Antrag Nr. 0878/2015:
Zusatzantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 0659/2015 (Änderung der Vergnügungsteuersatzung)

Informationen:

verwandte Drucksachen:

0878/2015 (Originalvorlage)
0659/2015 (Ursprungsvorlage)

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

CDU-Fraktion

Inhalt der Drucksache:

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Zusatzantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 0659/2015 (Änderung der Vergnügungsteuersatzung)

Antrag zu beschließen:

Der Antrag wird wie folgt ergänzt:

der Rat der Landeshauptstadt Hannover beschließt die als Anlage 1 beigefügte Änderungssatzung zur Vergnügungssteuersatzung. Die Änderungssatzung soll am 01.07.2015 in Kraft treten.

Darüber hinaus legt die Verwaltung den Ratsgremien bis zu den Sommerferien eine Drucksache vor, die darstellt, wie Maßnahmen zur Suchtprävention im Zusammenhang mit den Zielsetzungen des Glücksspielstaatsvertrages, z.B. durch verstärkte Kontrollen hinsichtlich Aufenthalt und Nutzung der Geräte durch Jugendliche, besser als bisher umgesetzt werden können.


Begründung:

Trotz der vergangenen Erhöhung der Vergnügungssteuer ist bislang der erwünschte Effekt, dass weniger Spielautomaten in der Landeshauptstadt Hannover betrieben würden, ausgeblieben. Zudem steigt die Zahl der Spielsüchtigen immer weiter an. Besonders gefährdet sind hier Jugendliche. Aus diesem Grund wäre es wünschenswert, dass aus den Mehreinnahmen in eine verstärkte und weiterführende Prävention investiert wird. Hierzu gehört auch die personelle Aufstockung für die Kontrolle der Präventionsmaßnahmen.



Jens Seidel
Vorsitzender

Begründung: