Der Jugendhilfeausschuss folgt der Begründung aus dem Antrag des Stadtjugendring Hannover e.V. Nr. 2664/2020 (siehe Anlage 1) und stimmte daher am 25.01.2021 mit 9 Stimmen dafür, 5 Stimmen dagegen und 1 Enthaltung für den Antrag. Gem. Ziffer III Punkt 2.2. der ADA 02/23 legt die Verwaltung daher den Antrag 2664/2020 als neue Drucksache vor, da der Stadtjugendring Hannover e.V. im Verwaltungsausschuss nicht antragsberechtigt und die alleinige Beschlussfassung im Jugendhilfeausschuss nicht ausreichend ist.
Der im Abschnitt "Antrag" dieser Drucksache wiedergegebene Text beinhaltet den kompletten Antragstext des Stadtjugendring Hannover e.V.