Anfrage Nr. 0870/2013:
Anfrage der PIRATEN-Fraktion zu Auswirkungen der Änderungen des Telekommunikationsgesetzes und der Bestandsdatenauskunft auf Bürger und Stadt Hannover

Inhalt der Drucksache:

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Anfrage der PIRATEN-Fraktion zu Auswirkungen der Änderungen des Telekommunikationsgesetzes und der Bestandsdatenauskunft auf Bürger und Stadt Hannover

Mit den Stimmen von CDU/CSU, FDP und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. hat der Deutsche Bundestag am 21. März 2013 ein Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft beschlossen. In Kraft treten kann dieses Gesetz erst nach Zustimmung des Bundesrates, der voraussichtlich Anfang Mai 2013 darüber entscheiden wird. Die seit 2004 geltenden gesetzlichen Regelungen wurden vom Bundesverfassungsgericht partiell mit Wirkung zum 30. Juni 2013 außer Kraft gesetzt. Das Gericht hat Teile des Gesetzes für verfassungswidrig erklärt.

Die nun von der Bundesregierung vorgeschlagenen Neuregelungen gehen allerdings über die bisherige Rechtslage hinaus und sollen staatlichen Diensten und Behörden (insbesondere Geheimdienste, Polizei, Bundeskriminalamt und Zoll) einen weitreichenden Zugriff auf Telekommunikationsdaten erlauben. Künftig sollen Ermittlungsbehörden die Inhaber von Telefonnummern und IP-Adressen vollautomatisiert identifizieren können – ganz ohne Richtervorbehalt.

IP-Adressen sind weltweit eindeutige Nummern, die jedem Endgerät mit Verbindung zum Internet zugeordnet werden und mit denen Anschlussinhaber identifiziert werden können. Die Nummer ist meist nicht statisch, sondern wird einem Computer oder anderen mobilen Endgeräten bei der Verbindung zum Internet wechselnd zugewiesen. In diesem Fall spricht man von dynamischen IP-Adressen, die sich z.B. alle 24 Stunden ändern können. Auch die dynamischen IP-Adressen sollen nun zu Bestandsdaten erklärt werden, deren Weitergabe an Ermittlungsbehörden keiner Kontrolle durch einen richterlichen Beschluss unterliegt.

Ein Richtervorbehalt soll nur noch für die Herausgabe von Zugangssicherheitscodes notwendig sein, also für Passwörter, PINs und PUKs. Auch hier gibt es Ausnahmen: für Geheimdienste, sogenannte Eilfälle und Beschlagnahmungen. Zur Übermittlung der Daten soll eine elektronische Schnittstelle eingerichtet werden, über die der Austausch mit den Telekommunikationsanbietern erfolgt. Die Nutzung der Daten soll auch bei kleineren Vergehen wie einer Ordnungswidrigkeit möglich werden.

Eine detaillierte Regelung zur Verwendung der Daten fehlt im Gesetzestext ebenso wie ein definierter Zeitraum, in dem Betroffene über den Zugriff auf ihre Daten informiert werden müssen.

Auch wird die Gesetzesänderung auf Bundesebene landesgesetzliche Änderungen nach sich ziehen.


Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Welche konkreten oder potentiellen Auswirkungen wird die Gesetzesänderung bei Inkrafttreten auf Bürgerinnen und Bürger der Landeshauptstadt Hannover haben?

2. Inwieweit kann und wird die Landeshauptstadt Hannover versuchen, im Interesse ihrer Bürger und Bürgerinnen auf die anstehenden Änderungen des Niedersächsischen Polizei- und Verfassungsschutzgesetz Einfluss zu nehmen?

3. Werden sich bei Inkrafttreten der Gesetzesänderung die Kommunikations- und Arbeitsprozesse in der Zusammenarbeit der Verwaltung mit Ermittlungsbehörden - z.B. bei Ordnungswidrigkeiten - ändern? (Wenn Ja: Welche Arbeitsabläufe müssen wie neu geregelt werden? Wenn Nein: Warum nicht?)







Dirk Hillbrecht
(stellv. Fraktionsvorsitzender)