Informationsdrucksache Nr. 0875/2018:
Sachstandsbericht zu dem Europäischen Hilfsprojekt für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP)

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverInformationsdrucksache-ZeichenInformationsdrucksache
In den Ausschuss für Integration, Europa und Internationale Kooperation (Internationaler Ausschuss)
In den Sozialausschuss
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0875/2018
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Sachstandsbericht zu dem Europäischen Hilfsprojekt für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP)

Die hier zusammengestellte Drucksache beschäftigt sich mit der Umsetzung des „Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen in Deutschland“ (EHAP) durch die Koordinierungsstelle Zuwanderung Osteuropa in Kooperation mit Migrantenselbstorganisationen und Trägern der freien Wohlfahrtspflege in der Landeshauptstadt Hannover. Im Folgenden werden zunächst die Ziele und die Projektstruktur des EHAP dargestellt. Im Anschluss folgt die Darstellung der konkreten Umsetzung des EHAP innerhalb der Landeshauptstadt Hannover. Zusammenfassend werden die Zwischenergebnisse der bisherigen Förderperiode im Anschluss präsentiert. Ebenso schließt sich ein Ausblick über den bisherigen Projektzeitraum (Ende 2018) hinaus an. Informationen zur Finanzierung des Projektes finden sich im letzten Abschnitt.

1. „Europäischer Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen in Deutschland“ (EHAP)

Ziel des EHAP in Deutschland ist die Förderung des sozialen Zusammenhalts und der sozialen Eingliederung von armutsgefährdeten und von sozialer Ausgrenzung bedrohten Personen. Der EHAP leistet somit einen Beitrag zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung. Aus Mitteln des EHAP werden Menschen in Deutschland unterstützt, die unter Armut leiden und keinen oder nur unzureichenden Zugang zu den Beratungs- und Unterstützungsangeboten des regulären Hilfesystems haben.

Das sind:
1. besonders benachteiligte neuzugewanderte Unionsbürger/-innen
2. Kinder von besonders benachteiligten neuzugewanderten Unionsbürgern/-innen
3. Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Personen



Ein Teil der neuzugewanderten Unionsbürger/-innen sowie der neuzugewanderten Kinder von Unionsbürgern/-innen ist aufgrund seiner persönlichen Lebensumstände besonders belastet. Diese Menschen lebten in ihren Herkunftsstaaten in Verhältnissen, die von Armut und sozialer Ausgrenzung geprägt waren und finden auch in Deutschland nur schwer Zugang in die Gesellschaft. Diese Personengruppen haben bereits in ihren Heimatländern am Rande des Existenzminimums gelebt und haben bedingt durch den täglichen Kampf um das Lebensnotwendige den Schulbesuch und damit das Thema Bildung als nicht vordringlich betrachtet. Sie leben in der Heimat am Rande der Städte unter schwierigen Wohnverhältnissen (kein Strom, kein fließend Wasser etc.). Gerade unter der Gruppe der Rumänen/-innen gibt es viele, die bereits vor Jahren nach Spanien ausgewandert sind. Jedoch konnten sie auch dort aufgrund mangelnder Qualifikation oft nur Arbeitsstellen im Niedriglohnsektor z. B. als Erntehelfer besetzen. Durch die Wirtschaftskrise in Spanien waren die Menschen aus Rumänien die Ersten, die ihre Arbeitsplätze verloren und nun auf der Suche nach einem besseren Leben in Deutschland sind. Oft ist zu beobachten, dass Frauen früh heiraten und Kinder bekommen. Daraus resultiert, dass diese Frauen nur sehr eingeschränkten Zugang zu Bildung haben. Viele von ihnen verfügen daher über mangelnde Sprachkenntnisse, haben eine fehlende oder geringe schulische sowie berufliche Qualifikation, sind gesundheitlich eingeschränkt oder leben unter problematischen Wohnbedingungen.

EHAP erfüllt eine Brückenfunktion zwischen den Zielgruppen und bestehenden Beratungs- und Unterstützungsangeboten des regulären Hilfesystems. Gefördert werden zusätzliche Personalstellen, insbesondere Berater/-innen für aufsuchende Arbeit oder in lokalen Beratungsstellen. Sie sollen den Betroffenen helfen, Zugang zu bestehenden Angeboten zu finden, z.B. Sprachkursen oder medizinischer Beratung. Kinder von EU-Zugewanderten sollen an bestehende Angebote der frühen Bildung und der sozialen Betreuung wie Kindertagesstätten oder andere vorschulische Angebote oder Freizeitangebote herangeführt werden. Rein materielle Leistungen können aus Mitteln des EHAP nicht gefördert werden. Eine wesentliche Voraussetzung für die Förderung ist das Eingehen einer Kooperationsvereinbarung zwischen Kommunen und Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege oder anderen freigemeinnützigen Trägern.
Die Landeshauptstadt Hannover, in diesem Fall das Sozial – und Sportdezernat, hat schon frühzeitig mit Vertretern/-innen diverser Träger der freien Wohlfahrtspflege und Migrantenselbstorganisationen Kontakt aufgenommen, um über ein mögliches Interesse an diesem von der Europäischen Union und dem Bund geförderten Projekt zu sprechen.

Konkret waren folgende drei Teilprojekte vorgesehen:

1. Unterstützungsnetzwerk bei der Integration von Zuwanderern/-innen aus der EU in die Gesellschaft und in die Regelsysteme.
2. Gelingende Integration und Erhöhung der Teilhabe von neu zugewanderten EU-Bürgern/-innen über verstärkte Beratung hinsichtlich der Systeme der frühkindlichen Bildung.
3. Verbesserung des Zugangs Wohnungsloser und von Wohnungslosigkeit bedrohter Personen zu materieller Unterstützung und sozialen Dienstleistungen.

Es wurde hier eine Möglichkeit gesehen, die Arbeit der in 2014 eingerichteten Koordinierungsstelle Zuwanderung Osteuropa (siehe auch die Drucksachen 2607/2013 und 1070/2015) zu unterstützen und zu intensivieren. Dies gilt insbesondere für die beiden ersten Teilprojekte.

Da ein entsprechendes Interesse vorhanden war, erfolgte im Jahr 2015 die Teilnahme an einem Interessenbekundungsverfahren. Insgesamt hatten 191 Träger form- und fristgerecht eine Interessenbekundung eingereicht. Davon wurden 88 Projekte ausgewählt und die Landeshauptstadt Hannover, welche sich in Kooperation mit Trägern der freien Wohlfahrtspflege und Migrantenselbstorganisationen auf die ersten beiden Teilprojekte beworben hatte, wurde mit beiden Teilprojekten ausgewählt. Insgesamt wurden in Niedersachsen 10 Projekte ausgewählt. Nach dem erfolgreichen Abschluss des Interessenbekundungsverfahren erfolgte das Antragsverfahren, in welchem der Landeshauptstadt Hannover mit ihren Partnern/-innen ebenfalls für beide Teilprojekte der Zuschlag erteilt wurde.


Durch einen vorgezogenen Maßnahmenbeginn war der Start auf Januar 2016 festgelegt. Die Dauer des Projektes ist auf drei Jahre (bis 31.12.2018) angelegt. Da der endgültige Zuwendungsbescheid jedoch erst Ende April 2016 erlassen wurde, haben die einzelnen Projektpartner/-innen nicht zwingend zum Januar 2016 begonnen.

Die Hauptzielgruppe sind neuzugewanderte EU- Bürger/-innen aus Rumänien und Bulgarien. Aus diesem Grund sollte auch versucht werden, möglichst muttersprachliches Personal zu finden, welches die Beratungen durchführt. Dies ist zumindest teilweise geglückt.

2. Umsetzung der beiden Teilziele innerhalb der Landeshauptstadt Hannover

In Hannover werden durch die Mittel des EHAP der Aufbau eines „Unterstützungsnetzwerkes bei der Integration von Zuwanderern/-innen aus der EU in die Gesellschaft und in die Regelsysteme“ (Teilprojekt 1) und die „gelingende Integration und Erhöhung der Teilhabe von neu zugewanderten EU-Bürgern/-innen über verstärkte Beratung hinsichtlich der Systeme der frühkindlichen Bildung“ (Teilprojekt 2) finanziert. Beide Projekte zeichnen sich in der Umsetzung durch folgende Punkte aus:
  • einen niedrigschwelligen Ansatz in schon bestehenden Einrichtungen,
  • die aufsuchende Arbeit in vorhandenen Anlaufstellen,
  • den kooperativen Einsatz von Haupt – und Ehrenamt,
  • die Notwendigkeit Ehrenamtliche zu qualifizieren und einzubinden sowie
  • Sprachen- und Kompetenzvielfalt aller am Projekt beteiligten Personen.

Die Umsetzung der Aufgaben und Ziele haben die Kooperationspartner/-innen in eigener Verantwortung zu steuern.
Der Fördergeber finanziert in diesen Projekten keine Projektleitung, die Aufgaben der Steuerung des Projektes, die Abstimmung und Koordination von Prozessketten, das Zielcontrolling oder die Evaluation der Projekte wahrnimmt.

Allerdings ist bei der Landeshauptstadt Hannover insgesamt eine halbe Stelle für die finanztechnische Abwicklung beider Teilziele vorgesehen. Die dort tätige Kollegin übernimmt zusammen mit der Leitung der Koordinierungsstelle Zuwanderung Osteuropa die notwendigen Funktionen.
Über diese genannten Aufgaben hinaus erfolgt die Abrechnung der Zuwendungen komplett über die Kollegin der Landeshauptstadt. Sie muss sich sowohl darum kümmern, dass die entsprechenden Belege in das entsprechende Programm eingepflegt werden, als auch die Weiterleitung an das Bundesverwaltungsamt (prüfende und auszahlende Stelle) und letztlich die Weiterleitung der ausgezahlten Beträge an die Projektpartner/-innen. Sämtliche diesbezüglichen Fragen werden über die Verwaltung geklärt.
Obwohl es zwei unterschiedliche Teilprojekte sind, zeigt die Praxis die thematische Verschränkung, welche eine strikte Trennung nahezu unmöglich macht.



Es finden daher regelmäßige Arbeitstreffen der Teilprojekte zum Zwecke des Erfahrungsaustausches statt. Diese Austauschmöglichkeiten ebenso wie die Hinweise auf mögliche Fristen, das Zusammenführen von Informationen etc. werden von den oben genannten Mitarbeiterinnen der Landeshauptstadt organisiert und begleitet, da es trotz der fehlenden Projektleitung zu den Aufgaben der Landeshauptstadt als Antragstellerin und Zuwendungsempfängerin gehört, entsprechende koordinierende Aufgaben wahrzunehmen.

Teilprojekt 1: Unterstützungsnetzwerk bei der Integration von Zuwanderern/-innen aus der EU in die Gesellschaft und in die Regelsysteme

Das Teilprojekt 1 wird durch einen Verbund aus dem Caritas-Verband Hannover e. V., dem Diakonischen Werk Hannover, Can Arkadas e. V. und der Landeshauptstadt Hannover bearbeitet. Insgesamt sind fünf Vollzeitstellen im Bereich der Beratung der neuzugewanderten EU-Bürger/-innen vorhanden.

Die Zuwandernden brauchen Orientierung und Beratung um Perspektiven entwickeln zu können. Ein System aus aufsuchender Arbeit und Orientierungsstelle als systematischer Bestandteil muss frühe Zugänge und die notwendige Begleitung und Beratung gewährleisten. Es gilt also eine Verbindung zwischen der Basisversorgung einerseits sowie einer Erstberatung zur Sondierung der lebenspraktischen, kulturellen und sozialen Bedarfssituationen andererseits herzustellen. Es ist auffällig, dass die Nutzer/-innen der Anlaufstellen den Kontakt zu professionellen sozialen Diensten nur bedingt von sich aus herstellen. Über diese Möglichkeiten muss informiert und zur Inanspruchnahme motiviert werden. Mit diesem Projekt werden die dezentralen Anlaufstellen in die Lage versetzt, über zusätzliches qualifiziertes Fachpersonal nicht nur zu beraten, sondern auch auf dem Weg in die Regelsysteme begleitend zur Seite zu stehen.
Die Träger und der Migrantenverein in diesem Projekt bieten in den angebundenen Einrichtungen regelmäßige Sprechstunden parallel zu den Öffnungszeiten der Anlaufstellen der Basisversorgung an. Gleichzeitig wurden Kapazitäten aufgebaut, um aufsuchende soziale Arbeit leisten zu können. Weitere Mitarbeiter/-innen in den Einrichtungen der Träger und des Migrantenvereins werden kulturell geschult und es werden Grundkenntnisse über die spezifischen Bedürfnisse der Zielgruppe vermittelt.

Der Caritas-Verband betreibt zusammen mit Fairkauf in Linden-Süd einen Second Hand Shop sowie das Cafe Allerlei, in dem viele kostenfreie Aktivitäten für die Bewohner/-innen des Stadtteils stattfinden. Das Diakonische Werk hat im Stadtteil Mitte eine Kleiderkammer, die ebenfalls von EU-Bürgern/-innen frequentiert wird, so dass auch dort eine erste direkte Kontaktaufnahme möglich ist. Can Arkadas hat vielfältige Angebote von Sprachkursen über Bewegungskurse bis hin zu kulturellen Aktivitäten. Der Sitz des Vereins ist ebenfalls im Stadtteil Mitte. Die Beraterstelle der Landeshauptstadt Hannover ist bei der Koordinierungsstelle Zuwanderung Osteuropa mit Sitz im Stadtteil Linden- Mitte angesiedelt. Alle dezentralen Angebote (und deren Mitarbeiter/-innen) haben eine inhaltliche Anknüpfung an die Koordinierungsstelle Zuwanderung Osteuropa bei der Landeshauptstadt Hannover erhalten. Alle Standorte sind den EU-Bürgern/-innen bereits bekannt und wurden in der Vergangenheit genutzt.

Teilprojekt 2: Gelingende Integration und Erhöhung der Teilhabe von neu zugewanderten EU-Bürgern/-innen über verstärkte Beratung hinsichtlich der Systeme der frühkindlichen Bildung

Für das Teilziel 2 besteht der Verbund aus der Arbeiterwohlfahrt Region Hannover e.V., dem Deutschen Roten Kreuz Region Hannover e.V., Kargah e. v. und der Landeshauptstadt Hannover. Bei diesem Teilziel sind vier Vollzeitstellen im Bereich der Beratung vorhanden.

Ziel des Projektes im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes ist es, Teilhabe und Bildung von Kindern - darüber aber auch der Eltern - zu befördern. Mit der Perspektive der Heranführung an die frühkindliche Bildung gilt es im Rahmen dieses Projektes, dass alle Facetten von frühkindlicher Bildung adressiert werden: Alltagsbildung, Sprachbildung, vorschulische Bildung sowie Elternbildung und Erziehung. Hinzu kommt ebenso die Qualifizierung und Sensibilisierung derjenigen, die insbesondere in Krippen und Kindertagesstätten oder auch als Tagesmütter mit dieser Zielgruppe auf der praktischen Ebene in Kontakt kommen, wie auch derjenigen, die in Verwaltungen und Politik Entscheidungen in diesem Bereich treffen.

Die Angebote und die Beratung werden so ausgestaltet, dass bereits sehr frühzeitig auf die Eltern und Familien zugegangen wird, um eine frühe Heranführung der Kinder und Eltern an erziehungsfördernde Angebote zu gewährleisten oder auch eine bedarfsgerechte Vermittlung in vorhandene Angebote zu ermöglichen. Ziel ist es, Hilfe zur Selbsthilfe im Sinne von Teilhabemöglichkeiten zu leisten. Die Näherung an die Familien erfolgt über Beziehungsangebote und Vertrauensarbeit. Es muss gelingen, eine „Eintrittskarte“ in die Familie(n) zu bekommen. Die Ansprache soll der Lebenswirklichkeit der Zielgruppe entsprechen und im Sinne einer ganzheitlichen Betrachtung erfolgen. Das bedeutet, dass z.B. an die Kinder gerichtete Angebote von Beginn an auch als Angebote an die Eltern mitgedacht werden müssen und umgekehrt.

Das Projekt wird durch die Partner/-innen des Kooperationsverbundes in Teilprojekten durchgeführt, wobei
a) zur Vermeidung von Doppelstrukturen von Beginn an eine Zuschreibung räumlich voneinander unterschiedener Sozialräume erfolgte und
b) sich die methodische Herangehensweise bewusst unterscheiden soll, weil es noch kein erfolgversprechendes Standardverfahren zur Näherung an die Zielgruppe gibt.

All den Methoden liegt das Verständnis zugrunde, dass es bei dieser Zielgruppe um sehr konkrete/praktische Einzelfallhilfe und tendenziell eher um individuelle Begleitung (Langzeit) als um Kurzzeitberatung geht. Bei dieser Begleitung handelt es sich um eine Begleitung in Teilhabemöglichkeiten und nur höchst ausnahmsweise um eine Behördenbegleitung und nur dann, wenn diese die Teilhabe an frühkindlicher Bildung des Kindes perspektivisch befördert. Durch die Konzepte der Partner/-innen werden Teilhabe- und Beratungsleistungen für die von Armut betroffenen Kinder nicht nur erschlossen und zum Teil bereitgestellt, sondern auch der Zugang in die Familien der Kinder ermöglicht. Erst hierdurch wird die Nachhaltigkeit der Integration und Teilhabe ermöglicht.

Die Konzeptidee der AWO setzt im Wohngebiet der betroffenen Familien an und berücksichtigt dabei einen aufsuchenden, pro-aktiven Ansatz. Der Zugang in die von Armut besonders betroffenen, zugewanderten Familien erfolgt über die Begleitung der Kinder mit Hilfe von überwiegend ehrenamtlichen Teilhabe-Coaches. Diese sollen Betreuung und Unterstützung bei sprachlichen Schwierigkeiten und bei der Auswahl von Einrichtungen und Schulen leisten sowie in Elterntreffs bzw. Elterncafés über das deutsche Bildungssystem aufklären.

Das DRK setzt mit Schwerpunkt an einem vom DRK betriebenen Standort an und verfolgt zugleich einen pro-aktiven Ansatz. Es wird beabsichtigt, den „Bildungsort Familie“ zu stärken. Dies soll über Gruppenangebote wie Spieltreffs, Kreativangebote und aktivierende Freizeitgestaltung ebenso erfolgen wie über die gezielte Vermittlung von Bildungspatenschaften durch ehrenamtlich Tätige. Zugleich ist beabsichtigt, über bestehende an Erwachsene gerichtete Angebote Zugang zu den Eltern zu bekommen, um hier gezielt im Sinne der Bildungsberatung und -begleitung Orientierungshilfe zu leisten und eine Anbindung an geeignete frühkindliche Angebote aktiv zu fördern und zu begleiten.

Kargah verfolgt anknüpfend an einen Stadtteiltreff und ein soziokulturelles Zentrum ebenfalls einen aufsuchenden, pro-aktiven Ansatz und gewährleistet eine aktive Begleitung in die Einrichtungen der frühkindlichen Bildung. Der Zugang zur Zielgruppe wird durch ein breites Spektrum an Möglichkeiten der natürlichen Anbindung ergänzt und verstetigt (z.B. Spielgruppen, interkulturelle Familiencafés, Alphabetisierungskurse).

Die Landeshauptstadt Hannover hat in diesem Teilprojekt die Möglichkeit in Anbindung an die Koordinierungsstelle Zuwanderung Osteuropa eine Form der Beratung zu intensivieren - nämlich die Beratung zur Erhöhung der Teilhabe von Kindern -, die vorher auf Grund der alltäglich geäußerten Sorge und Nöte nur schwer möglich war.

3. Zwischenergebnis

Bei der Antragstellung musste der Kooperationsverbund angeben, wie viel Personen in den Jahren der Laufzeit des Projektes voraussichtlich erreicht werden können.
Nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Soll-Zahlen und im Vergleich zu den tatsächlich erreichten Personen bei Teilziel 1:

2016
2017
Soll
400 Personen
450 Personen
Ist
748 Personen
1.154 Personen

Diese Zahlen zeigen, dass das Ziel, mehr EU-Bürger auf diesem Weg zu erreichen, als gelungen bezeichnet werden kann, da die ursprünglichen Zahlen der vermutlich erreichbaren Personen deutlich übertroffen wurden.

Für das Teilprojekt 2 ist bei den Zielzahlen in Eltern und Kinder zu unterscheiden.


2016
2017
Soll - Eltern
250 Personen
250 Personen
Ist - Eltern
169 Personen
177 Personen
Soll - Kinder
190 Personen
190 Personen
Ist - Kinder
123 Personen
190 Personen

Die anvisierten Zielzahlen wurden somit nicht ganz erreicht. Dies liegt sicherlich an dem verzögerten Beginn der Beratungstätigkeit, hat aber auch mit den Lebenswirklichkeiten der zu beratenden Personen zu tun. Die zum Teil existentiellen Sorgen sind so groß, dass die Frage der Kinderbetreuung oder Teilnahme in Sportangeboten u. ä. nicht im Vordergrund der zu lösenden Probleme steht. Unabhängig von den reinen Zahlen zeigen die Erfahrungen und der Austausch mit den Projektpartnern/-innen, dass der niedrigschwellige Zugang zu den betroffenen Personen hilf- und erfolgreich ist. Insbesondere bei den Angeboten der Träger handelt es sich zum Teil um Angebote von konkreter materieller Hilfe, die für die Zielgruppe sehr wichtig ist und daher gut angenommen wird. Wenn die Menschen dort ankommen, ist eine Ansprache und ggf. weitere Hilfestellung gut möglich. Diese materielle Hilfestellung ist der Verwaltung nicht möglich. Allerdings ist die Koordinierungsstelle Zuwanderung Osteuropa bereits seit 2014 tätig. In dieser Zeit konnte Vertrauen aufgebaut werden und den Menschen in vielfältiger anderer Weise geholfen werden wie zum Beispiel beim Durchsetzen von Ansprüchen, Ausfüllen von Anträgen oder durch das Bereitstellen von Informationen. Hinzu kommt, dass die Kollegen/-innen aus allen Teilprojekten auch aufsuchend tätig werden. Dies kann in den Obdachunterkünften ebenso der Fall sein wie in bestimmten Stadtteilen oder nach Hinweisen von Dritten.


4. Ausblick

Es wird eine zweite Förderperiode geben, die zeitlich die Jahre 2019 bis 2020 umfasst.
Auch diese Förderperiode wird in einem zweistufigen Verfahren – erst Interessenbekundung, dann Antragstellung – durchgeführt. Das Interessenbekundungsverfahren wird voraussichtlich im März/April 2018 beginnen. Da die Projekte wieder im Kooperationsverbund durchzuführen sein werden, wurden bereits erste Gespräche mit den bisher involvierten Trägern aufgenommen und es herrscht Übereinstimmung, dass der überwiegende Teil der Kooperationspartner/-innen erneut an dem Verfahren teilnehmen möchte, um auch in der zweiten Förderperiode berücksichtigt zu werden. Ob dieses gelingt, muss abgewartet werden, da ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass es sich um ein vollständig eigenständiges Verfahren handelt, welches losgelöst von der bisherigen Bewilligung zu sehen ist.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

In der Frage der gleichberechtigten Teilhabe der Geschlechter an Lebenschancen besteht bei den Zuwander/-innen zum Teil deutliche Unterschiede zur ansässigen Bevölkerung. Zudem kommt ein Großteil der Zuwanderer/-innen in größeren Familienverbänden, was besondere Ansprüche an die Beratungstätigkeit stellt, da sich die Anforderungen im Vergleich zu Einzelpersonen deutlich unterscheiden. Hierauf wird in der Praxis bei den verschiedenen Thematiken jeweils eingegangen.

Kostentabelle

Die Finanzierung setzt sich aus 85 % EHAP-Mitteln, 10 % Bundesmitteln und 5 % Eigenmitteln der Landeshauptstadt Hannover zusammen. Die Landeshauptstadt hat als Antragstellerin mit den nichtstädtischen Trägern Verträge geschlossen, die die Weiterleitung der Zuwendungen für die Teilprojekte entsprechend des Zuwendungsbescheides regelt. Es handelt sich somit um durchlaufende Gelder. Entsprechend der beiden Zuwendungsbescheide zu den beiden Teilprojekten wurden für Teilziel 1 eine nicht rückzahlbare Zuwendung in Höhe von bis zu 735.340,01 € und für Teilziel 2 in Höhe von bis zu 578.493,04 € bewilligt. Diese Summen sind jeweils für alle vier Teilprojektpartner/-innen vorgesehen und gelten für den gesamten Bewilligungszeitraum.
In welcher Höhe diese Zuwendungen tatsächlich abgerufen werden, lässt sich derzeit - auch durch den verzögerten Beginn im Jahr 2016 – noch nicht abschließend sagen.

Eine unmittelbare Entscheidung über Haushaltsmittel ist mit dieser Information nicht verbunden. Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

50 .61
Hannover / 09.04.2018