Drucksache Nr. 0881/2004 N1:
Bebauungsplan Nr. 1663
- Stadtteilgarage Kriegerstraße -
Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Vahrenwald-List

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Vahrenwald-List (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Neufassung
0881/2004 N1
3
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Bebauungsplan Nr. 1663
- Stadtteilgarage Kriegerstraße -
Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss

Antrag,


1. die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1663 zu beschließen,
2. dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1663 mit Begründung zuzustimmen und
3. die öffentliche Auslegung des Entwurfes mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Durch den Bau der Stadtteilgarage wird beabsichtigt, die bisher durch den ruhenden Verkehr oftmals versperrten Gehwegflächen zu entlasten und der eigentlichen Nutzung zurückzuführen. Mütter mit Kinderwagen, Rollstuhlfahrer, kleine Kinder mit ihren Fahrrädern u. a. könnten dann wieder unbehindert den Gehweg nutzen und sich entgegenkommende Verkehrsteilnehmer müssten nicht Hauseingänge oder die Fahrbahn zum Ausweichen benutzen.

Durch technische Vorkehrungen und durch Maßnahmen in der Bauausführung (Zugänglichkeit, Einsehbarkeit, Übersichtlichkeit, Beleuchtung, Frauenparkplätze) sind Möglichkeiten vorhanden, die Sicherheit insbesondere für Frauen zu optimieren. Weiterhin wird sich das geplante Stadtteilparkhaus in einer belebten Umgebung befinden, was für das Sicherheitsgefühl ebenfalls ausschlaggebend ist.

Kostentabelle


Die zu erwartenden finanziellen Auswirkungen des Bebauungsplanes Nr. 1663 werden in der Begründung zum Bebauungsplan unter Abschnitt 4 "Kosten für die Stadt" dargelegt.

Begründung des Antrages


Der Bezirksrat Vahrenwald - List fasste am 17.03.2003 den Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger mit dem Planungsziel, auf den zukünftig frei werdenden Flächen einer Elektrofirma an der Kriegerstraße eine dringend benötigte Stadtteilgarage zu errichten. Die Firma beabsichtigt, in das Gewerbegebiet am Karl-Imhoff-Weg in Vahrenwald umzusiedeln. Die vorhandenen Büro-, Lager- und anderen Betriebsgebäude sollen abgebrochen werden. Im rückwärtigen Grundstücksbereich kann dann eine Stadtteilgarage entstehen, die dazu beitragen soll, den Stadtteil von den Behinderungen durch den ruhenden Verkehr zu entlasten.

Weiterhin soll im vorderen Bereich des Grundstücks direkt an der Kriegerstraße die Möglichkeit eröffnet werden, die bestehende Baulücke und damit den Blockrand zu schließen.

Der Bebauungsplan liegt im Geltungsbereich des Durchführungsplanes Nr. 40. Mit der Aufstellung des vorliegenden Bebauungsplanes soll ferner die Rechtsunsicherheit beseitigt werden, die bei der Umstellung des Durchführungsplanes Nr. 40 von der Bauordnung von 1943 auf die Baunutzungsverordnung (BauNVO) von 1968 entstanden ist.

Die Bekanntgabe der Planungsziele fand vom 03.04.2003 bis zum 02.05.2003 statt. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger gingen keinerlei Hinweise oder Zuschriften ein.



Im Rahmen der Beschlussfassung zur frühzeitigen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger wurde im Bezirksrat ein Zusatzantrag der Fraktion BÜNNIS 90/DIE GRÜNEN (Nr. 15-0641/2003) vorgelegt. Danach wurde der Beschlussdrucksache zur frühzeitigen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger mit der Maßgabe zugestimmt, dass folgende Punkte hinzugefügt werden:
1. In der Stadtteilgarage Kriegerstraße werden bei Bedarf sowie in Abstimmung zwischen Investor und Carsharing-Betreibern Carsharing-Stellplätze zur Verfügung gestellt.
2. Die Verwaltung prüft, wieweit die Stadtteilgarage für die angrenzenden Wohngebäude im Sinne kurzer Wege zusätzlich über separate Fusswege erschlossen werden kann.
3. Die Verwaltung prüft, wieweit in dem geplanten Gebäudekomplex die Nutzung von Fernwärme bzw. eines Blockheizkraftwerkes Berücksichtigung finden kann.

Stellungnahme der Verwaltung:
Zu 1. Für die ca. 170 Stellplätze im geplanten Stadtteilparkhaus ist bei der Stadt Hannover in der Finanzplanung für die Jahre 2004 und 2005 eine Bezuschussung vorgesehen. Ein entsprechender Bauantrag liegt der Verwaltung vor. Sobald für den Bebauungsplan Planreife besteht, wird zusammen mit dem Baugenehmigungsverfahren die Bezuschussung vertraglich konkret verhandelt. Die Verwaltung wird das Thema "Carsharing-Stellplätze" in die Verhandlungen einbeziehen.
Zu 2. Die Verwaltung wird Möglichkeiten und Bereitschaft für die Zugänglichkeit zum Stadtteilparkhaus für die angrenzenden Wohngebäude im Sinne kurzer Wege zusätzlich über separate Fußwege prüfen bzw. verhandeln.
Zu 3. Der Wärmebedarf des Stadtteilparkhauses ist nur minimal. Erforderlich ist voraussichtlich die Beheizung der Fahrrampen zur Frostsicherheit. Dies wird in der Regel elektronisch gesteuert. Ferner werden voraussichtlich lediglich die Räumlichkeiten für eine evtl. Hausmeistertätigkeit beheizbar sein. Für diesen geringen Wärmebedarf ist nach Auskunft der Stadtwerke Hannover AG Fernwärme bzw. ein Blockheizkraftwerk nicht ausreichend lukrativ. Es wird daher eine Gasversorgung vorgesehen werden.










Die gutachterliche Stellungnahme der damaligen Landschafts- und Naturschutzabteilung ist als Anlage beigefügt.

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß dem Gesetz über die Umweltverträglichkeits- prüfung (UVPG) ist aufgrund der geringen Umweltauswirkungen nicht erforderlich.

Um die Rechtsverbindlichkeit der Bebauungsplanänderung herbeiführen zu können, sind die beantragten Beschlüsse erforderlich.


 
Hannover / 25.05.2004