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Jahresabschluss 2008 für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Hannover

Antrag,


1. den Jahresabschluss 2008 mit den Teilen:
A1 Bilanz
A2 Gewinn- und Verlustrechnung 2008
A3 Anhang 2008
A4 Anlagenspiegel 2008
A5 Lagebericht 2008

festzustellen.
2. Dem Vorschlag der Werkleitung zuzustimmen, den Bilanzgewinn in Höhe von
9.099.596,15 € wie folgt zu verwenden:

a) 3.770.066,76 € Abführung an den allgemeinen Haushalt der Landeshauptstadt Hannover für Eigenkapitalverzinsung.
b) 3.800.000,00 € Zuführung in die allgemeinen Rücklagen
c) Den Restbetrag von 1.529.529,39 € auf neue Rechnung vorzutragen. Somit beträgt der Gewinnvortrag insgesamt 6.302.375,89 €.
3. Die Entlastung der Werkleitung zu beschließen
(Fritz Tolle 01.01.08 - 30.09.08 ; Wilhelm Börger 01.10.08-31.12.08)

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Aussagen zur Geschlechterdifferenzierung gemäß Beschluss des Rates vom 03. Juli 2003 (s. DS 1278/2003) sind im Falle dieser Drucksache nicht relevant und werden daher auch nicht näher ausgeführt.

Kostentabelle

Außer der unter 2 a) genannten Abführung an den allgemeinen Haushalt der Landeshauptstadt Hannover für die Eigenkapitalverzinsung entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages


Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2008 beauftragte Wirtschaftsprüfungs- gesellschaft WIBERA erteilte gemäß Prüfungsbericht ein uneingeschränktes Testat.

Aufgrund des Beschlusses des Rates der Stadt Hannover (§ 6 der Haushaltssatzung 2008) bleibt gemäß Artikel 6 Absatz 4 des Gesetzes zur Neuordnung des Ge- meindehaushaltsrechts und zur Änderung gemeindewirtschaftlicher Vorschriften vom 15.11.2005 für Eigenbetriebe der Landeshauptstadt Hannover, die am 31.12.2005 bereits bestehen, § 113 Absatz 1 NGO in der bis zum 31. Dezember 2005 geltenden Fassung für das Haushaltsjahr 2008 weiter anwend- bar. Dementsprechend gilt auch für den Jahresabschluss 2008 der Stadtentwässerung Hannover die Verordnung über Eigenbetriebe und andere prüfungspflichtige Einrichtungen (Eigenbetriebsver- ordnung).

Das Rechnungsprüfungsamt hat am 02.04.2009 nach § 28 Absatz 3 der Nds. Eigen- betriebsverordnung den Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über die Prü- fung des Jahresabschlusses 2008 ohne ergänzende Feststellungen an den Ober- bürgermeister und an die Kommunalaufsicht weitergeleitet.

Nach § 30 der Nds. Eigenbetriebsverordnung stellt der Rat den Jahresabschluss und den Lagebericht fest, beschließt über die Entlastung der Werkleitung sowie über die Verwendung des Jahresgewinnes oder die Behandlung des Jahresverlustes.
68.0 
Hannover / 23.04.2009