Drucksache Nr. 0870/2019 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der Fraktion Die FRAKTION zum Sinn und Zweck des Ordnungsdienstes
in der Ratssitzung am 25.04.2019, TOP 4.3.1.

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An die Ratsversammlung (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
Antwort
0870/2019 F1
0
 

Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der Fraktion Die FRAKTION zum Sinn und Zweck des Ordnungsdienstes
in der Ratssitzung am 25.04.2019, TOP 4.3.1.

Der städtische Ordnungsdienst ist nach dem erfolgten Ratsbeschluss seit einigen Monaten unterwegs und soll wie der Name vermuten lässt — für Ordnung sorgen. Die Liste der Unstimmigkeiten in Hannovers Stadtbild scheint so lang zu sein, dass die Verwaltung nun mit Hilfssheriffs zurückschlägt:
Von „lärmenden und schreienden Partygästen" auf dem Raschplatz, über „Punkerkinnen" in der Bahnhofstraße, Straßenmusikant*innen, Falschparker*innen im Halteverbot bis hin zu Wohnungs- und Obdachlosen, die das Erscheinungsbild der Stadt negativ beeinflussen reicht das Aufgabengebiet des Sicherheits- und Ordnungsdienstes. Auch wenn es in der Presse mehr positive als negative Stimmen zu den Wappenröcken der Stadt gibt, stellt sich die Frage nach der Verhältnismäßigkeit von Kosten und Nutzen. Denn außerhalb der Presseberichterstattung scheint der Ordnungsdienst fast unsichtbar zu sein. Lediglich die diversen Räumungen von „Obdachlosenlagern", u.a vor dem Kontaktladen Mecki sind als einzige Veränderung offensichtlich.Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Wie sieht die aufgeschlüsselte Kostentabelle aus (Personalkosten, Kosten für Fort- und Ausbildung, sowie eingesparte Polizeieinsatz-, Reinigungs- und Reparaturkosten) und wie interpretiert die Verwaltung diese im Verhältnis zu dem Nutzen, den die Anwohner*innen und die Öffentlichkeit davontragen?
2. Welche Aus- und Weiterbildungen hat das Personal genossen und ist es dadurch befähigt Menschen und Situationen, ihre eigenen Berechtigungen sowie potentielle Folgen von fremdem und eigenem Handeln richtig einzuschätzen, und wenn aus Fehleinschätzungen schwerwiegende Folgen entstehen, bei welcher Meldestelle beschweren sich geschädigte Personen?
3. Ist der Ordnungsdienst dazu berechtigt, persönliche Gegenstände von Personen zu beschlagnahmen und zu entsorgen und wenn ja, welche Voraussetzungen müssen hierfür gegeben sein und auf welcher gesetzlichen Grundlage beruht diese Berechtigung?

Julian Klippert
Fraktionsvorsitzender

Text der Antwort


Frage 1: Wie sieht die aufgeschlüsselte Kostentabelle aus (Personalkosten, Kosten für Fort- und Ausbildung, sowie eingesparte Polizeieinsatz-, Reinigungs- und Reparaturkosten) und wie interpretiert die Verwaltung diese im Verhältnis zu dem Nutzen, den die Anwohner*innen und die Öffentlichkeit davontragen?

In 2018 sind rund 1,3 Millionen Euro für den Ordnungsdienst an Personalkosten angefallen. Im Jahr 2019 waren dies bis Ende März rund 500.000,- Euro.

Für die Grundlagenqualifikationen und Fortbildungen des Ordnungsdienstes werden rund 90.000,- Euro an Aus- und Fortbildungskosten anfallen (2018 und 2019 gesamt). Die zukünftig jährlichen laufenden Kosten für Weiterqualifizierung, Fortbildung und Erstqualifizierung von neuen Mitarbeiter*innen ab 2020 schätzen wir auf rund 10.000,- Euro.

Informationen zu eingesparten Polizeieinsatz-, Reinigungs- oder Reparaturkosten liegen der Stadtverwaltung nicht vor.

Der Einsatz des Ordnungsdienstes und die dadurch erzielten Effekte werden von den Bürger*innen, aber auch Instanzen wie der Polizeidirektion Hannover oder der City-Gemeinschaft, positiv wahrgenommen und gewürdigt. Aus Sicht der Stadtverwaltung wird für die Anwohner*innen und die Öffentlichkeit ein hoher Nutzen erreicht.


Frage 2: Welche Aus- und Weiterbildungen hat das Personal genossen und ist es dadurch befähigt Menschen und Situationen, ihre eigenen Berechtigungen sowie potentielle Folgen von fremden und eigenen Handeln richtig einzuschätzen, und wenn aus Fehleinschätzungen schwerwiegende Folgen entstehen, bei welcher Meldestelle beschweren sich geschädigte Personen?

Das Aus- und Weiterbildungskonzept für die Mitarbeiter*innen des städt. Ordnungsdienstes sieht eine ganze Reihe von Schulungen zu den unterschiedlichsten Themen vor. Der wesentliche Baustein hinsichtlich der eigenen Rechte und Pflichten sowie zur Beurteilung möglicher Folgen des eigenen Handels ist die Qualifizierung zum Verwaltungsvollzugsbeamten. Diese Qualifizierung findet am Niedersächsischen Studieninstitut statt. Darüber hinaus wurde ein eigenständiges Qualifizierungskonzept entwickelt um den Mitarbeitenden auch entsprechende Kompetenzen beispielsweise im Bereich von Deeskalation, Entscheidungen in Konfliktsituationen oder Führen von Konfliktgesprächen zu vermitteln.

Falls in einem Einzelfall tatsächlich einmal ein/-e Außendienstmitarbeiter*in einen Schaden verursacht, so ist der Leiter des Ordnungsdienstes der richtige Ansprechpartner.


Frage 3: Ist der Ordnungsdienst dazu berechtigt, persönliche Gegenstände von Personen zu beschlagnahmen und zu entsorgen und wenn ja, welche Voraussetzungen müssen hierfür gegeben sein und auf welcher gesetzlichen Grundlage beruht diese Berechtigung?


Mitarbeiter des Ordnungsdienstes sind unter den Voraussetzungen des § 26 Nds. Sicherheits- und Ordnungsgesetz (SOG) (insb. „Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr“) dazu befugt, Gegenstände sicherzustellen. Die Verwahrung, Verwertung bzw. Vernichtung und Herausgabe sichergestellter Gegenstände ist in den folgenden §§ 27 bis 29 Nds. SOG geregelt.

Eine Vernichtung ist vorgesehen, wenn

1. im Fall einer Verwertung die Gründe, die zu ihrer Sicherstellung berechtigen, fortbestehen oder Sicherstellungsgründe erneut entstehen würden oder
2. die Verwertung aus anderen Gründen nicht möglich ist.