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BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandtBebauungsplan Nr. 1663
- Stadtteilgarage Kriegerstraße -
Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss
Antrag,
1. die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1663 zu beschließen,
2. dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1663 mit Begründung zuzustimmen und
3. die öffentliche Auslegung des Entwurfes mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
zu beschließen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Durch den Bau der Stadtteilgarage wird beabsichtigt, die bisher durch den ruhenden Verkehr oftmals versperrten Gehwegflächen zu entlasten und der eigentlichen Nutzung zurückzuführen. Mütter mit Kinderwagen, Rollstuhlfahrer, kleine Kinder mit ihren Fahrrädern u. a. könnten dann wieder unbehindert den Gehweg nutzen und sich entgegenkommende Verkehrsteilnehmer müssten nicht Hauseingänge oder die Fahrbahn zum Ausweichen benutzen.
Durch technische Vorkehrungen und durch Maßnahmen in der Bauausführung (Zugänglichkeit, Einsehbarkeit, Übersichtlichkeit, Beleuchtung, Frauenparkplätze) sind Möglichkeiten vorhanden, die Sicherheit insbesondere für Frauen zu optimieren. Weiterhin wird sich das geplante Stadtteilparkhaus in einer belebten Umgebung befinden, was für das Sicherheitsgefühl ebenfalls ausschlaggebend ist.
Kostentabelle
Die zu erwartenden finanziellen Auswirkungen des Bebauungsplanes Nr. 1663 werden in der Begründung zum Bebauungsplan unter Abschnitt 4 "Kosten für die Stadt" dargelegt.
Begründung des Antrages
Der Bezirksrat Vahrenwald - List fasste am 17.03.2003 den Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger mit dem Planungsziel, auf den zukünftig frei werdenden Flächen einer Elektrofirma an der Kriegerstraße eine dringend benötigte Stadtteilgarage zu errichten. Die Firma beabsichtigt, in das Gewerbegebiet am Karl-Imhoff-Weg in Vahrenwald umzusiedeln. Die vorhandenen Büro-, Lager- und anderen Betriebsgebäude sollen abgebrochen werden. Im rückwärtigen Grundstücksbereich kann dann eine Stadtteilgarage entstehen, die dazu beitragen soll, den Stadtteil von den Behinderungen durch den ruhenden Verkehr zu entlasten.
Weiterhin soll im vorderen Bereich des Grundstücks direkt an der Kriegerstraße die Möglichkeit eröffnet werden, die bestehende Baulücke und damit den Blockrand zu schließen.
Der Bebauungsplan liegt im Geltungsbereich des Durchführungsplanes Nr. 40. Mit der Aufstellung des vorliegenden Bebauungsplanes soll ferner die Rechtsunsicherheit beseitigt werden, die bei der Umstellung des Durchführungsplanes Nr. 40 von der Bauordnung von 1943 auf die Baunutzungsverordnung (BauNVO) von 1968 entstanden ist.
Die Bekanntgabe der Planungsziele fand vom 03.04.2003 bis zum 02.05.2003 statt. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger gingen keinerlei Hinweise oder Zuschriften ein.
Die gutachterliche Stellungnahme der damaligen Landschafts- und Naturschutzabteilung ist als Anlage beigefügt.
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß dem Gesetz über die Umweltverträglichkeits- prüfung (UVPG) ist aufgrund der geringen Umweltauswirkungen nicht erforderlich.
Um die Rechtsverbindlichkeit der Bebauungsplanänderung herbeiführen zu können, sind die beantragten Beschlüsse erforderlich.