Drucksache Nr. 0873/2017:
Kunst im öffentlichen Raum
(Ersetzt Infodrucksache 0017/2017)

Informationen:

Beratungsverlauf:

  • 21.04.2017: Kulturausschuss: Auf Wunsch der Bündnis 90/Die Grünen in die Fraktionen gezogen
  • 12.05.2017: Kulturausschuss: 10 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung
  • 01.06.2017: Verwaltungsausschuss: In Verbindung mit Drucks. Nr. 1260/2017 mit 10 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen und 1 Enthaltung beschlossen.

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksräte 01 - 13

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Kulturausschuss
In den Verwaltungsausschuss
An die Stadtbezirksräte 01 - 13 (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0873/2017
2
 

Kunst im öffentlichen Raum
(Ersetzt Infodrucksache 0017/2017)

Antrag,

zu beschließen:

Für die Weiterentwicklung der Kunst im öffentlichen Raum wird ein beratendes Fachgremium einberufen. Neben Vertretern/-innen der Stadtverwaltung werden renommierte Experten und Expertinnen aus Hannover hinzugezogen. Außerdem werden renommierte, externe Fachleute eine neue Perspektive auf die Kunst im öffentlichen Raum in Hannover ermöglichen.

Die Zusammensetzung des Fachgremiums:

A. Aus der Fachverwaltung:
1. Harald Härke (Kulturdezernent)
2. Anne Prenzler, Frithjof Peters (Kulturbüro)
3. Dr. Carina Plath (Sprengel Museum Hannover)
4. Thomas Göbel-Groß (Stadtplanung)

B. Externe Mitglieder:
1. Kathleen Rahn (Direktorin Kunstverein Hannover)
2. Dr. Christina Végh (Direktorin Kestnergesellschaft, Hannover)
3. Thomas Kaestle (Autor des Gutachtens aus dem Jahr 2008 „Tradition und Innovation“ zum Stand der Kunst im öffentlichen Raum in Hannover)
4. Olaf Nicolai (Künstler, Berlin)
5. Britta Peters (Freie Kuratorin aus Hamburg, Kuratorin der Skulptur Projekte 2017)
6. Matthias Ulrich (Kunsthalle Schirn, Kurator der Reihe „Playing the City“)



Das Fachgremium übernimmt folgende Aufgaben:
a) Begutachtung und Bewertung von Kunstwerken, die mit einer dauerhaften Platzierung im öffentlichen Raum vorgesehen sind (Schenkungsangebote, Ankäufe sowie Kunstprojekte, deren Ergebnisse dauerhaft im Außenraum verbleiben sollen).
b) Beratung bei Fragen der Umgruppierung, Neugruppierung etc. Grundlage ist hier u.a. das Gutachten aus dem Jahr 2008 „Tradition und Innovation“ zum Stand der Kunst im öffentlichen Raum in Hannover.
c) Beratung und Empfehlung zur Umsetzung von neuen Konzepten und zur Entwicklung von neuen Strategien im Bereich der Kunst im öffentlichen Raum für die Stadt Hannover.

Die Empfehlungen des Fachgremiums dienen u. a. als Grundlage für die Entscheidungen des Kulturausschusses. Vor Erstellung entsprechender Drucksachen gibt es eine Vorabstimmung zwischen dem Kulturdezernat, dem Expertengremium und den kulturpolitischen Sprechern der Fraktionen und Gruppen. Auf Grundlage der Ergebnisse der Vorabstimmung wird von der Verwaltung eine Drucksache zur Behandlung in den Gremien erstellt.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte werden durch die Drucksache nicht berührt.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

2008 wurde das von OE 41 in Auftrag gegebene Gutachten zur Kunst im öffentlichen Raum („Tradition und Innovation. Stand der Kunst im öffentlichen Raum im Innenstadtbereich Hannover – Perspektiven für deren Pflege und Entwicklung“) als Informationsdrucksache 2168/2008 vorgestellt. Eine unabhängige Kunstkommission hatte im Gutachten für 74 Kunstwerke Empfehlungen für verschiedene Maßnahmen ausgesprochen. Von diesen 74 Kunstwerken gehören 60 Kunstwerke der LHH Hannover oder werden als Dauerleihgabe durch das Kulturbüro betreut (z.B. die Leihgabe des Niedersächsischen Sparkassenverbandes von Joseph Kosuth: „Leibniz Located“, Exterior). Insgesamt befinden sich 183 Objekte im öffentlichen Raum im Eigentum der Landeshauptstadt.

Seit 2009 berichtet das Kulturbüro regelmäßig über Maßnahmen zur Restaurierung und Pflege der Kunst im öffentlichen Raum und zur Umsetzung des Gutachtens von 2008 (Informationsdrucksachen 2186/2009, 2524/2010, 2297/2011, 1097/2014 und 2121/2015). Die beiliegende Anlage I gibt Auskunft zu den durchgeführten Maßnahmen in den Jahren 2015–2017, die vom Kulturbüro der LHH z.T. in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Gebäudemanagement durchgeführt worden sind. Hierbei werden auch Maßnahmen im Bereich der Sanierung und Restaurierung sowie Reinigungs- und Pflegemaßnahmen an solchen Objekten angegeben, die im Gutachten nicht aufgeführt sind. Die Empfehlungen des Gutachtens sind mittlerweile zu rund zwei Drittel umgesetzt. Zu den noch nicht vollständig umgesetzten Empfehlungen sind entweder die Voraussetzungen für die Empfehlung (wie z.B. die Neugestaltung eines gesamten Platzes) noch nicht eingetroffen oder es sind noch weitergehende konzeptionelle Überlegungen notwendig.

Einen entscheidenden Stellenwert nehmen die Reinigungs- und Pflegemaßnahmen der Kunstwerke im öffentlichen Raum ein. Je höher und nachhaltiger der Pflegestandard, umso seltener werden kostspielige Restaurierungen oder sogar Abbauten. Ein Beispiel sind die „Nanas“ von Niki de Saint Phalle. Die Kosten der letzten großen Restaurierung (2003 bis 2005) beliefen sich auf ca. 320.000,00 €, nachdem das Kunstwerk über einen längeren Zeitraum nicht in Augenschein genommen worden war. Heute wird mit einem jährlichen Mitteleinsatz von ca. 5.000,00 € ein sehr hoher Pflegestandard erreicht, der dazu führt, dass in den kommenden Jahren voraussichtlich keine grundsätzlichen Reparaturen oder Sanierungsmaßnahmen zu erwarten sind. Darüber hinaus machen die Kunstwerke einen gepflegten Eindruck und bilden damit ein überzeugendes Aushängeschild der Stadt Hannover.

Die Erfahrungen der letzten drei Jahre zeigen deutlich: Je schneller ein Schaden entdeckt wird, umso geringer ist der finanzielle und logistische Aufwand (Arbeitszeit, Arbeitseinsatz, Arbeitsschritte), um diesen zu beheben. Da die meisten Kunstwerke aus den 1970er und 1980er Jahren stammen, wird jede Reinigung, Restaurierung, Sanierung usw. unter denkmalrechtlichen und restauratorischen Gesichtspunkten bearbeitet. Die Lebensdauer dieser wertvollen Kunstwerke wird dadurch erheblich verlängert.

Voraussetzung dafür sind regelmäßige Kontrollgänge. Es zeigt sich, dass eine Ausweitung der Häufigkeit der Begehungen von elementarer Wichtigkeit ist. Hier besteht eine enge Abstimmung mit dem Gebäudemanagement, so werden für bestimmte Objekte zukünftig die Sicherheitsbegehungen von OE 19.21 übernommen. Außerdem werden für ausgewählte Objekte im kommenden Jahr umfangreiche Begutachtungen durch Restauratoren stattfinden, mit dem Ziel feststehende Pflegepläne zu erarbeiten.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Kunstvermittlung: Das Projekt „Kunst umgehen“ bietet seit 2013 ein vielfältiges und ambitioniertes Programm, das auch außerhalb von Hannover und von einer interessierten Fachöffentlichkeit wahrgenommen wird. Um die Hannoversche Bevölkerung weiter für die Bedeutung der Kunst im öffentlichen Raum zu sensibilisieren, sollen die bereits vorhandenen Workshops in Schulen in den kommenden Jahren weiter ausgebaut werden. Ein Bestandteil dieser Arbeit wird die Einrichtung von Patenschaften für Kunstwerke im öffentlichen Raum sein. Die IGS Bothfeld und die IGS Mühlenberg haben bereits solche Patenschaften übernommen. Im Übrigen gibt es eine ganze Reihe von Schulen, auf deren Gelände sich Kunstwerke aus dem Bestand der Kunst im öffentlichen Raum befinden.

Auch die Beschilderung der Kunstwerke wird schrittweise und kontinuierlich fortgesetzt. Eine ausführliche Übersicht findet sich in der Anlage II. Bislang wurden von 2013 bis 2016 insgesamt 60 Kunstwerke beschildert, für das nächste Jahr sind weitere 30 Kunstwerke für die Beschilderung vorgesehen.

41.1 
Hannover / Apr 11, 2017