Antrag Nr. 0881/2022 N1:
Neufassung: Änderungsantrag der CDU-Fraktion gemäß § 12 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover zu Drucks. Nr. 2425/2021 (Ausweitung und Verstetigung von Einwohner*innenbeteiligung in der Landeshauptstadt Hannover)

Informationen:

verwandte Drucksachen:

0881/2022 (Originalvorlage)
 > 1. Neufassung der Originalvorlage
2425/2021 (Ursprungsvorlage)

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksräte 01 - 13

Antragsteller(in):

CDU-Fraktion

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Neufassung: Änderungsantrag der CDU-Fraktion gemäß § 12 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover zu Drucks. Nr. 2425/2021 (Ausweitung und Verstetigung von Einwohner*innenbeteiligung in der Landeshauptstadt Hannover)

Antrag

Antrag zu beschließen:
Der Antragstext wird wie folgt geändert:
Antrag,
zu beschließen

1. Die in der Anlage 1 formulierte Leitlinie für die Beteiligung der Einwohner*innen der Landeshauptstadt Hannover ist Grundlage für zukünftige Beteiligungsprozesse (...).

2. Die Verwaltung legt dem Rat schnellstmöglich eine Vorhabenliste mit maximal 3 Pilotprojekten inklusive des zeitlichen Rahmens ihrer Umsetzung vor.

Diese Beteiligungsvorhaben werden auf der Grundlage der Leitlinien verantwortlich vom jeweiligen Dezernat umgesetzt und von der stadtverwaltungsinternen Koordinierungsstelle für Einwohner*innenbeteiligung begleitet und beraten. Diese sorgt für die Qualitätssicherung im Sinne der Leitlinie und berichtet regelmäßig auch in den entsprechenden Fachausschüssen und Stadtbezirksräten gemeinsam mit dem fachlich zuständigen Dezernat der Verwaltungsführung, den Fachausschüssen und dem Rat. An diesen Beteiligungsvorhaben sollen die Leitlinie und die Handlungsempfehlungen überprüft und ggf. angepasst werden.

3. Die Beteiligungsvorhaben werden von einem Bürger*innenrat begleitet. Eine eigens eingerichtete Expert*innengruppe aus der Stadt Hannover berät die Stadtverwaltung in der Umsetzung der Vorhaben.

Der von dem Bereich „Wahlen und Statistik“ hierfür zusammengestellte, repräsentativen Kriterien entsprechende Personenkreis wird den beteiligten

Fachausschüssen in Form einer Beschlussdrucksache zur Abstimmung im Vorfeld vorgelegt.


4. Ebenfalls wird die Zusammensetzung der Expert*innengruppe den Gremien im Vorfeld zur Beschlussfassung vorgestellt.
Diese sollte aus dem/der LeiterIn der Koordinierungsstelle für die Beteiligung von Einwohner*innen, jeweils einem Mitglied jeder Ratsfraktion, Grundmandatsträgern ohne Stimmrecht und bis zu 6 externen Sachverständigen bestehen.

5. Die finanziellen Auswirkungen dieser Neuausrichtung sind umgehend auszuarbeiten und den Kosten des bisherigen Bürgerpanels transparent gegenüber zu stellen.
Den Gremien ist vor dem Start des ersten Beteilungsprozesses ein entsprechender Bericht vorzulegen.

6. Die Anlage 2 zur Drucksache wird zurückgestellt bis die offenen Punkte zu 3-5 dieses Antrages geklärt sind.

Begründung:
Erfolgt mündlich.
Felix Semper
Vorsitzender

Begründung


Erfolgt mündlich.