Drucksache Nr. 0867/2006:
Erweiterung des Betreuungsangebotes des Kinderkreises Benno e.V.

Inhalt der Drucksache:

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0867/2006
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Erweiterung des Betreuungsangebotes des Kinderkreises Benno e.V.

Antrag,


zu beschließen,

1.) die Betreuungszeit einer Kindergartengruppe des Kinderkreises Benno e.V. von derzeit halbtags mit Essen (HtmE) auf eine 3/4-Betreuung (08.00 bis 14.00 Uhr) auszuweiten und in der Ganztagsgruppe 25 Kindergartenplätze statt wie bisher 20 Plätze zu fördern.

2.) für diese Betreuungszeit ab 01.08.2006 laufende Beihilfen auf der Grundlage der Richtlinien über Förderungsvoraussetzungen und -beträge für Kindertagesstätten in Trägerschaft als gemeinnützig anerkannter Vereine zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei der Hsh-Stelle
(im Budget Nr.)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei der Hsh-Stelle
(im Budget Nr.)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von Dritten0,00 €Betriebseinnahmen0,00 €
sonstige Einnahmen0,00 €Finanzeinnahmen von Dritten0,00 €
Einnahmen insgesamt0,00 € Einnahmen insgesamt0,00 € 
AusgabenAusgaben
Erwerbsaufwand0,00 €Personalausgaben0,00 €
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung0,00 €Sachausgaben0,00 €
Einrichtungsaufwand0,00 €Zuwendungen18.000,00 €4645.000/718000*
Investitionszuschuss an Dritte0,00 €Kalkulatorische Kosten0,00 €
Ausgaben insgesamt0,00 € Ausgaben insgesamt18.000,00 € 
Finanzierungssaldo0,00 € Überschuss / Zuschuss-18.000,00 € 

* Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Beihilfegewährung an die Träger. Hierbei werden von den Betriebskostenausgaben die zu erzielenden Einnahmen aus Elternbeiträgen und Landesfördermitteln abgezogen, so dass es sich um einen Nettobetrag handelt.

Begründung des Antrages


Der Kinderkreis Benno e.V. betreibt seit 01.08.2001 eine Kindertagesstätte in der Herbartstraße in einem ehemaligen Schulpavillon in Linden-Nord (zwei Gruppen, 50 Plätze), nachdem zuvor der Kindergarten St. Benno vom Träger (Kongregation der barmherzigen Schwestern des hl. Vincent v. Paul) zum 31.07.2001 gekündigt wurde.

Zunächst wurden durch die Stadt Hannover nur jeweils 20 Kindergartenplätze halbtags mit Essen bzw. ganztags gefördert. Aufgrund des hohen Bedarfes hat sich der Kinderkreis Benno bereit erklärt, in jeder Gruppe 25 Kinder zu betreuen. Aus diesem Grund werden seit 01.08.2003 in den beiden Kindergartengruppen je weitere fünf Plätze halbtags mit Essen gefördert, da diese zur Erfüllung des Rechtsanspruches dringend benötigt wurden.




In letzter Zeit wird von den Eltern der Halbtagsgruppe verstärkt eine längere Betreuung gewünscht. Der Träger hat daher eine Aufstockung der Betreuungszeit dieser Gruppe um täglich 1,5 Stunden auf eine 3/4-Betreuung beantragt. Es handelt sich bei einer Betreuungszeit bis 14.00 Uhr um ein bedarfsgerechtes Angebot, das insbesondere berufstätigen Elternteilen gerecht wird, die einer Halbtagstätigkeit nachgehen.

Durch die Umsetzung des Beschlusses würde die Einrichtung ein Betreuungsangebot vorhalten, das den tatsächlichen Bedürfnissen im Stadtteil Linden-Nord entspricht.

Darüber hinaus wird die Verwaltung durch Umsetzung der Maßnahme dem im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2004 erhaltenen Auftrag, 400 Kindergartenplätze bedarfsgerecht von einer Halbtags- auf eine 3/4-Betreuung auszuweiten, gerecht. Die Mehrkosten für die Erweiterung des 3/4-Betreuungsangebotes sowie die Förderung der gesamten Ganztagsgruppe belaufen sich auf ca. 18.000,00 € jährlich. Die Finanzierung der Betriebskosten wird im Kindertagesstätten-Budget erwirtschaftet. Zusätzliche Investitionen erfolgen nicht, da durch die Umstrukturierung weder bauliche Maßnahmen erforderlich werden noch zusätzliche Einrichtungsgegenstände zu beschaffen sind. Die geplante Angebotserweiterung ist durch die geltende Betriebserlaubnis des Nds. Landesjugendamtes bereits abgedeckt.
51.4 
Hannover / 13.04.2006