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1. dem Deutschen Roten Kreuz Kinder- und Jugendhilfe Region Hannover gem. GmbH für die Unterstützung der Betreuung von Kindern aus Flüchtlingsfamilien in der DRK Kindertagesstätte Berggartenstr. 2a gemäß DS 2094/2015 ab dem 01.04.2016 jährlich 15.000 € zu bewilligen.
2. dem Caritasverband Hannover e.V. für die Unterstützung der Betreuung von Kindern aus Flüchtlingsfamilien in der Kindertagesstätte St. Katharina, Entenfangweg 19, der Kindertagesstätte Fridtjof-Nansen-Haus, Gulbrandsonweg 14 und der Kindertagesstätte St. Bernward, Helmstedter Straße 14 gemäß DS 2094/2015 ab dem 01.04.2016 jährlich 24.000 € zu bewilligen.
3. dem Deutschen Roten Kreuz Soziale Dienste Region Hannover gem. GmbH für die Betreuung von Kindern aus Flüchtlingsfamilien in der Flüchtlingsunterkunft Roesebeckstr. 15 gemäß DS 2094/2015 und vorgelegtem Konzept 35.208 € jährlich ab dem 01.04.2016 zu bewilligen.
Von den Maßnahmen für Kinder profitieren Jungen und Mädchen gleichermaßen. Die Maßnahmen der Elternbegleitung richten sich an die Erziehungspersonen der Kinder.
Hannover begreift sich als eine international orientierte, tolerante und der Aufnahme von Flüchtlingen aus aller Welt gegenüber offene Stadt. Die Landeshauptstadt versteht Zuwanderung im Zeitalter der Globalisierung als notwendigen, sich und ihre Gesellschaft bereichernden Zukunftsfaktor. Das Ziel ist eine gleichberechtigte Teilhabe aller Einwohnerinnen und Einwohner an den verschiedenen Lebensbereichen.
Eine besondere Herausforderung ist die Tatsache, dass unter den Flüchtlingen eine Anzahl von Kindern, welche unter sechs Jahre oder hier geboren worden, sind. Das Anwachsen dieser Zahlen geht leider nicht mit der sofortigen Ausweitung der Regelsysteme einher, daher sind Handlungsmöglichkeiten gefragt, die eine Anpassung von bestehenden Strukturen und Programmen an die Voraussetzungen und Lebensbedingungen (z. B. Gemeinschaftsunterkünfte, unsichere Aufenthaltsdauer, Traumatisierung) dieser Kinder berücksichtigen.
Es ist zum Beispiel zurzeit in vielen Fällen weder möglich noch sinnvoll, den Kindern aus Flüchtlingsunterkünften, Betreuungsplätze in Kindertagesstätten vorübergehend zur Verfügung zu stellen. Daher soll eine niedrigschwellige Kinderbetreuung in Kooperation mit den Betreibern des Wohnheims sichergestellt werden, bis die Familien dezentral in eigenen Wohnungen leben. Die Kinder müssen somit nicht ihre vertraute Umgebung verlassen und die Eingewöhnung wird dadurch erleichtert. Zudem wird die Zusammenarbeit mit den Eltern durch die Betreuung im Haus erleichtert.
Die einzelnen Förderungen beziehen sich auf folgende Punkte des Maßnahmenkataloges der DS 2094/2015: „Für Kindertagesstätten im Einzugsbereich von Flüchtlingsunterkünften, sollen diese Einrichtungen bei einer nachzuweisenden besonderen Herausforderung durch die Flüchtlingskinder eine Unterstützung von max. 10 Wochenstunden für eine sozialpädagogische Fachkraft erhalten. Diese Stunden werden jeweils für die Dauer eines Jahres gewährt. Sie dienen zur Begleitung der Flüchtlingsfamilien in der Kita, zur Kontaktherstellung mit den Wohnheimen und zur Unterstützung in der Erziehungs- und Bildungsarbeit in der Kita.“
Die DRK Kita Berggartenstr. soll Mittel für 10 Stunden pro Woche für pädagogisches Fachpersonal und der Caritasverband Hannover e.V. Mittel für 20 Stunden pro Woche für pädagogisches Fachpersonal zur Unterstützung in den drei genannten Einrichtungen erhalten.
„In bestehenden Wohnheimen mit durchschnittlich 15 Kindern im Alter 0 – 6 Jahren soll der aktuelle Betreiber der Unterkunft eine sozialpädagogische Fachkraft und eine Hilfskraft jeweils mit bis zu 20 Stunden pro Woche ausdrücklich für die Kinderbetreuung finanziert bekommen. Bei zukünftigen Ausschreibungen für den Betrieb der Wohnheime ist dies mit zu berücksichtigen.“
„Unterstützung der Arbeit der sozialpädagogischen Fachkräfte in den Wohnheimen mit bis zu einmalig 3000 € jährlich für Sachkosten.“
Das Deutsche Rote Kreuz Soziale Dienste Region Hannover gem. GmbH soll insgesamt 35.208 € erhalten, hiervon 32.208 € für pädagogisches Personal zur Betreuung von Kindern und 3.000 € für entstehende Sachkosten, insbesondere für pädagogisches Material und Aktivitäten.
Die Summen sind Jahressummen und werden entsprechend anteilig gewährt.
Nachrichtlich:
Ebenso erhält die Kindertagesstätte Quittengarten, in Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover, Fachbereich Jugend und Familie, eine Förderung von 10 Stunden für pädagogisches Fachpersonal.