Informationen:
verwandte Drucksachen:
0879/2024 (Originalvorlage) |
Beratungsverlauf:
- 02.05.2024: Verwaltungsausschuss: Einstimmig abgelehnt
- 16.05.2024: Ratsversammlung: Gegen 3 Stimmen abgelehnt.
Antragsteller(in):
AfD-Fraktion
0879/2024 (Originalvorlage) |
AfD-Fraktion
1. ob die Leistungen für Asylbewerber nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) anstatt als Zahlung von Bargeld mittels einer Bezahlkarte umzusetzen ist.
2. ob in Zusammenarbeit mit Geldinstituten die Durchführung der „Bezahlkarte für Asylbewerber“ möglich ist, die folgende Voraussetzungen erfüllt:
a. Die Nutzung der Bezahlkarte ist ausschließlich für Zahlungen innerhalb Deutschlands möglich. Insbesondere ist diese ausschließlich auf die Deckung der notwendigen Bedarfe des täglichen Lebens zu beschränken.
b. Geldtransfers in das Ausland sind ausgeschlossen.
c. Die Bezahlkarte ist für die Nutzung von bestimmten Unternehmen, wie beispielsweise Glückspielanbieter, gesperrt.
3. Der Stadtrat wird regelmäßig über die Prüfungsergebnisse informiert.
Die Einführung der Bezahlkarte für Flüchtlinge wurde im Bundestag am 12.04.2024 beschlossen, die Ausgestaltung obliegt allerdings den Ländern.*
Die Bürger erwarten nun zurecht, dass den Ankündigungen Taten folgen. Die Landeshauptstadt Hannover kann hier bundesweit als einer der Vorreiterstädte fungieren. Überweisungen von der Bezahlkarte ins, sowie Zahlungen im Ausland sollen damit nicht mehr möglich sein. Dadurch werden auch weitere Zahlungen an Schlepper erschwert und damit Schlepper- und Schleuserkriminalität langfristig eingedämmt.
Jens Keller
Fraktionsvorsitzender