Antrag Nr. 0879/2024:
Dringlichkeitsantrag der AfD-Fraktion: Prüfauftrag: Bezahlkarte statt Bargeld, Sachleistungsprinzip für Asylbewerber konsequent umsetzen

Inhalt der Drucksache:

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Dringlichkeitsantrag der AfD-Fraktion: Prüfauftrag: Bezahlkarte statt Bargeld, Sachleistungsprinzip für Asylbewerber konsequent umsetzen

Antrag

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen,

1. ob die Leistungen für Asylbewerber nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) anstatt als Zahlung von Bargeld mittels einer Bezahlkarte umzusetzen ist.

2. ob in Zusammenarbeit mit Geldinstituten die Durchführung der „Bezahlkarte für Asylbewerber“ möglich ist, die folgende Voraussetzungen erfüllt:

a. Die Nutzung der Bezahlkarte ist ausschließlich für Zahlungen innerhalb Deutschlands möglich. Insbesondere ist diese ausschließlich auf die Deckung der notwendigen Bedarfe des täglichen Lebens zu beschränken.

b. Geldtransfers in das Ausland sind ausgeschlossen.

c. Die Bezahlkarte ist für die Nutzung von bestimmten Unternehmen, wie beispielsweise Glückspielanbieter, gesperrt.

3. Der Stadtrat wird regelmäßig über die Prüfungsergebnisse informiert.

Begründung


Der aktuelle Flüchtlingszustrom bringt die Kommunen und auch die Landeshauptstadt Hannover an ihre Belastungsgrenze. In der Folge ergeben sich erhebliche negative Auswirkungen auf die Finanzen der Stadt. Es ist deshalb wichtig die Anreize für eine ungesteuerte Migration nach Deutschland zu senken. Die hohen Sozialleistungen für Asylbewerber sind ein Grund, der dazu beiträgt, dass übermäßig viele Migranten einen Aufenthalt in Deutschland gegenüber einem Aufenthalt in einem anderen EU-Mitgliedstaat bevorzugen. Die Höhe der Sozialleistungen für Menschen im Asylverfahren und auch für abgelehnte und damit ausreisepflichtige Asylbewerber mit und ohne Duldung richtet sich in Deutschland nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und sichert das Existenzminimum für die Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG. Um Anreize zu verringern, sind Bargeldzahlungen von Leistungen unbedingt zu vermeiden. Dieser Standpunkt wird inzwischen auch von den Ministerpräsidenten der Bundesländer sowie der Bundesregierung unterstützt.

Die Einführung der Bezahlkarte für Flüchtlinge wurde im Bundestag am 12.04.2024 beschlossen, die Ausgestaltung obliegt allerdings den Ländern.*

Die Bürger erwarten nun zurecht, dass den Ankündigungen Taten folgen. Die Landeshauptstadt Hannover kann hier bundesweit als einer der Vorreiterstädte fungieren. Überweisungen von der Bezahlkarte ins, sowie Zahlungen im Ausland sollen damit nicht mehr möglich sein. Dadurch werden auch weitere Zahlungen an Schlepper erschwert und damit Schlepper- und Schleuserkriminalität langfristig eingedämmt.

Jens Keller

Fraktionsvorsitzender