Drucksache Nr. 0868/2009 N2:
Hannover-Aktiv-Pass

Informationen:

Beratungsverlauf:

  • 11.06.2009: Verwaltungsausschuss: 7 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
  • 11.06.2009: Ratsversammlung: Ziffer 1: 37 Stimmen dafür, 26 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen, Ziffer 2: 33 Stimmen dafür, 24 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen unter Einbeziehung der Drucks. Nr. 1320/2009 und 1394/2009

Nachrichtlich:

  • Sozialausschuss
  • Kulturausschuss
  • Schulausschuss
  • Jugendhilfeausschuss
  • Sportausschuss

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
An den Sozialausschuss (zur Kenntnis)
An den Kulturausschuss (zur Kenntnis)
An den Schulausschuss (zur Kenntnis)
An den Jugendhilfeausschuss (zur Kenntnis)
An den Sportausschuss (zur Kenntnis)
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
2. Neufassung
0868/2009 N2
2
 
Unter Bezugnahme auf Anlage 1 zur DS 0868/2009 N 1 wurde die Verwaltung um Auskunft gebeten,welche der dort schon jetzt für die Zielgruppe des Hannover-Aktiv-Passes aufgeführten Vergünstigungen Kinder und Jugendliche erhalten. Die entsprechende Darstellung dieser Ermäßigungen in der Anlage 1 zur DS 0868/ 2009 N1 differenziert nicht,nach Kindern/Jugendlichen und Erwachsenen. Soweit die Zielgruppe die aufgeführten Institutionen/Veranstalter nicht auch jetzt schon unentgeltlich in Anspruch nehmen kann,werden die zusätzlichen Ermäßigungen des Hannover-Aktiv-Passes für Kinder/Jugendliche in der neu gefassten Anlage 1 dargestellt.

Hannover-Aktiv-Pass

Antrag, zu beschließen:

1.) Ab 1.8.2009 wird von der Landeshauptstadt Hannover der „Hannover-Aktiv-Pass“ entsprechend nach folgenden Regelungen eingeführt

2.) Der Haushaltsansatz für den Hannover-Aktiv-Pass wird in Höhe von 100.000 € gesperrt. (Haushaltsmanagementkontierung 4001.000 788000)

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die durch den Hannover-Aktiv-Pass ermöglichten Vergünstigungen können Frauen und Männer in gleicher Weise in Anspruch nehmen.

Kostentabelle

Begründung des Antrages

Zu 1.):

Der Rat der Stadt beschloss - begleitend zum Haushalt 2009 - 500.000 € für einen „Hannover-Aktiv-Pass“ bereit zu stellen.
Besondere Zielgruppe dieses Passes sind entsprechend dem Ratsbeschluss Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Sie sollen - neben schon bestehenden Vergünstigungen – weitere Ermäßigungen oder Kostenbefreiungen in Anspruch nehmen können, hierzu sollen weitere Vorteilsgeber/-innen gewonnen werden.

Besonders Kindern und Jugendlichen soll ermöglicht werden, mit dem Hannover-Aktiv-Pass besser an kommunalen und kommunal geförderten Angeboten in allen Freizeitbereichen (Kultur, Bildung, Sport u. a.) teilzuhaben.
Mit den nachfolgend vorgeschlagenen Regelungen kommt die Verwaltung diesen Vorgaben nach:

Berechtigte des Hannover-Aktiv-Passes
Empfänger von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch/SGB XII (lfd. Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung innerhalb und außerhalb von Einrichtungen) und SGB II (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld), die die Landeshauptstadt oder die Job Center für Leistungsempfänger aus der Stadt Hannover leisten.

Verfahren
Die Berechtigten – einschließlich jeder einzelnen Person in einer Bedarfsgemeinschaft - erhalten den Hannover-Aktiv-Pass einmal jährlich zu einem Stichtag automatisiert zugesandt. Der Pass ist ein Jahr gültig. Zwischen den Stichtagen wird er an neue Berechtigte bei den Bürgerämtern der Landeshauptstadt gegen Vorlage des entsprechenden Bewilligungsbescheides ausgestellt.
Die Zentrale der Bundesagentur für Arbeit ist von der Job Center Region Hannover gebeten worden, die Zustimmung für die Datenbereitstellung zu geben und die entsprechenden Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen zur Verfügung zu stellen.


Vergünstigungen (Ermäßigungen, Kostenbefreiungen)
Mit dem Hannover-Aktiv-Pass ( i. d. R. in Verbindung mit einem Lichtbildausweis) sollen die Berechtigten alle Vergünstigungen in Anspruch nehmen können, die für diesen Personenkreis vorgesehen sind, ohne weitere Nachweise vorzulegen.
Zurzeit ist bei der Region Hannover die Einführung eines „Sozialtickets“ im Gespräch, das den Kauf verbilligter Dauerkarten des öffentlichen Personennahverkehrs ermöglicht. Sollte es Überschneidungen mit den hier vorgeschlagenen Regelungen geben, wird angestrebt, die Verfahren zu harmonisieren.

Die Anlagen zu dieser DS enthalten
  • eine Aufstellung aller Institutionen und Veranstalter, die schon heute Vergünstigungen für den berechtigten Personenkreis vorsehen (Anlage 1),
  • eine Aufstellung aller Einrichtungen und Veranstalter, die beabsichtigen, mit Einführung des Hannover-Aktiv-Passes neue oder erweiterte Vergünstigungen vorzusehen (Anlage 2).
Durch die neu hinzu kommenden Vergünstigungen können vor allem Kinder und Jugendliche zukünftig deutlich umfangreicher und unter erleichterten Bedingungen an Sport-, Bildungs- und Freizeitangeboten teilnehmen.
Nur die Einnahmeausfälle durch neue oder erweiterte Vergünstigungen werden aus den für den Hannover-Aktiv-Pass vorgesehenen Haushaltsmitteln erstattet (Haushaltsmanagementkontierung 4001.000788000).
Zurzeit gibt es in der Stadt Hannover max. 90.000 Berechtigte für den neuen Hannover-Aktiv-Pass. Nach den Erfahrungen anderer Städte ist jedoch anzunehmen, dass nicht alle Berechtigten von den Angeboten Gebrauch machen. Positiv wird sich auswirken, dass Berechtigte sich zukünftig lediglich mit dem „Hannover-Aktiv-Pass“ und ggf. einem Lichtbildausweis legitimieren und nicht mehr mit Bewilligungsbescheiden oder anderen Nachweisen. Dies wird dazu beitragen, Befürchtungen der Berechtigten vor etwaigen Stigmatisierungen zu mildern und Anreiz sein, Angebote stärker als bisher zu nutzen.
Die Verwaltung sieht Möglichkeiten, bei Erstattung der Einnahmeausfälle weitere Einrichtungen und Veranstalter für den Hannover-Aktiv-Pass zu gewinnen. Im Hinblick auf die begrenzten Haushaltsmittel soll zunächst aber abgewartet werden, in welchem Umfang die bisher rekrutierten Angebote genutzt werden und welche Kosten dabei entstehen. Die Verwaltung wird die Resonanz auf den Hannover-Aktiv-Pass und die Kosten-Entwicklung ab Einführung beobachten und auf Grundlage der Daten vom 1.8. bis 31.12.2009 dem Sozialausschuss berichten. Ggf. können die Regelungen zum Hannover-Aktiv-Pass dann angepasst werden.
Verbände des Einzelhandels und der Kaufleute wurden wegen möglicher weiterer Vergünstigungen im Rahmen des Hannover-Aktiv-Passes angefragt. Die – vollständig ablehnenden - Reaktionen wurden vor allem mit Hinweis auf die bereits bestehenden Rabattsysteme des Einzelhandels begründet. Die Verwaltung sieht hier jedoch ganz grundsätzlich Möglichkeiten, private Anbieter als Vorteilsgeber zu gewinnen und beabsichtigt im Anschluss an die oben beschriebene “Probephase“ ab Anfang 2010 entsprechende Aktivitäten zu entwickeln – unter Berücksichtigung der bis dahin vorliegenden Erkenntnisse über die für Einnahmeausfälle aufzuwendenden Kosten. Eine realistische Schätzung der aufzuwendenden Mittel für die Erstattung der Einnahmeausfälle ist wegen der unsicheren Daten zur Resonanz, der großen Unterschiedlichkeit der Vergünstigungen und der Angebote und ihrer Attraktivität für den berechtigten Personenkreis seriös nicht möglich.
Die Verwaltung geht davon aus, dass - neben der Erstattung von Einnahmeausfällen - folgende Kosten entstehen:
Produktion und Versand des Hannover-Aktiv-Passes, ca. 30.000 €
Werbung, ca. 20.000 €
Erhöhte Personalkosten ca. 40.000 €
Erhöhte Kosten wg. verstärkter Nutzung des bisherigen
Hannover-Passes
(Ermäßigung im öffentlichen Personennahverkehr) ca. 75.000 €

Die Ausgaben für den bisherigen für den ÖPNV geltenden Hannover-Pass würden entfallen, wenn die Region die beabsichtigte ähnliche Vergünstigung einführen würde. Hiervon geht die Verwaltung derzeit aus, so dass in diesem Fall weitere Mittel zur Finanzierung von Aktivitäten zur Verfügung stehen würden. Im Hinblick auf die entstehenden Kosten für Personal, Produktion und Versand  wird die Verwaltung über die Erfahrungen nach dem Verlauf des ersten Halbjahres im Fachausschuss berichten.

Zu 2.):
Nach dem o. g. Ratsbeschluss sind 100.000 € aus den für diesen Zweck vorgesehenen Mitteln (von insgesamt 500.000 €) „zweckgebunden für Lernmittel für bedürftige SchülerInnen“.
Durch die zwischenzeitlich gesetzlich geregelten „zusätzlichen Leistungen für die Schule“ nach § 28a SGB XII und § 24a SGB II erhalten bedürftige Schülerinnen und Schüler bis zur 10. Klasse jährlich 100 € für den auch im Ratsbeschluss vorgesehenen Zweck. In Kürze wird diese Regelung bundesgesetzlich auf alle schulpflichtigen bedürftigen Kinder und Jugendliche – über die 10. Klasse hinaus - erweitert. Die städtischen Mittel für diesen Zweck sind damit entbehrlich und können – auch vor dem Hintergrund der prekären städtischen Haushaltssituation - eingespart werden.
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Hannover / 10.06.2009