Drucksache Nr. 0869/2006:
Umstrukturierung des Betreuungsangebotes in der Kindertagesstätte der St. Marien Gemeinde in der Hüttenstr. 24

Inhalt der Drucksache:

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0869/2006
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Umstrukturierung des Betreuungsangebotes in der Kindertagesstätte der St. Marien Gemeinde in der Hüttenstr. 24

Antrag,

zu beschließen
  • die Betreuungszeit einer Kindergartengruppe ( 20 Plätze) der Kita St. Marien von halbtags mit Essen (HTmE) auf eine 3/4-Betreuung ( 8:00 Uhr - 14:00 Uhr ) auszuweiten und
  • für diese Betreuungszeit ab dem 01.08.2006 laufende Beihilfen auf Basis der Fördergrundsätze von verbandseigenen Einrichtungen (VBE) zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei der Hsh-Stelle
(im Budget Nr.)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei der Hsh-Stelle
(im Budget Nr.)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von Dritten0,00 €Betriebseinnahmen0,00 €
sonstige Einnahmen0,00 €Finanzeinnahmen von Dritten0,00 €
Einnahmen insgesamt0,00 € Einnahmen insgesamt0,00 € 
AusgabenAusgaben
Erwerbsaufwand0,00 €Personalausgaben0,00 €
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung0,00 €Sachausgaben0,00 €
Einrichtungsaufwand0,00 €Zuwendungen6.500,00 €4645.000/718000*
Investitionszuschuss an Dritte0,00 €Kalkulatorische Kosten0,00 €
Ausgaben insgesamt0,00 € Ausgaben insgesamt6.500,00 € 
Finanzierungssaldo0,00 € Überschuss / Zuschuss-6.500,00 € 
*Die Finanzierung im Kindertagaesstättenbereich erfolgt als Beihilfegewährung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebskostenausgaben die zu erzielenden Einnahmen aus Elternbeiträgen und Landesfördermitteln abgezogen, so dass es sich um einen Nettobetrag handelt.

Begründung des Antrages


In der Kindertagesstätte bestehen neben einer Ganztags- und einer Hortgruppe drei Halbtagsgruppen ( zwei Vormittags- und eine Nachmittagsgruppe).
In der Einrichtung ist es zunehmend schwieriger geworden, die beiden Vormittagsgruppen in vollem Umfang zu belegen. Vielmehr verstärken sich die Anfragen nach längeren Betreuungszeiten. Viele Eltern und vor allem Mütter sind aufgrund von Berufstätigkeit auf ein mindestens sechsstündiges Betreuungsangebot angewiesen.

Durch diese Maßnahme, die in Abstimmung zwischen dem Stadtkirchenverband, der Kirchengemeinde als Träger der Einrichtung, der Kita-Leitung und der Fachverwaltung umgesetzt werden soll, kommt die Stadt Hannover dem Auftrag nach, Betreuungsplätze in Kindertagesstätten möglichst bedarfsgerecht umzustrukturieren.




Zusätzliche Investition- bzw. Einrichtungskosten werden nicht ausgelöst. Der Mehraufwand für die laufenden Kosten in Höhe von 6.500 € wird im Kindertagesstättenbudget erwirtschaftet.

Die Umstrukturierung soll zum kommenden Kindergartenjahr, d.h. ab dem 01.08.2006, umgesetzt werden.
Das Nds. Landesjugendamt hat bereits eine geänderte Betriebserlaubnis in Aussicht gestellt.
51.4 
Hannover / 13.04.2006